551 Views | 09.06.2017 | 11:03 Uhr
geschrieben von Bernd Krewer
Ablesetermin wird entgegen Vertrag seitens Techem nicht eingehalten, fünfmalige Beschwerden per Telefon (man landet immer in Brandenburg im Callcenter, das nicht aussagefähig ist und immer nur versichert, dass eine Systemmmeldung sofort zu einer Korrektur und zu einer Rückmeldung führen würde) per E-Mail und durch direkten Kontakt (Vorsprechen, da Telefon immer nach Brandenburg umgeleitet wird) bleiben ohne jegliche Reaktion. Beim sogenannten lokalen Ableser meldet sich nur eine Mailbox.
Ablesung ist Voraussetzung für Nebenkostenabrechung für ein Mietshaus mit vier Wohneinheiten. Diese kann folglich nicht erstellt werden.
Meine Forderung an Techem GmbH:
Sofortige Ablesung mit definitiver Terminangabe, Vertragsauflösung wegen Nichteinhaltung der Serviceleistung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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