eBay (Winterberg)
Nach Artikelrücksendung wurde nur Teil des Kaufpreises erstattet
Ich habe am 13.09.2009 bei einem gewerblichen eBay Händler zwei Paar gebrauchte Skier ersteigert. In der Auktion stand als Anbieter Marko S., sein Bankkonto läuft aber auf einen anderen Namen.
Ein Paar war in einem sehr schlechten Zustand, dieses wollte ich zurückgeben. Da der Verkäufer keine AGB´s in seinen Auktionen hatte, habe ich ihn mehrfach zur Art und Weise der Rücksendung angemailt und eine Rücksendung für 15 Euro Versandkosten angeboten.
Er hat mir dann eine Mail geschickt, ich solle die Skier einfach zurückschicken, wenn ich mit der Ware nicht zufrieden wäre. Dies habe ich gemacht inklusive eines Schreibens mit meinen Kontodaten und meiner Rückforderung in Höhe von 29,99 Warenwert + 15 Euro Versandkosten.
Das Paket ist bei ihm am 05.10.2009 angekommen, am 08.10.2009 habe ich eine Überweisung in Höhe von 20 Euro bekommen. Danach habe ich den Verkäufer wieder per Mail angeschrieben, keine Reaktion. Am 21.10. dann noch ein Einschreiben mit letzter Fristsetzung bis zum 30.10. geschickt, wieder ohne Reaktion.
Da liegen Sie nicht ganz richtig.
Wenn der Verkäufer keine AGB in seinen Auktionen angegeben hat, trägt er die Versandkosten.
Siehste hier: 32. Wer trägt die Kosten der Rücksendung von Waren nach Ausübung des Widerrufsrechts?
Der Gesetzgeber hat diese Frage - erneut - neu geregelt. Grundsätzlich hat der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen. Doch können dem Verbraucher diese Kosten vertraglich auferlegt werden, wenn
1. der Wert der zurückgesendeten Ware 40 Euro nicht übersteigt oder
2. bei einem höheren Preis der Ware der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.
Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten, muss stets der Unternehmer die Rücksendekosten übernehmen.
Grundsätzlich erst bewerten, wenn die Auktion beendet ist.
Cappo
Seit wann kann man denn bei eBay bewerten, bevor die Auktion zu Ende ist?
Ich meinete ja im ersten Satz meines Postings, daß man erst bewerten soll, wenn die Auktion "abgeschlossen" ist, und das heißt, wenn die Ware angekommen und ok ist.
Entschuldigung, wenn ich im zweiten Satz statt "abgeschlossen" aus Versehen "beendet" geschrieben habe.
Cappo
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
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