184 Views | 03.11.2009 | 20:27 Uhr
geschrieben von Astrid

eBay (Winterberg)

Nach Artikelrücksendung wurde nur Teil des Kaufpreises erstattet

Ich habe am 13.09.2009 bei einem gewerblichen eBay Händler zwei Paar gebrauchte Skier ersteigert. In der Auktion stand als Anbieter Marko S., sein Bankkonto läuft aber auf einen anderen Namen.

SCHLAGWORTE

Ein Paar war in einem sehr schlechten Zustand, dieses wollte ich zurückgeben. Da der Verkäufer keine AGB´s in seinen Auktionen hatte, habe ich ihn mehrfach zur Art und Weise der Rücksendung angemailt und eine Rücksendung für 15 Euro Versandkosten angeboten.

Er hat mir dann eine Mail geschickt, ich solle die Skier einfach zurückschicken, wenn ich mit der Ware nicht zufrieden wäre. Dies habe ich gemacht inklusive eines Schreibens mit meinen Kontodaten und meiner Rückforderung in Höhe von 29,99 Warenwert + 15 Euro Versandkosten.

Das Paket ist bei ihm am 05.10.2009 angekommen, am 08.10.2009 habe ich eine Überweisung in Höhe von 20 Euro bekommen. Danach habe ich den Verkäufer wieder per Mail angeschrieben, keine Reaktion. Am 21.10. dann noch ein Einschreiben mit letzter Fristsetzung bis zum 30.10. geschickt, wieder ohne Reaktion.

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Meine Forderung an eBay: Restforderung 27, 04 Euro (Teil der Ware + Rückversandkosten + Einschreibekosten)


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Kommentare und Trackbacks (12)


03.11.2009 | 20:42
von ReclaBoxler-8612975 | Regelverstoß melden
Bis zu einem Kaufbetrag von 40,- € trägt leider der Käufer in jedem Fall die Kosten der Rücksendung. Das ist in Deutschland geltendes Recht. Was die fehlenden 9,99 € betrifft würde ich mich an eBay wenden, damit die dem Händler auf die Füße treten.

03.11.2009 | 21:59
von ReclaBoxler-1816111 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8612975
Da liegen Sie nicht ganz richtig.
Wenn der Verkäufer keine AGB in seinen Auktionen angegeben hat, trägt er die Versandkosten.
Siehste hier: 32. Wer trägt die Kosten der Rücksendung von Waren nach Ausübung des Widerrufsrechts?
Der Gesetzgeber hat diese Frage - erneut - neu geregelt. Grundsätzlich hat der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen. Doch können dem Verbraucher diese Kosten vertraglich auferlegt werden, wenn
1. der Wert der zurückgesendeten Ware 40 Euro nicht übersteigt oder
2. bei einem höheren Preis der Ware der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.
Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten, muss stets der Unternehmer die Rücksendekosten übernehmen.

04.11.2009 | 17:36
von ReclaBoxler-8418420 | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Kommentare. An eBay habe ich über den Telefonsupport gewendet und auch einen Rücknahmefall (Verkäufer wurde angemailt und auch um Antwort gebeten) eröffnet. Mir wurde allerdings gesagt, mehr könnten sie nicht machen. Negativ bewertet habe ich die Auktion auch, wahrscheinlich hat den Verkäufer das dann noch mehr verärgert.

04.11.2009 | 22:51
von ReclaBoxler-3028511 | Regelverstoß melden
EBbay kann dem Verkäufer drohen, ihn zu sperren, nach vorheriger genauer Recherche in dem Fall. Aber die halten sich auch lieber zurück, wenn sie Geld verdienen können. Aber wehe, man umgeht ihr Gebührensystem, was sie aber normalerweise nicht merken.

05.11.2009 | 02:32
von Cappo | Regelverstoß melden
Böses Faul. Wenn Sie den Verkäufer schon vorab negativ bewerten, ohne daß die Auktion abgeschlossen ist, dann ist klar, daß er nicht darauf reagiert und die Negative gerne in Kauf nimmt.
Grundsätzlich erst bewerten, wenn die Auktion beendet ist.

Cappo

05.11.2009 | 06:56
von ReclaBoxler-4242294 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3028511: eBay schreitet erst dann ein, wenn es offensichtlich ist, dass ein grober Fehler vorliegt und eBay selbst belangt werden kann. Bei allen anderen kann man sicher sein, dass bis auf ein dümmliches zusammengewürfeltes Textbaustein-Mail mit dem Hinweis, dass man nix erfährt, weil Datenschutz, nichts geschieht. Bevor man ein paar Cent oder Euro Provision etc. verliert, handelt man lieber wie die drei berühmten Affen: Nix sehen, nix hören, nix sagen. Typisch eBay eben.

05.11.2009 | 19:18
von ReclaBoxler-4112611 | Regelverstoß melden
 spider monkey Cappo
Seit wann kann man denn bei eBay bewerten, bevor die Auktion zu Ende ist?

05.11.2009 | 20:49
von Cappo | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4112611.

Ich meinete ja im ersten Satz meines Postings, daß man erst bewerten soll, wenn die Auktion "abgeschlossen" ist, und das heißt, wenn die Ware angekommen und ok ist.

Entschuldigung, wenn ich im zweiten Satz statt "abgeschlossen" aus Versehen "beendet" geschrieben habe.

Cappo

11.11.2009 | 07:06
von Astrid noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


25.11.2009 | 13:15
von Astrid noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


25.11.2009 | 13:15
von Astrid noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


16.12.2009 | 19:34
von Astrid noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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