Durch Bestway24 Büro- und Betriebsbedarf gelöste Beschwerde. | 1722 Views | 20.08.2008 | 16:02 Uhr
geschrieben von Dr. Cora Stephan

Bestway24 Büro- und Betriebsbedarf (Ganderkesee)

Betrug im Internet? Doch wohl nicht, oder?

Ich habe bei der Firma bestway 24 am 15. Juli 2008 Reinigungsmittel bestellt. Die Firma verlangte Vorauskasse, die ich geleistet habe. Eine Lieferung erfolgte nicht.

Die Lieferung habe ich zunächst per Mail angemahnt, ohne eine Antwort zu erhalten. Ein Anruf bei der Firma (Frau B.) ergab, daß die Ware nicht lieferbar sei. Daß der per Vorauskasse geleistete Betrag zurückzuzahlen sei, wurde immerhin zugeben. Dies erfolgte aber weder nach einem zweiten Anruf noch nach einem 3. Anruf am 4. August, an dem Frau B. (offenkundig wahrheitswidrig) angab, der Betrag sei am Freitag, also am 1. 8., "rausgegangen". Ich warte bis heute auf mein Geld. Selbst eine entspechende Mahnung an die Firma per Einschreiben mit Rückschein blieb bis heute ohne Antwort.

Sowohl die nicht lieferbare Ware als auch mein Auftrag werden noch immer auf der Internetseite der Firma geführt. Ich frage mich langsam, ob das nicht schon an Tatbestände rührt, an die man gar nicht zu denken wagt.

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Meine Forderung an Bestway24 Büro- und Betriebsbedarf: Sofortige Rückerstattung, Aktualisierung des irreführenden Internetangebots


Firma hat geantwortet nach 2 Monate nach 2 Monate
23.10.2008 | 09:40
Firmen-Antwort von: Bestway24 Büro- und Betriebsbedarf
Abteilung: Büro- und Betriebsbedarf

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir geben Ihnen 24 Stunden Zeit diese unbegründeten Verleumdungen aus dem Netz zu nehmen.

Ansonsten erwirken wir eine einstweilige Verfügung zur Schließung Ihres Portales und verklagen Sie auf Schadenersatz.

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Kommentare und Trackbacks (11)


20.08.2008 | 16:10
von Melanie Cordes | Regelverstoß melden
Man kommt sich als Kunde schon reichlich vera..... vor. Es geht oft nicht mal so sehr um den Betrag, sondern um die Art, wie man für blöd verkauft wird. Ich kann Ihnen nur die Daumen drücken, daß Bestway 24 evtl. einen Anflug von Markenbewusstsein hat und den Vorgang doch noch zeitnah reguliert.

21.08.2008 | 08:35
von Walter C. | Regelverstoß melden
Sie können doch noch etwas tun,um ihr Geld zurück zubekommen.
gehen Sie zu ihrer Bank und stonieren Sie die Überweisung , sprich Vorkasse.

22.08.2008 | 19:50
von Stephan Wills | Regelverstoß melden
Es wäre schön, wenn man Überweisungen wieder zurückrufen könnte, aber das geht nur mit Lastschrifteinzügen im Einzugsermächtigungsverfahren.

22.08.2008 | 22:31
von Susanne Vogel | Regelverstoß melden
Wenn du gemahnt hast (incl. Fristsetzung), noch mal eine Nachfrist setzen, und wenn dann immer noch nix passiert, gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

23.10.2008 | 12:37
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Bestway24 ist ja ein echt lustiger Haufen. (Bestway) 24 Stunden Zeit, um Defizite im Umgang mit Kunden unter den Teppich zu kehren. Eine sehr eigenwillige Interpretation. Wer diese Firmenantwort geschrieben hat, muß sich wirklich fragen lassen, ob er die Tragweite seines Handelns verstanden hat?
Anstatt auf die Beschwerde einzugehen, wird plump gedroht. Selten so etwas lächerliches gelesen. Ich kann nun genau erkennen, was für Leute für diesen Laden stehen. Mein persönliches Resultat: Ich bestelle nicht mehr bei Bestway24!

23.10.2008 | 13:48
von Markus Emons | Regelverstoß melden
Wie lächerlin ist diese Firmenantwort bitte schön? Naja, es muss ja was dran sein, sonst würde eine Firma nicht so reagieren.

23.10.2008 | 15:17
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Hö Hö Hö.... und ich dachte schon, die Firmenantwort von " 1Deins Computer" wäre unprofessionell. ;-)

Da haben Sie uns ja vielleicht etwas eingebrockt, Frau Dr. Cora Stephan. Jetzt muss die ReklaBox schliessen *lach*

23.10.2008 | 18:44
von Ina | Regelverstoß melden
Hallo liebe Firma BESTWAY24.de oder Herr/Frau W. Bonke!

Sie haben doch hoffentlich bemerkt, dass dieses Portal die Meinung/Beschwerden von VERÄRGERTEN KUNDEN/KUNDINNEN, jedoch NICHT die Meinung der ReklaBox veröffentlicht, oder?
Sie machen sich komplett unglaubwürdig und tun sich keinen Gefallen mit solchen Drohungen.
Professioneller wäre es gewesen, sachlich im Sinne der geschädigten Kundin zu antworten. Wir machen alle Fehler, aber dann sollte man sie auch zugeben.
Sie haben aber jetzt einen Ruf und künftige Kunden zu verlieren, wenn Sie keine Einsicht zeigen.
Ich bin jetzt ganz gespannt auf eine seriöse und sachliche Antwort von Ihnen.

30.10.2008 | 18:18
von Arthur Neumann | Regelverstoß melden
Also bei solchen Spinnern würde ich nicht lange fackeln und Strafanzeige stellen; kostet eh nix

06.11.2008 | 14:07
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
24 Stunden sind jetzt schon eine Weile rum. Hat denn Bestway24 sich zwischenzeitlich bequemen können, den ausstehenden Betrag zurück zu überweisen? Und Reklabox ist ja auch noch immer da :)

03.08.2009 | 14:27
von Cora Stephan gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 22. 8. hat die Firma Bestway 24 (Bonke) den am 19. 7. gezahlten Betrag von 83,73 für die nicht lieferbare Ware zurückgezahlt. Trotz mehrerer Mahnungen mit Angabe meiner Kontonummer behauptete man dort, meine Bankverbindung nicht gekannt zu haben.




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