Durch Telekom Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 623 Views | 23.11.2009 | 18:23 Uhr
geschrieben von Ilona und Alfred Coym

Telekom Deutschland GmbH (Essen)

Telecom: Vertragsumstellung ohne Auftrag

Im Juni 2007 haben wir bei der Telecom einen call&surf comfort Vertrag abgeschlossen. Dieser wurde dann im Mai 2008 auf call&surf comfort plus umgestellt. Dagegen haben wir Einspruch eingelegt und darum gebeten, unseren Vertrag ín seinem ursprünglichen Zustand zurückzusetzen.

SCHLAGWORTE

Als Antwort erhielten wir im September 2008 eine Auftragsbestätigung für das Entertain und die Bereitstellung des VDSL. Wir wieder fristgerecht Einspruch eingelegt und die Annahme der Hardwareprodukte verweigert. Es wurden aber fleißig die Kosten für die Hardware und montliche Kosten für das VDSL abgebucht.

Wir waren es leid und haben der Telecom die Einzugsermächtigung entzogen und nur die unstrittigen Kosten überwiesen. Das hatte aber zur Folge, dass die Telekom Beträge anderer Anbieter nicht weitergeleitet hat. Das Dilemma nahm dann seinen Lauf.

Die Fremdanbieter haben Inkassounternehmen beauftragt, die Verbindungsgelder bei uns einzuklagen, obwohl wir unseren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind. Außerdem wurde unser Anschluss mehrmals gesperrt. Wo das Geld geblieben ist, konnten wir bis heute nicht in Erfahrung bringen. Trotz Vorstandsbeschwerde ist bis heute noch keine endgültige, zufriedenstellende Lösung gefunden worden.

Die Angelegenheit zieht sich jetzt seit fünfzehn Monaten. Mittlerweile haben wir der Telecom gekündigt, was zur Folge hatte, dass keine Berechnung vorgenommen werden konnte. Würde die Telecom korrekt handeln, könnten wir schon seit Monaten mit dem neuen Anbieter telefonieren.

Wir haben versucht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der es ablehnte, uns zu vertreten, da die Rechtsstreitsumme und dadurch die Bezahlung zu gering ist und in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Haben Telefonanbieter so ein Monopol, dass sich noch nicht einmal Rechtsanwälte trauen, sich damit auseinanderzusetzen? Wo soll es hinführen, wenn das Recht der Verbraucher so eingeschränkt wird?

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Kommentare und Trackbacks (5)


27.11.2009 | 01:22
von Mann Im Ohr | Regelverstoß melden
Haben Sie eine Bestätigung für Ihre Stornierung erhalten?

29.11.2009 | 19:11
von Mana Mana | Regelverstoß melden
Haben Sie bei der Telekom angerufen, nachdem Ihnen aufgefallen ist, dass die Hardware mitberechnet wurde trotz Stornierung? Die hätten Ihnen den Betrag, der ja nur bei 5 bis 9 € liegen kann, wieder ausgebucht.
Hatte den Fall auch, nachdem ich ein VDSL Tarif bestellt hatte, aber den Receiver doch nicht nutzen wollte. Was ich aber auch verstehen konnte, da ich die Rechnung einige Tage nach der Retoure erhalten habe. Ein Anruf und die 5 € wurden mir wieder gutgeschrieben.
Was den Anwalt betrifft, glaube ich nicht, dass er sich nicht traut, sondern (auch wenn das jetzt unhöflich klingt) bemerkt hat, dass Sie in der Sache im Unrecht liegen und es eh zu nichts führen könnte.

03.12.2009 | 16:02
von Ilona und Alfred Coym noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


15.12.2009 | 13:39
von Ilona und Alfred Coym endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unsere Beschwerde ist zum Teil gelöst worden. Wir sind, nach etwas über einem Jahr, wieder in den alten Vertrag zurückgestellt worden und die Kündigungszeit ist auch akzeptiert worden. Noch nicht ganz geklärt, sind die Gutschriften und die Zahlungen an die Inkassounternehmen. Wir sind aber optimistisch, dass auch das geklärt wird. Wenn eine endgültige Lösung vorliegt, werde ich dies mitteilen.


26.04.2011 | 21:39
von Babette Schmidt | Regelverstoß melden
Ich empfehle einen anderen Anwalt zu nehmen. Ich hatte seit einem Jahr einen Vertrag bei der Telekom. Die haben erstmal keine Wechselprämie gezahlt und außerdem nicht die alten Rufnummern portiert. Ich habe einen Anwalt genommen.
Mit dem ich jetzt aus dem Vertrag raus kann, obwohl der Vertrag noch ein Jahr Bindung hat.



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