Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 563 Views | 25.06.2017 | 21:42 Uhr
geschrieben von Gabor Schubert

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Neukundenbonus bei Jahresendabrechnung nicht abgezogen

Bestell-/Kundennummer: Kundennnummer 273798 Vertragsnummer 215083

Die BEV sendete mir die Jahresendabrechnung im Mai mit einem Negativsaldo von 138,43 Euro. Das Angebot, von welchem damals zum Wechsel zu BEV führte, enthielt einen Neukundenbonus in Höhe von mindestens 320 Euro. Dieser wurde nicht in der Endabrechnung abgezogen. Stattdessen steht da nur, dass der Neukundenbonus bei der Reduzierung meiner neuen monatlichen Stromzahlung berücksichtigt wurde. Dem habe ich nie zugestimmt. Laut den AGB von BEV Artikel 4.1 und 4.2 müsste ich dem zustimmen.

SCHLAGWORTE

Jetzt habe ich noch Post von deren Inkassoanwalt Stampf und soll zusätzlich noch zehn Euro Mahngebühren und 70,20 Euro Rechtsanwaltsgebühren zahlen. Damit sind wir jetzt bei einer Summe von 218,63 Euro. Beides sehe ich nicht ein, da ich ja noch ein Guthaben zum Ausgleich der Endabrechnung habe und dies auch so im damaligen Angebot von BEV stand, dass dieser Neukundenbonus Das Angebot liegt mir noch vor.

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  • Preise. Neukundenboni werden nach Ablauf von zwölf Belieferungsmonaten mit der dann folgenden Rechnung gutgeschrieben oder ausbezahlt.
  • Ich bitte, dass diese Angelegenheit schnellstmöglich erledigt wird.
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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Verrechnung des Neukundenbonus mit der Endabrechnung, keine Mahngebühren und Anwaltskosten.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


04.07.2017 | 11:45
von Gabor Schubert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Neukundenbonus wurde verrechnet und der Rest ausgezahlt. Warum nicht gleich so. Danke




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