2374 Views | 09.11.2009 | 12:25 Uhr
geschrieben von Andrej Staudinger

Landratsamt Heilbronn Sozialamt (Heilbronn)

Voreingenommene Beschlagnahme eines Hundes

Das Veterinäramt des Landkreises Heilbronn beschlagnahmte voreingenommen einen liebevollen Hund, der es bis zu diesem Zeitpunkt gewohnt war, mit seinen Bezugspersonen im Haus zusammen zu leben.

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Der Hund wurde von seinem Besitzer und der Betreuungsperson sehr gut gepflegt, wurde weder vernachlässigt noch misshandelt. Jetzt steckt dieser Vierbeiner durch Vorurteile dieser Behörde in einem Außenzwinger, bei dieser Kälte.

Ich finde es unglaublich, dass hier von TIERSCHUTZ geredet wird und diese Personen als Tierschutzbeauftragten es billigend in Kauf nehmen, dass diesem Tier psychisch und physisch Leid angetan wird.

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Meine Forderung an Landratsamt Heilbronn Sozialamt: Herausgabe des Tieres an seinen rechtmäßigen Besitzer


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Kommentare und Trackbacks (11)


09.11.2009 | 12:57
von Wer weiß Das schon | Regelverstoß melden
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Tier ohne handfeste Beweise einem weggenommen wird.

09.11.2009 | 14:08
von ReclaBoxler-1221519 | Regelverstoß melden
Leider kann diese Behörde das ohne handfeste Beweise, da die dort tätigen Personen voreingenommen sind. Für die reicht nur ihre Meinung und der Tierbesitzer ist gegen den Amtsmißbrauch dieser Behörde hilflos.
Da hilft nur der Gang über das Gericht. Nur alles wird auf dem Rücken des Tieres ausgetragen, das dort in einem Zwinger dahin vegetiert und weiß nicht warum.
Typischer deutscher Staat!

09.11.2009 | 14:28
von ReclaBoxler-4292851 | Regelverstoß melden
Und wie kommen die dann auf den Hundebesitze? Da muss doch vorher was vorgefallen sein! Bei mir hat noch nie jmd. geklingelt.

15.11.2009 | 11:59
von ReclaBoxler-1930272 | Regelverstoß melden
Da ich diesen Fall kenne un die Beschlagnahmung bei mir stattgefunden hat, melde ich mich jetzt zu Wort. Ich erhielt letztes Jahr ein Hundehaltungsverbot von dieser Tierärztin, der Hund gehörte meinem Exmann bis im Oktober, dieser schenkte die Hündin dann meinem Sohn, der mit 17 Jahren leider noch zu jung ist für einen Halter. Am 06.11. stand diese Veterinärin mit der Polizeihundstaffel vor meiner Tür, um die Hündin zu beschlagnahmen, da SIE die Vermutung hat, dass ich die Besitzerin der Hündin bin.
Der Allgemein-und Pflegzustand interessierte diese Frau Dr. R. nicht, sondern nur IHRE Meinung war wichtig.
Da ich letztes Jahr Widerspruch gegen IHRE Bescheide vor Gericht einlegte und vom Gericht Recht bekam, seitdem leiden meine Familie und ich unter dem Amtsmißbrauch dieser Frau Dr. R. und ihrem Verwaltungsmitarbeiter Herr M.
Gestern kam ein Bescheid dieser Behörde, gegen diesen ich wieder Widerspruch einlegen werde, mit Zahlöungsaufforderung über 107 € für diesen Bescheid, nenne ich auch noch Profitgier!
Kann verstehen, dass mich viele Tierfreunde wegen des Hundehaltungsverbotes verachten, aber mein Verstoß gegen § 2 TierSChutzgesetz war total unbeabsichtigt und ich stehe für dieses Vergehen auch gerade, aber dennoch muß nicht ein Tier unter dieser ganzen Situation leiden.

27.11.2009 | 15:57
von Andrej Staudinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Denke auch, dass der Fall ohne Rechtsanwalt nicht gelöst werden kann. Da nennt sich jemand Tierschutzbeauftragte und fügt dem Tier soviel Schaden zu.


28.11.2009 | 09:42
von ReclaBoxler-2320975 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-1930272

Der Text des genannten Paragraphen lautet:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Wenn Sie "gänzlich unbeabsichtigt" dagegen verstoßen, halte ich die Beschlagnahme für mehr als gerechtferigt.

04.12.2009 | 12:08
von ReclaBoxler-3229420 | Regelverstoß melden
Dieser Verstoß betraf aber nicht die Boxerhündin, sondern einen fast 13 Jahre alten Chow-Rüden, der durch sein Alter bedingt, eine kahle Stelle auf dem Rücken hatte, und trotz tierärztlicher Behandlung mit Antibiotika und Surolan immer wieder eine Ohrenentzündung bekam.
Diese Amtstierärztin hat allerdings das Problem, dass sie vor Gericht nicht in all ihren Punkten Recht bekam. Am Tag der Beschlagnahmung kam sie zu mir angeblich wegen der Sittichhaltung, aber in Begleitung der Polizeihundestaffel.
Dieser Frau war der gesundheitliche Zustand der Hündin egal. Ihr geht es nur darum - die Macht zu zeigen - die sie hat.

03.03.2011 | 17:23
von Suchend | Regelverstoß melden
Hallo,

ich muss unbedingt mit den Betroffenen reden! Wie komme ich an die Leute ran?

Ich habe einen ähnlichen Fall an der Hand, die Mitstreiter suchen. Bei denen lief es ähnlich ab, eine Frau mit Hundestaffel kam vom Heilbronner Vet. -Amt und schon Boxen bei und Chips eingelesen, weg waren ihre Hunde.

22.01.2012 | 08:59
von Jöni | Regelverstoß melden
Hallo, wie es scheint ist es ein neuer Volkssport der eifrigen Behörden, ich habe keinen Zweifel an Ihrer Geschichte mit dem Boxerhund. Denn es ist nun die letzten zwei Jahre vermehrt zu solchen ähnlichen Fällen gekommen, wo die Ämter frei wild Beschuldigungen, und bevor man das Gegenteil durch ein Fachlich gleich gestellten machen kann, die Beschlagnahmung schon durchgeführt wurde. Man hat das Gefühl das man wieder im wilden Westen ist, wo Gesetze nicht zählen, und Missbrauch der weit umschriebenen Tierhaltungsgesetze bewusst betrieben wird um die Kassen mit Klagen und Bussgelder zu Füllen, was über den rücken der Tiere ausgetragen wird. Da brauchen wir uns nichts vor machen, das ein Tier der aus seine Familie unfreiwillig gezogen wurde, wo er geliebt wurde, und sich wohl fühlte, sich urplötzlich in eine zu kleinen Zwingeranlage in einem Tierheim wieder findet, wo auch noch die Gefahr einer Krankheit angesteckt zu werden, die dort ja in großen Mengen vorhanden sind, ist in meinen Augen nicht tragbar, und verstoßt gegen sämtliche Gesetze. Wenn es nun wirklich um echte Tierquälerei handelt, ist es vertretbar, da es eine Verbesserung des Tieres bringt, und leid abwendet, aber vermehrt bekommt man wahre Sachverhältnisse mit wo wegen belanglose Vorwürfe Tiere aus Ihrer geliebten Umgebung und Familie heraus gerissen werden, und eine Verschlechterung, mehrfach sind Fälle hoch gekommen, wo wegen angeblichen nicht heilbaren Krankheiten der Hund eingeschläfert wurde. Das kann nichts mehr mit Tierschutz zu tun haben. Was dann eine Auslegungssache ist, so reicht es zu behaupten das der Hund Verhaltens- gestört ist, und nach den weit umschreibenden Gesetz, schon eine Tierquälerei beurkunden würde, ob der Hund nun wirklich verhaltensgestört ist, wird wohl noch kaum nachweisbar sein, wenn er schon beschlagnahmt wurde. Es gibt Fälle wo die Personen alles für ihre Tiere geben, und als erster Stelle sind, ja das nenne ich Tierherz, und solchen Leuten, die alles möglich machten um das dem tier es gut geht, werden die Tiere entrissen, wo die Leute wegen dem Tieren extra umgezogen sind, und ländlich wohnen, die Massnahmen waren nicht nur übertrieben, sondern bei der Familie total fehl am Platz, dort wurden die Tiere geliebt, und bekamen alles. Der Fall ist einer von Vielen. Ich kann bei so tierliebe Halter keinen handeln gegen das Tierschutzgesetz erkennen, aber wenn Hunde mit Bezin übergossen werden und angezündet laufen gelassen werden, und um ihr leben rennen, oder an Bäumen aufgehängt werden. Da wird wegen unbekannt das Verfahren eingestellt. Ich habe verständniss dafür das Leihe die sich nicht auskennen, denken ja das muss Gründe haben, das die Behörde eingreift, ja so naiv dachte ich auch mal, leider ist es verstärkt zu der massigen traurigen Fällen gekommen, wo wirklich kein Grund führ derartiges handeln gegeben wäre, und die Tiere sich in Heimen wiederfinden, was muss das Tier durch machen. Und keiner wird dieses Tier so lieben, wie der alte Halter, davon ab gibt es Rassen, die eine neues Herrchen nicht dulden, wenn man schon Jahre lang sein heiß geliebtes Herrchen hatte, es kann sogar zu einem Abdrehen des Tieres kommen, wo nur noch das Einschläfern als letzte Option wäre. Ich selber bin mit Tieren aufgewachsen, liebe Tiere, und könnte ohne sie mir kein Leben vorstellen. Aber es wird zeit das wir unsere Tiere schützen vor falsch verstandener Amtshandlungen. Alle die meinen ja nein, das hat alles seine Richtigkeit, das ist nur Unwissenheit, ich habe es auch nicht Vorstellen können, und bin sehr enttäuscht, über solch ein Missbrauch, das ist nicht tragbar für Tier und Mensch, unsere Tiere sind unsere Familienmitglieder, und beide leiden bei ein rausreizen aus der festen Familie und Umgebung. Das dürfte nur bei handfesten Fakten möglich sein, um Tier und Mensch zu schützen. Alle die Ähnliche Fälle kennen gelernt haben, oder sogar betroffen sind, bitte unter joeni1 spider monkey web.de melden MfG Jöni

22.01.2012 | 20:38
von Gundi | Regelverstoß melden
Also was hier geschrieben wurde hab ich auch gerad die behörden haben unseren 9 monate alten hund mitgenommen, weil ein angebliches tierhalte verbot gegen mich exestieren würde, und weil dem nicht so ist laut anwalt hat die behörde mir jetz erst mal eines ausgesprochen gegen welches ich jetz mit dem anwalt gegen an geh damit wir unseren hund wieder bekomm, den er sitzt jetzt seit dem 13.01.2012 draussen in einem zwinger ohne möglichkeit rein zu gehen in einen innen bereich das einzigste was er dort im zwinger hat ist ne holzhunde hütte aber ohne decken oder der gleichen, dieser hund ist 9 monate alt kurzhaar und ommt aus wohnungs haltungund ja behörden machen das so wie sie wollen passt ihnen deine nase net dann bist du in ihren augen nicht fähig
und nachweislich durch tierarzt und hunde platz wo ich täglich mit dem hund war gibt es werde haltungs noch gesundheitlich irgendetwas was zu bemängeln wäre

18.02.2012 | 18:22
von Eleni | Regelverstoß melden
Joeni - wir haben hier auch einen Fall und suchen Mitstreiter. Dein postfach ist leider voll

Bitte gib eine Adresse an an die man sich wenden kann. Müssen leider anonym bleiben



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