Durch bravofly gelöste Beschwerde. | 373 Views | 19.06.2017 | 22:35 Uhr
geschrieben von Georgios Albanis

bravofly (Chiasso)

Flug konnte nicht angetreten werden

Bestell-/Kundennummer: 1026330263

Rückerstattung der Steuern und Gebühren nach § 649 BGB.

Sehr geehrtes Bravo Fly Team,

SCHLAGWORTE

Samstag den 17.06.2017 hatte ich einen Hinflug von Wien nach Stuttgart und einen Rückflug am 18.06.2017 von Stuttgart nach Wien gebucht und bezahlt.

Ich konnte den Hinflug nicht antreten, aufgrund gesundheitlicher Umstände musste ich auf einen Zug ausweichen.

Am 18.06.2017 ging es mir soweit besser, dass ich mich in der Lage fühlte den Rückflug anzutreten.

Dies wurde mir von Austrian Airlines verweigert, obwohl ich gemäß der Allgemeine Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck der Austrian Airlines gehandelt habe.

Allgemeine Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck - Wien, Juni 2017:

3.3.2. Wenn Sie die Flugcoupons aufgrund Höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem von Ihnen nicht zu vertretenden Grund oder Hindernis (z. B. Verspätung des Zubringerfluges), nicht in der angegebenen Reihenfolge abfliegen können, bleiben die restlichen Flugcoupons weiterhin gültig. Die diesbezüglichen Gründe sind uns sofort nach Kenntniserlangung oder Wegfall des Hindernisses bekannt zu geben und nachzuweisen. Diesfalls können Sie die restlichen Flugcoupons in der vorgesehenen Reihenfolge abfliegen.

Das habe ich getan. Die Frau des Servicecenters der Austrian Airlines hat mich darauf verwiesen, dass bravofly die Buchung getätigt habe und es über ihren Service nur umgebucht werden könnte.

Ihr Serviceteam ist leider nur Montags-Freitags zu erreichen.

Hiermit fordern ich Sie auf, die für den vollen Flug berechneten Steuern und Gebühren und nach § 649 BGB zurückzuerstatten.

Darüber hinaus sind Kosten entstanden für den Weg von Stuttgart nach Wien.

Mit besten Grüßen,

Georgios Albanis

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Meine Forderung an bravofly: Rückerstattung des Fluges + Kosten die dadruch angefallen sind.


Firma hat geantwortet nach 28 Tage nach 28 Tage
18.07.2017 | 17:35
Firmen-Antwort von: bravofly
Abteilung: Online Marketing

Sehr geehrter Herr Albanis,

Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit uns und bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Rückmeldung.

Ich habe Ihre Anfrage an die Fachabteilung weitergeleitet. Die Kollegen werden sich mit der Airline in Verbindung setzen und die angefragte Rückerstattung bei dieser beantragen.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass dieser Prozess nicht bei jeder Airline automatisiert abläuft, d. h. die Rückerstattung kann, wie in unseren AGBs zu lesen ist, bis zu einige Monate dauern. Diese Zeiten variieren aber stark je nach Fluggesellschaft und Art der Stornierung.

Bravofly versichert Ihnen jedoch, dass Sie den Betrag zurückerhalten, sobald wir ihn von der Airline bekommen haben.

Für weitere Anliegen bleiben wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Jenny Schneider

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.06.2017 | 09:39
von Georgios Albanis noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Tag,
Bravo Fly hat sich bei mir noch nicht zu Wort gemeldet.
Auch habe ich eine Email an:
ccare-ns spider monkey de.customer-travel-care.com
wie es unter den AGBS der BravoFly angegeben ist.
Austrian Airlines wurde darüber informiert und hat mich darauf verwiesen, das die Rückerstattung nur über das Reisebüro erfolgen kann.
Beste Grüße,
Georgios


05.07.2017 | 10:23
von Georgios Albanis noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.07.2017 | 10:30
von Georgios Albanis gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BravoFly hat mit mir Kontakt aufgenommen und leitet intern die Notwendigen Schritte ein um meinem Fall nachzukommen.




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