Durch BAUR Versand (GmbH KG) gelöste Beschwerde. | 1277 Views | 18.11.2009 | 20:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2318172

BAUR Versand (GmbH & Co KG) (Burgkunstadt)

Gesetzlich eingeräumtes Recht mit Füßen getreten

Mangelhafter Online-Versandhandel: Ware bestellt, fünf Tage später eine E-Mail erhalten, mit folgendem Text: "Da Sie in der Vergangenheit sehr häufig Ware an uns zurückgeschickt haben, gehen wir davon aus, dass wir Ihren Ansprüchen nicht genügen. Um Ihnen und uns weitere Rücksendungen zu ersparen, werden wir Sie nicht weiter beliefern."

SCHLAGWORTE

Das mit den Rücksendungen entspricht den Tatsachen, dies jedoch als Ablehnungsgrund heranzuziehen, hat meiner Meinung nach nichts mit einem seriösen und zuverlässigen Online-Shop zu tun.

Ein Online-Versandhandel kann nur auf Grundlage eines Rückgaberechts kundenfreundlich funktionieren, weshalb dies auch gesetzlich verankert wurde. Bei Baur wird man meiner Meinung nach dadurch genötigt, bestellte aber nicht den Vorstellungen entsprechende Ware trotzdem zu kaufen, aus Angst, man könnte aus deren Kundenstamm fliegen.

O.g. Ablehnung dürfte, rein rechtlich gesehen, ebenfalls eher fragwürdig sein, was mich persönlich jedoch nicht weiter interessiert, da ich bei einem Versandhändler, bei welchem ich nicht einmal mein per Gesetz zustehendes Recht geltend machen kann, zukünftig nichts mehr bestellen werde.

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Meine Forderung an BAUR Versand (GmbH & Co KG): Stellungnahme


Firma hat geantwortet nach 6 Monate nach 6 Monate
26.05.2010 | 15:05
Firmen-Antwort von: BAUR Versand (GmbH & Co KG)
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo ReclaBoxler-2318172,

es tut mir leid, dass Sie sich über BAUR geärgert haben. Unser Ziel ist es, allen unseren Kunden stets hohe Warenqualität und besten Service zu bieten. Wir garantieren jedem Kunden, dass er die Ware, die er bei Baur bestellt hat, innerhalb der Rückgabefrist auch wieder an uns zurücksenden kann.

Um unsere vielen zufriedenen Kunden nicht zu benachteiligen, haben wir uns dazu entschieden, Kunden mit extrem hohen Retourenquoten nicht mehr zu beliefern. Wir halten uns dabei ganz selbstverständlich an den gesetzlichen Rahmen.

Freundliche Grüße,

U. Faber
BAUR Service Team

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Kommentare und Trackbacks (13)


18.11.2009 | 21:12
von ReclaBoxler-344219 | Regelverstoß melden
Wenn man einer Firma sehr viele Anfragen sendet, aber nie einen Auftrag erteilt, dann koennen Sie davon ausgehen, dass ab einem Zeitpunkt X keine Angebote mehr erstellt werde.

Ich kann jeden online Versand verstehen, dass man irgendwann Kunden nicht mehr beliefert, wenn durch Ruecksendungen mehr Kosten als Gewinn entstehen.

Keiner schmeißt sein Geld zum Fenster raus.

18.11.2009 | 22:37
von ReclaBoxler-8626111 | Regelverstoß melden
Rechtlich fragwürdig würde ich das nicht bezeichnen, es kann immer noch jeder verkaufen, an wen er will, oder auch nicht.
Wenn Sie so wie so nichts mehr dort kaufen, sind doch beide Seiten zufrieden.

19.11.2009 | 00:10
von Tut nix zur Sache | Regelverstoß melden
Ich kaufe gerne bei Baur Online ein.
Um so mehr stört es mich, daß wieder mal jemand ein öffentliches Beschwerdeboard dazu nutzt, eine renomierte Firma zu unrecht an den Pranger zu stellen. Wenn Sie nur Ware dort bestellen, um sie anschließend zurück zu schicken, dann hat Baur ja wohl auch das Recht, Sie als Kunde auszuschließen.
Und was die rechtliche Seite angeht, bewegen Sie sich auf sehr dünnem Eis und ich hoffe wirklich, daß Baur gegen Sie eine Unterlassungsklage erwirkt.
Das ist Rufschädigung.

19.11.2009 | 06:22
von ReclaBoxler-4242294 | Regelverstoß melden
Erstens steht jedem - gesetzlich - das Rückgaberecht zu, wenn er mit der gelieferten Ware nicht zufrieden ist. Und zweitens: Ein Kunde wird heute ja schon "verpflichtet", Ware, die den Gesamtwert von 40 Euro nicht übersteigt, auf eigene Kosten bei Nichtgefallen (egal aus welchen Gründen) zurückzuschicken.
Ich selbst habe noch nie bei dieser Firma bestellt, habe jedoch schon im Bekanntenkreis Ähnliches gehört (obwohl immer irgendetwas behalten wurde und nur Dinge zurückgeschickt wurden, wo z. B. der Schnitt nicht mit der eigentlich bestellten Größe übereinstimmte etc.).

19.11.2009 | 10:05
von ReclaBoxler-4818412 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2318172
Wieso "gesetzlich eingeräumtes Recht mit Füßen getreten". Baur hat doch Ihre Rücksendungen akzeptiert, oder etwa nicht? Die wollen Sie doch nur nicht mehr beliefern, oder verstehe ich was falsch? Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?

19.11.2009 | 12:03
von ReclaBoxler-4242294 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4818412:
"Eigentlich" doch ganz einfach zu verstehen: Baur weigert sich, dem ehemaligen Kunden weiterhin Ware zu senden, wenn er diese bestellt, mit der Ausrede, dass dieser die Ware wahrscheinlich doch wieder zurückschicken wird. Erstens weiß Baur nicht, ob das tatsächlich der Fall sein wird, und zweitens steht es dem Kunden zu, etwas, was ihm nicht gefällt, zurückzuschicken.
Wie gesagt, "eigentlich" doch ganz verständlicher Text da oben....

19.11.2009 | 13:42
von ReclaBoxler-1235111 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4818412
Ich glaube, Ihnen muss man auch etwas auf die Sprünge helfen. Das war ironisch gemeint von mir, wenn Sie wissen, was das ist. Und nochmals, die Firma Baur kann beliefern, wen sie will, und wenn sie jemanden nicht beliefern will, braucht sie das auch nicht. Und weswegen sie jemand nicht beliefert, ist einzig und allein deren Sache. So ist das hier in Deutschland und das ist auch gut so. Das hat mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht überhaupt nichts zu tun. Jetzt klarer?

19.11.2009 | 13:43
von ReclaBoxler-4818412 | Regelverstoß melden
Natürlich  spider monkey ReclaBoxler-4242294
Ich glaube, Ihnen muss man auch etwas auf die Sprünge helfen. Das war ironisch gemeint von mir, wenn Sie wissen, was das ist. Und nochmals, die Firma Baur kann beliefern, wen sie will, und wenn sie jemanden nicht beliefern will, braucht sie das auch nicht. Und weswegen sie jemand nicht beliefert, ist einzig und allein deren Sache. So ist das hier in Deutschland und das ist auch gut so. Das hat mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht überhaupt nichts zu tun. Jetzt klarer?

19.11.2009 | 14:06
von ReclaBoxler-4242294 | Regelverstoß melden
Und wenn Sie noch zehn Mal dasselbe schreiben - es ist nicht "klarer", sondern schlichtweg falsch.

19.11.2009 | 14:17
von ReclaBoxler-1235111 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4242294
Und was bitte schön ist daran falsch, erzählen Sie's mir?

19.11.2009 | 15:00
von Peter Kupper | Regelverstoß melden
Der Versender handelt rechtlich einwandfrei. Kein Versender ist gezwungen, Kunden zu beliefern.

ABER WO IST DAS PROBLEM? Baur ist doch nicht der einzigste Versender. Und die anderen sind meist auch günstiger.

26.05.2010 | 20:24
von CJ | Regelverstoß melden
Man sollte vielleicht auch mal bedenken, dass es immer wieder zu Retouren kommen kann. Im Onlinehandel kann man nicht, wie im Geschäft, Sachen anprobieren. Oft fallen Kleindungsstücke zu klein oder zu groß aus. Was soll man da also machen? Die Sachen behalten, aus der Befürchtung heraus, man möchte den Kunden künftig nicht mehr beliefern? Ich habe schon bei sämtlichen Versandhäusern bestellt, und hatte auch immer Retouren (aus den oben genannten Gründen), glücklicherweise ist man bei anderen Versandhäusern etwas kundenfreundlicher.
PS: APPLAUS an die BAUR Kundenbetreuung, nach sechs Monaten hat man sich mal dazu herabgelassen, eine Firmenantwort zu posten. - Lächerlich.

30.05.2010 | 13:03
von ReclaBoxler-2318172 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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