CITROËN DEUTSCHLAND GMBH (Köln)
Der große Sprit-Schwindel
Ich habe eine Citroen und bin prinzipiell zufrieden mit meinem Auto. Allerdings bin ich sehr darüber verärgert, wie man beim Autokauf mit Verbrauchsangaben geködert wird, die einfach nicht der Tatsache entsprechen.
Mein Auto ist jetzt etwas mehr als 2 Jahre alt und der im Propekt angegebene durchschnittliche Gesamtverbrauch liegt bei duchschnittlich 4,3 Litern. Mein Wagen hat jedoch einen Durchschnittsverbrauch von 6,7 Litern.
Natürlich kommt als erstes Argument gegen meine Beschwerde: ja, das liegt ja an Ihrer Fahrweise. Dazu kann ich nur sagen, dass ich mich doch als Durchschnittsautofahrer bezeichnen würde, selbst wenn 0,7 Liter an meiner persönlichen Fahrweise liegen würden, wäre der Durchschnittsverbrauch immer noch 6 und nicht 4 Liter. Das sind immerhin 50% mehr als im Prospekt steht. Dazu kommt noch, dass ich das Modell Sensodrive (automatisiertes 5-Gang-Getrieb fahre, so dass es nicht an meinem falschen Schaltverhalten liegen kann.
Im Autohaus und der dazugehörigen Werkstatt sagt man mir, dass sich diese Durchschnittswerte ja nur auf den Teststrecken erreichen lassen. Dann frage ich mich, warum diese Werte als Referenz genommen werden, wenn diese vom Durchschnittsautofahrer eh nie erreicht werden.
Die Autokonzerne bedienen sich dieser Werte, um so das Auto besser zu verkaufen. Das mache ich mit dieser Beschwerde sowohl CITROËN als auch den anderen Autokonzernen zum Vorwurf.
Tatsächlich stehe ich nicht alleine mit meiner Vermutung da, sondern habe einen ganz interessanten Artikel in einer österreichischen Zeitung gelesen: Der große Sprit-Schwindel.
Darin heißt es, dass besonders die als Sprit-Spar-Autos einen erhöhten Verbrauch aufweisen. Citroen liegt dabei mit 34% Mehrverbrauch über der Prospektangabe ganz weit vorne.
Wenn ich das bei mir mal berechne: ich nehme mir den angegebenen Stadtverbrauch von 4,3 Litern, ziehe die 0,7 Liter wegen "meines vermeintlich schlechten Fahrstils" von meinem Durchschnittsverbrauch von 6,7 Litern ab = 6,0 Liter und siehe da:
mein Wagen verbraucht 39% mehr als im Prospekt angegeben, eindeutrig zuviel!!!
www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,594397,00.html
OBERLANDESGERICHT STUTTGART
Kläger erstreitet Schadenersatz für Spritfresser-Auto
Der Wagen sollte laut Verkaufsprospekt mit zehn Litern auskommen, schluckte aber deutlich mehr: Weil der Eigentümer einer E-Klasse von Mercedes-Benz über den Spritverbrauch seines Autos erzürnt war, verklagte er Hersteller Daimler auf Schadenersatz - und hatte Erfolg.
Hamburg/Stuttgart - Das am Donnerstag vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verkündete Annerkenntnisurteil dürfte viele Autofahrer interessieren: Herstellerangaben zum Spritverbrauch von Neuwagen müssen stimmen, fanden die Richter - zumindest in etwa.
Schluckt ein Auto deutlich mehr als angegeben, kann ein Hersteller möglicherweise zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Im verhandelten Fall ging es um eine E-Klasse von Mercedes. Der Kläger fährt seit Mai 2005 die damals fabrikneue Kombiversion des Oberklassemodells. Laut Herstellerangaben verbraucht der Diesel durchschnittlich 10,2 Liter in der Stadt und außerorts 7,6 Liter.
Doch der tatsächliche Verbrauch trieb den Autofahrer auf die Palme: Er ermittelte einen Mehrverbrauch von 15 Prozent. Ein Gutachter stellte später im Auftrag des Gerichts fest, dass der Wagen 9,1 Prozent mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben.
Schwierige Situation für Hersteller
Die offiziellen Verbrauchswerte für Pkw gelten als notorisch unzuverlässig und sind nach Meinung vieler Experten in der Regel durchgehend niedriger als der tatsächliche Verbrauch. Die Autohersteller ermitteln die Angaben jedoch nach einem von der Europäischen Union festgelegten Testzyklus und konnten sich bislang immer darauf zurückziehen, dass sie keine Handhabe besäßen, realistischere Verbrauchstests einzuführen.
Die Daimler AG wird dem Kläger im fraglichen Fall Schadenersatz zahlen. Außerdem räumt das Unternehmen dem Autofahrer eine Minderung des Kaufpreises (62.000 Euro) von 2500 Euro ein. Zahlen wird der Autobauer auch ein privates Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von weiteren 2400 Euro.
Eine Daimler-Sprecherin sagte SPIEGEL ONLINE, der Konzern habe sich in diesem individuellen Fall dazu entschlossen, den Anspruch im Sinne des Kunden anzuerkennen. "Diese Entscheidung haben wir unabhängig von der Messung des Mehrverbrauchs getroffen".
Bei dem Urteil des OLG handet es sich um ein so genanntes Anerkenntnisurteil; Unternehmen legen aussichtslos erscheinende Rechtsstreitigkeiten während des laufenden Verfahrens häufig per Anerkenntnis bei, um eine gerichtliche Grundsatzentscheidung zu vermeiden oder den Rechtsstreit abzukürzen.
WIE DER SPRITVERBRAUCH ERRECHNET WIRD
Der sogenannte Neue Europäische Fahrzyklus gilt seit 1994. Mittels eines zwanzigminütigen Tests auf dem Rollstand wird ermittelt, wieviel ein Pkw durchschnittlich verbraucht. Der Zyklus gilt als veraltet und weltfremd: Nur wenige Sekunden lang wird eine Höchstmarke von 120 km/h erreicht.
Nie übersteigt die Beschleunigung einen Wert von einem Meter pro Quadratsekunde - einem Drittel dessen, was mittelmäßig motorisierte Kompaktwagen inzwischen schaffen. Spritfressende Extras wie Klimaanlagen werden nicht berücksichtigt. Unter Experten gilt deshalb seit Jahren die Faustformel: Wenn man auf die Herstellerangaben 20 Prozent draufschlägt, erhält man einen halbwegs realistischen Verbrauchswert.
Wie hoch der eigentliche Schadenersatz sein wird, steht noch nicht fest. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart dem Kläger für die bis dahin gefahrenen 53.000 Kilometer einen Schadenersatz von 436 Euro zugesprochen. Die tatsächliche Höhe soll später auf die Kilometerleistung hochgerechnet werden, die der Kläger am Ende mit dem Auto gefahren sein wird. Er möchte den Wagen bald abgeben.
Daimler hatte in dem Verfahren argumentiert, jeder Fahrer habe einen eigenen Stil. Deshalb variiere der Verbrauch. Auch Witterung, Straßenbelag und Klimaanlage könnten den tatsächlichen Verbrauch beeinflussen.
Einen automatischer Schadenersatzanspruch für Spritschlucker lässt sich aus dem Urteil wohl nicht ableiten. Jedes einzelne Fahrzeug müsse beim Verdacht auf zu hohen Verbrauch eigens geprüft werden, sagt ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner. "Wer einen Mehrverbrauch an seinem Fahrzeug feststellt, muss diesen Mehrverbrauch unter Laborbedingungen testen lassen und dieses Ergebnis wird dann mit den Angaben des Herstellers verglichen", so Schattenkirchner.