Durch Agentur für Arbeit Karlsruhe gelöste Beschwerde. | 430 Views | 23.10.2009 | 11:41 Uhr
geschrieben von Franziska

Agentur für Arbeit Karlsruhe (Karlsruhe)

Kein Geld über zehn Monate

Ich habe von dem Amt in 2008 einen Brief bekommen, den mein Arbeitgeber ausfüllen sollte, was leider etwas länger gedauert hat. Deshalb wurde Anfang des Jahres 2009 mein Kindergeld vorläufig eingestellt.

SCHLAGWORTE

Als ich die Bescheinigung hatte, was so ca. Anfang Februar war, ging das ganze samt Aufstellung über meine Werbungskosten und meiner gesamten Verdienste an das Kindergeldamt. Nach ca. einem Monat kam ein Brief, was ich doch bitte noch alles ausfüllen soll - da meine Excel Liste nicht in ihr Format passte. Einfach mal abschreiben, wäre auch zu viel verlangt gewesen. Nun ja, habe ich auch gemacht und erneut mit einer Aufstelltung weggeschickt.

Vor zwei Wochen wurde mein Bescheid abgelehnt, weil ich angeblich zu viel Geld habe. Nur leider hat das Amt meinem aufgeführten Brutto einfach noch mal ein paar Zuschläge zugerechnet, welche eigentlich schon längst enthalten waren.

Hätte man kurz mein Brutto vom ersten mit dem zweiten Ausbildungsjahr verglichen, hätte man gesehen, dass da etwas nicht stimmen kann. Aber nein! 1.500 Euro habe ich dann auf einmal angeblich mehr gehabt. Die Grenze hatte ich jedoch nur um ca. 400 € überschritten.

Mal sehen, was jetzt mit dem Einspruch ist - die Kosten für den Überziehungskredit, den ich nun mal habe, weil mir mittlerweile fast 2000 Euro fehlen, bekomme ich wohl nicht erstattet. Und das nur, weil die Mitarbeiter dort nicht rechnen können.

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Meine Forderung an Agentur für Arbeit Karlsruhe: Kindergeld in Höhe von 1740 € und Erstattung meiner Überziehungszinsen von ca. 60 €


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Kommentare und Trackbacks (5)


24.10.2009 | 09:51
von ReclaBoxler-1717124 | Regelverstoß melden
Hallo,
ich kann dir nur raten, wende dich umgehend an höhere Stelle! Das ist in deinem Fall: Das Bundesamt für Steuern Bonn. KG ist eine steurliche Leistung. Die sitzen noch über der Familienkasse in Nürnberg. Glaub mir, aus eigener Erfahrung geht es dann sehr schnell.
P.S. Schreib mal rein, ob es geklappt hat.
L.G.

25.10.2009 | 16:39
von So So | Regelverstoß melden
Selbst der Bundesarbeitsminister mit 5-stelligen Monatsgehalt hat Anspruch auf Kindergeld, sofern seine Kinder nicht eigenes Einkommen, die über bestimmte Grenzen liegen, haben.

Ich zweifele aber daran, dass der Minister sein Antragsformular perfekt richtig lesen kann.

03.11.2009 | 13:43
von Franziska noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Amt braucht wirklich selbst bei diesem offensichtlichen Einspruch immer noch so lange, um es wieder zu bearbeiten. So ein Job wünsche ich mir auch mal.


10.11.2009 | 23:22
von Franziska noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch kein Geld erhalten, noch nicht mal eine Reaktion. :(


22.11.2009 | 23:21
von Franziska gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Kindergeld gab es - Zinsen natürlich nicht, aber wer hätte damit gerechnet.




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