Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 517 Views | 14.06.2017 | 23:09 Uhr
geschrieben von Gabriele Loesch

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Gewährung des Direktbonus

Bestell-/Kundennummer: 276774

Endabrechnung über Stromlieferung heute am 14.06.2017 eingetroffern.

SCHLAGWORTE

Der Direktbonus lt. Vertrag und Auftragsbestätigung über 225,00 Euro wurde nicht gewährt.

Lt. tel von heute Vormittag solle man doch widersprechen, dann wird geprüft.

Leider ist die Aussage nicht nachvollziehbar, da im Zeilalter des Computers alle relevanten Vertragsabschlüsse hinterlegt sind. In den Allge, Geschäftsbed. unter Bonus kann ich den Direktbonus nicht finden, denn der wird normalerweise nach den ersten Belieferungsmonaten gutgeschrieben. Noch eine Anmerkung Anfang Juni wurde weiterhin ein 13. Abschlag vom Konto abgebucht. Nach tel. Auskunft würde man das Geld ja zurückbekommen und es wäre vom System nicht mehr zu stoppen gewesen. Diese Aussage ist nicht fundiert, denn wenn man einen Vertrag über ein Jahr hat, sind zwölf Monate die Vertragsgrundlage und nicht dreizehn. Denn da hat man eine Doppelbelastung, da zwei Stromanbieter abbuchen. Geld wurde zurückgeholt.

Das ist nicht rechtens.

Anscheinend ist Ihnen die aktuelle Rechtsprechnung nicht geläufig?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in zwei Urteilen (Az.: VIII ZR 225/12; VIII 246/12) die Rechte von Stromkunden gestärkt.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung des Direktbonus über 225,00 Euro lt. Vertrag.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


19.06.2017 | 19:26
von Gabriele Loesch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der bonus wurde heute am 19.06.2017 gutgeschrieben. Es fehlt nur noch der rabatt auf den bruttopreis von 15 %. Ausserdem wurde im Nachinnein festgestellt, dass die Messgebühren doppelt berrechnet wurden. Eur 45,65




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