169 Views | 15.06.2017 | 13:27 Uhr
geschrieben von Rol Fei

Deutsche Post AG (Bonn)

Einwurf von Werbung

Bestell-/Kundennummer: 04357 Leipzig 125

Papierne Werbung, noch dazu, wenn diese für den Zeitraum vom 10.-16.06.2017 am 15.06.2017 eingeworfen wird, ist sinnlos und durch die zusätzliche Umhüllung mit ungekennzeichnetem Material doppelte Umweltverschmutzung.

Ich werde in Zukunft ohne weitere Ermahnung Klage wegen Belästigung erstatten.

Henry Ford sagte vor grauer Zeit einmal:

Fünfzig Prozent bei der Werbung sind immer rausgeworfen. Man weiß aber nicht, welche Hälfte das ist.

Ich sage:
100% der an mich gerichtete Werbung ist rausgeworfen. Die Werbung wird ungelesen gelöscht oder entsorgt.

Mehr wie 75% der Menschen in Deutschland sind in der Lage und haben die Möglichkeit sich elektronisch zu informieren und nutzen das.
Ich gehöre dazu und untersage hiermit ausdrücklich mir Werbung zu senden oder Angebote unaufgefordert zu unterbreiten. Ich kümmere mich selbst in dem Fall darum, in dem ich etwas benötige.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Unterlassung des Einwurfes von Werbung und Infopost.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


23.06.2017 | 14:32
von Rol Fei noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Deutsche Post (Briefzustellung) wird sich dazu bestimmt nicht äußern.
Ich werde sehen, ob weitere nicht adressierte Sendungen oder Infopost durch die Post eingeworfen werde.
Ich habe jetzt einen sehr gut leserlichen und sichtbaren Hinweis an meinem Briefkasten angebracht.
"Werbung und Infopost einwerfen verboten. "
Ich werde den Hinweis noch erweitern müssen auf nicht bestellte Zeitungen etc.


07.07.2017 | 15:53
von Rol Fei noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die deutsche Post, Zustellung Briefpost wird sich nie äußern.

Ich habe einen besseren Aufkleber am Briefkasten und mit der Zustellerin gesprochen. Leider hat die Zustellerin ja keine Entscheidungsbefugnis.




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