Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 432 Views | 11.06.2017 | 10:16 Uhr
geschrieben von Mirna White

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Check24 verweigert Kostenübernahme nach Insolvenz von Atlasoption

Bestell-/Kundennummer: Mietwagenbuchung Nr. 52311394

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

ich habe bei Check24 einen Mietwagen (Zeitraum der Anmietung 26.11-03.12.2016) inklusive dem Paket "Premium Schutz" gebucht. Dieses Paket beinhaltete eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung.
Tatsächlich ist es während der Anmietung zu einem Schaden am Fahrzeug gekommen. Wie in den Buchungsunterlagen beschrieben, hat mir der Vermieter (Buchbinder) daraufhin eine Selbstbeteilung von 1.000 € abgebucht. Diese Gebühr sollte anschließend durch eine andere Firma (Atlasoption) zurückerstattet werden. Doch nachdem ich sämtliche Unterlagen bei Atlasoption eingereicht hatte passierte erst einmal gar nichts. Nach einigem Hin und Her erhielt ich schließlich die Mitteilung der Firma Atlasoption, dass sie Insolvenz angemeldet haben und meine Forderung deshalb nicht begleichen werden. Check24 sieht sich offenbar nicht in der Pflicht, mir als Kunden weiterzuhelfen. Gemäß Einträgen im Internet hat es bei Atlasoption im Zeitraum der Anmietung offenbar bereits Zahlungsschwierigkeiten gegeben, somit auch Check24 schon entsprechende Informationen geben müssen. Nach mehrmaligen Anfragen erhalte ich immer nur einen Standardtext mit dem Hinweis auf den Insolvenzverwalter der Firma Atlasoption. Meine Forderung an diesen blieb bisher auch unbeantwortet.

Mittlerweile hat sich Check24 nach mehrfachen Anfragen bereit erklärt eine Kulanz von 200€ zu zahlen. Diese Summe empfinde ich allerdings nicht als angemessen.

Originaltext Check24:

"Wie gerade eben telefonisch gesprochen, würden wir Ihnen gerne als kleine Entschädigung 200 EUR erstatten. Hierzu benötigen wir Ihre Bankverbindung und die vorliegenden Schadensdokumente.
Eine weitere Erstattung unsererseits ist leider ausgeschlossen.

Bitte beachten, Sie dass CHECK24 lediglich als Vergleichsportal fungiert und in der Schadensregulierung nicht involviert ist.

Die Rückerstattung der Selbstbeteiligung haben Sie mit Atlasoption abgeschlossen. Wir bitten Sie sich daher bezüglich einer weiteren Förderung an die Insolvenzverwaltung Deloitte zu wenden. "

Mit freundlichen Grüßen
Mirna White

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Volle Erstattung der Selbstbeteiligung von 1.000€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.06.2017 | 17:15
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Frau White,

vielen Dank für das Gespräch. Schön, dass wir alles zu Ihrer Zufriedenheit klären könnten.

Beste Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


11.06.2017 | 11:20
von MarcelB | Regelverstoß melden
Die Summe ist mehr als angemessen da Sie 200€ über dem liegt was Ihnen seitens check24 zusteht.

Es gibt seitens des Vermittlers einer Versicherung keine Verpflichtung im Insolvenzfall einzuspringen.

Wobei sogar der Status des "Vermittlers" der Versicherung fraglich ist. Meist werden diese Komplettangebote vom Vermieter selbst angeboten.

Da Sie der Verursacher des Schadens sind müssen Sie dafür nun halt auch aufkommen.

Das die Versicherung nu Pleite ist, ist mit Sicherheit ärgerlich. Ich würde mich auch aufregen, aber hilft nix. Der Insolvenzverwalter ist da erstmal ihre einzige Hoffnung.
Und da ist Geduld gefragt.

13.06.2017 | 10:35
von Mirna White gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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