885 Views | 18.08.2008 | 13:57 Uhr
geschrieben von Gerd Bergmann

TSD Telecom Service Deutschland GmbH & Co. KG (Offenburg)

Arglistige Kundenwerbung

Ich erhielt einen Anruf von TSD, in dem ich von einer Dame gefragt wurde, ob ich Telefongebühren sparen wolle. Ich antwortete ja. Danach erhielt ich ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich ab einem bestimmten Datum für eine Pauschalgebühr von 14,99 € alle Fern- und Ortsgespräche gebührenfrei hätte. Ich sagte ja, nachdem mir mitgeteilt wurde und ich zitiere:

SCHLAGWORTE

..........Sie müssen nichts weiter tun...... Ende des Zitats

Heute bezahle ich doppelt, d. h. sowohl bei der Telekom AG wie bei TSD, weil mein Vertrag mit der Telekom AG noch bis Oktober dieses Jahres läuft. Ich habe Anzeige gegen TSD wegen arglistiger Täuschung bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Ich habe TSD aufgefordert den Vertrag als ungültig anzusehen, da er unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen ist. TSD reagiert mit der Ausrede, sie hätten den Vertrag mit der Telekom AG nicht kündigen können, weil der Datenschutz das verbiete. Die Telekom AG reagiert auf meine Schreiben bis heute nicht.

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Meine Forderung an TSD Telecom Service Deutschland GmbH & Co. KG: Erstattung der an TSD gezahlten Entgelte


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Kommentare und Trackbacks (2)


18.08.2008 | 16:30
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Ein sehr beliebter Trick (siehe auch Arcor Beschwerden), daß man mit niedrigen Tarifen wirbt, aber unterschlägt, daß man für diesen Tarif die Leistungen anderer Anbieter noch hinzurechnen muß. Diese Fälle häufen sich in den letzten Monaten enorm.

29.08.2008 | 10:47
von Gerd Bergmann | Regelverstoß melden
Nach meiner Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft 98617 Meiningen, Lindenstraße 15, unter dem Aktenzeichen: 161 Js 17734/08 das Strafverfahren gegen den Geschäftsführer und die Sachbearbeiterinnen am 18.08.08 eröffnet. Wenn Sie betroffen sind, schließen Sie sich an.



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