Durch Katspezialist endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 424 Views | 11.11.2009 | 21:01 Uhr
geschrieben von Gregor Cieslik

Katspezialist (Berlin)

Geldrückzahlung steht immer noch aus...

Am 02.10.2009 habe ich einen Rußpartikelfilter bestellt und sofort online überwiesen. Nach einer Woche wollte ich mich wg. der Lieferzeit erkundigen. Dabei wird meine E-Mail nicht beantwortet und Fax kommt nicht durch - am Telefon nach langem Klingeln nur die Ansage "Speicher voll". Ein Mal hat es telefonisch doch noch geklappt - Auskunft: "Kommt nächste Woche".

SCHLAGWORTE

Nach zwei Wochen keine Ware - inzwischen habe ich einen Händler gefunden, der sofort liefern kann (und noch fast 80,00 Euro billiger ist). Am 20.10.2009 habe ich dann die Bestellung storniert und um die Rückzahlung des Geldes mit (749,00 Euro) gebeten.

Keine Antwort. Nochmal per E-Mail nachgefragt, ob die Zahlung veranlasst wurde, und eine Frist gesetzt. Und dazu geschrieben, dass ich im Forum den Vorgang beschreibe. Da kam folgende Antwort: "Ich kann Ihnen nicht sagen, ob schon überwiesen wurde, da ich nicht in der Buchhaltung sitze". (Wo soll ich aber die Nummer der Buchhaltung bekommen? Im Impressum steht nur die Nummer, die kaum zu erreichen ist, und der Man kann keine Auskunft geben, da er nicht in der Buchhaltung sitzt?)

Und dazu noch: "Rückzahlfrist ab Tag der Stornierung bis zu 30 Tagen, wie gesetzlich vorgeschrieben... Da würde ich mir doch überlegen, was ich wo reinschreibe." War das jetzt eine Drohung?

Heute ist der 11.11.2009. Das Geld ist immer noch nicht angekommen. Ich warte noch ab - ab dem 30. Tag ist der Verkäufer nach §286 BGB automatisch im Zahlungsverzug.

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Meine Forderung an Katspezialist: Rückzahlung von 749,00 €


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Kommentare und Trackbacks (4)


19.11.2009 | 08:47
von Gregor Cieslik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.11.2009 | 12:36
von Thomas Schlötzer | Regelverstoß melden
Hallo Herr Cieslik!

Ich empfehle Ihnen sofort mit dem Fall zum Anwalt zu gehen. Wenn er sich nach §286 BGB im Zahlungsverzug befindet, haben Sie das Recht darauf. Die Kosten muß er dann übernehmen.
Ich warte jetzt schon seit knapp 1,5 Jahren auf eine Gutschrift. Habe jetzt auch einen Anwalt eingeschaltet.
Jetzt muß er nicht nur die Gutschrift, sondern auch Verzugszinsen, Auslagen und Anwaltskosten bezahlen.

Mfg

T. Schlötzer

23.11.2009 | 16:28
von Gregor Cieslik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute ist der 23.11.2009. Seit dem 20.11.2009 ist katspezialist.de im Zahlungsverzug. Muß ich wohl das Geld über eine Inkassofirma eintreiben lassen.


13.12.2009 | 11:03
von Gregor Cieslik endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zur Zeit ist ein Inkasso-Anwalt beauftragt.




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