Durch eBay endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 337 Views | 23.06.2017 | 10:47 Uhr
geschrieben von D. Altenkirch

eBay (Kleinmachnow)

EBay - pacta sunt servanda - oder doch nicht?

Pacta sunt servanda=Prinzip der Vertragstreue im deutschen Recht, wichtigster Grundsatz des Vertragsrechts.

Eine Garantie ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall.

SCHLAGWORTE

Ich habe bei einem gewerblichen Verkäufer mit "ebay-Garantie" (30 Tage Rückgabe ohne Grund) 34 Figuren am 15.05.2017gekauft. Der Verkäufer bewarb diese Figuren als "Sammlerfiguren", schrieb dazu es gäbe keine "Beschreibung" und verkauft würde, was auf den Bildern zu sehen sei. Bezahlt habe ich mit PayPal. Die Ware kam umgehend.

Zu "Sammlerfiguren" dieser Sammlung gehört ein Sammelheft. Keines dabei. Ich bin der Ansicht, ohne Heft sind es nur "Figuren".

Ich eröffnete einen Fall bei eBay unter Probleme klären und landete bei PayPal. Dort gab ich als Rechtsgrund an. "Artikel entspricht nicht der Beschreibung". PayPal entschied: unberechtigte Beschwerde, Ablehnung, Bilder reichen aus, kein Mangel. Der Verkäufer bot Rückgabe ausdrücklich an. (die 30 Tage waren längst nicht abgelaufen).

Nun wollte ich bei eBay die Rückgabe starten. Hinweistext: PayPal hat uns mitgeteilt, dass keine Rückgabe geöffnet werden darf.

Moment Mal: Mir steht ein Rückgaberecht zu, der Verkäufer stimmt meinem Rückgabeverlangen zu, der Vertrag wurde über eBay geschlossen und PayPal verbietet das?

Ich sende die Ware komplett am 03.06.2017 zurück, versichert, sicher verpackt (Fotos vorhanden). Der Verkäufer schreibt mir: 31 Figuren erhalten, davon sieben Figuren defekt, drei fehlen. Von 188,47 erstattet er 133,07, Rest zieht er ab wegen sieben defekter und drei fehlender Figuren.

eBay: haben wir nichts mit zu schaffen, Rückgabe war laut PayPal nicht erlaubt. Moment Mal: Die Rückgabe ist ein EBAY Garantieversprechen bei und für und von diesem Verkäufer.

Verkäufer stellt auf mein Drängen hin am 12.06.2017 Schadenanzeige bei DHL: Nun sind es insgesamt 23 unbeschädigte und acht defekte Figuren, keine Wertangabe, keine Angabe. es fehlten Figuren. Statt sieben nun acht defekte Figuren.

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Es lagen zwei verschiedene Anspruchsgründe vor:

- Artikel entspricht nicht der Beschreibung (eBay Käuferschutz via PayPal)

- Garantiertes 30tägiges Rückgaberecht durch eBay und durch den Verkäufer (eBay-Garantie)

Erklärung eBay: (O-Text Kundenservice) Zitat:

Ich habe mir Ihr eBay-Konto angesehen und festgestellt, dass Sie bereits einen Käuferschutzantrag bei PayPal gestellt haben. Daher ist es nicht mehr möglich, bei eBay ebenfalls eine Rückgabe anzufragen oder einen Fall zu öffnen.
Wir möchten somit eine doppelte Bearbeitung vermeiden. Der eBay-Käuferschutz ist ein Service von PayPal, das bedeutet, dass der angewandte Käuferschutz auf eBay von PayPal ist.
Daher ist es nicht möglich zu ein und der selben Transaktion eine Anfrage auf PayPal und eBay zu starten. Es ist nur möglich auf PayPal oder eBay eine Anfrage zu starten, aber nicht auch beiden Plattformen gleichzeitig oder nacheinander
eBay-Garantie beinhaltet: Ein Monat Widerrufsrecht.
Geld zurück – falls Artikel nicht erhalten oder nicht wie beschrieben (Käuferschutz)
eBay-geprüfter Händler
Diese Garantien sind durch den PayPal-Käuferschutz abgedeckt. Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen einen

BEI EBAY STEHT ABER:
Sicher
eBay Garantie
Entspannt einkaufen
Angebote von Verkäufern, die herausragenden Service bieten, zeichnen wir mit der eBay-Garantie aus. So erkennen Sie auf einen Blick, dass Sie sich auf die Vorteile der eBay-Garantie verlassen können.
1 Monat Widerrufsrecht
Wenn Ihnen ein Artikel nicht passt oder gefällt, haben Sie mit der eBay-Garantie einen Monat Zeit für die Rückgabe.

Jetzt sind eBay-Käuferschutz und eBay-Garantie plötzlich dasselbe?

Wird hier mit einem Service geworben, den es gar nicht gibt: Ein 30tägiges Rückgaberecht ohne Begründung, welches dann einfach jederzeit gestrichen werden kann?

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Meine Forderung an eBay: Einhaltung der eBay Garantie, Einhaltung gesetzl. Rechte, pacta sunt servanda - auch bei und gerade durch eBay.


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


26.06.2017 | 21:44
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Nun, in punkto eBay muss wohl auch in Ihrem Fall konstatiert werden: Der Fuchs kann es dem Löwen nicht gleichtun!

eBay gerät zwar zunehmend bzw. vermehrt in Verruf, schottet sich allerdings - hier auf dieser Plattform - bewusst & gekonnt durch sein Ignorieren sämtlicher, öffentlich beanstandeter Fälle, ob nun berechtigt oder unberechtigt, kategorisch ab!

Einzig und allein höchst richterlich gefällte Urteile bewirken bei den eBay-Verantwortlichen einen Rückzieher bzw. eine zu vollziehende "Kehrtwende" um 180° - alles andere ist und bleibt m. E. müßig.

29.06.2017 | 22:34
von D. Altenkirch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EBay verweist an DHL, DHL an eBay.
On y soit qui mal y pense? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Einhaltung vertraglicher Rechte - nicht bei eBay, über eBay oder mit eBay.


07.07.2017 | 00:50
von D. Altenkirch endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EBay tut gar nichts, verstößt gegen geltendes Recht.


20.01.2018 | 19:18
von Reimer Sierks | Regelverstoß melden
... und warum wurde noch keine Anzeige nach § 263 (Betrug, gewerbsmäßiger
Betrug) gestellt?

16.03.2018 | 11:56
von D. Altenkirch | Regelverstoß melden
Der Verkäufer hat, nachdem ich ihm mit Mahnbescheid drohte, das Geld vollumfänglich erstattet.

16.03.2018 | 11:58
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