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4514 Views | 26.11.2009 | 16:03 Uhr
geschrieben von Hans Krönauer

Rechtsanwalt Andreas Schneider (Regen)

Probleme mit Vodafone und RA Andreas S., Gütersloh

Der Rechtsanwalt, Andreas S. verfährt damit, daß er von Vodafone Rechnungen, die nicht bezahlt sind, eintreibt. Hat jemand mit ihm Ratenzahlung vereinbart, so rechnet er diese Ratenzahlungen nur auf sein Honorar an und auf angefallene Zinsen. Die Hauptforderung bleibt somit offen bis zum Sankt Nimmerleinstag, da er ja alle bezahlten Raten nur für seine Schreiben verwendet.

SCHLAGWORTE

Ich habe zum Beispiel aus einer offenstehenden Rechnung von Vodafone in Höhe von ca. 200 Euro eine Forderungsaufstellung von Herrn Andreas S. in Höhe von 455 Euro erhalten. Als ich dann 309 Euro in Raten bezahlt hatte, bekam ich eine neue Aufstellung von Herrn S., in der er wieder 455 Euro verlangte. Wenn ich im Büro des Herrn S. angerufen habe oder anrufe, bekomme ich nie die richtige Antwort, wieviel ich noch zu bezahlen habe, um vor seinen Forderungen endgültig Ruhe zu haben. Die einzige Antwort, die ich dort bekomme ist: "Das Verfahren geht weiter".

Herr S. scheut auch nicht davor zurück, seine Forderungen per Gerichtsvollzieher einzutreiben. Die dabei von ihm verursachten Kosten schlägt er wieder auf seine Forderungen, die unberechtigt sind, da ja bereits alles bezahlt ist, drauf. So verläuft jede Ratenzahlung, die an diesen RA Andreas S., Gütersloh geleistet wird, ins Leere.

Nachdem er am Telefon nur immer antwortet: "Das Verfahren geht weiter". Sich mit diesem Rechtsanwalt normal zu unterhalten und ihm die Situation zu erklären, ist nicht möglich. Ich habe mich bereits beim Amtsgericht Viechtach über diesen Herrn beschwert, dieses fühlt sich jedoch nicht zuständig und verweist auf die Anwaltskammer München. Für den Einzug des Vollstreckungsersuchens ist das Amtsgericht Viechtach allerdings schon zuständig und schickt mir den Gerichtsvollzieher zur Beitreibung des unberechtigt von RA S. geforderten Betrages vorbei.

Die Anwaltskammer München fühlt sich hier auch nicht zuständig und verweist auf die Bundesanwaltskammer Berlin, da der Rechtsanwalt ja nicht in Bayern wohnt. Von dieser habe ich bisher keine Antwort erhalten, so daß dieser Rechtsanwalt hier weitermachen kann.

Der nächste Besuch des Gerichtsvollziehers ist somit vorprogrammiert, da Herr S. anscheinend selbst nicht weiß, welchen Betrag ich ihm nun überweisen soll, und immer wieder mit neuen Forderungen daherkommt, die teilweise unberechtigt sind. Daß solche Forderungen, die er selbst durch unnütze Veranlassung durch ihn nicht bezahlt werden, dürfte klar sein.

Wenn ich diesem Rechtsanwalt nun 1000 Euro von den geschuldeten ca. 200 Euro für Vodafone bezahlen würde, dann würde dieser Rechtsanwalt mit Sicherheit wieder einige Schreiben aufsetzen und dafür Zinsen verlangen, so daß seine Forderung wieder 455 Euro wäre, da er dann abwarten würde, bis ein entsprechender Betrag von 1000 Euro für seine Forderungen und die geforderten Zinsen wieder aufgelaufen wäre. Die Hauptforderung würde somit wieder nicht getilgt, und so kann er das machen bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Solch einem Rechtsanwalt sollte meines Erachtens die Lizenz entzogen werden. Ich bin nicht der Einzige, der mit diesem Rechtsanwalt Probleme hat, dies ist auf der Internetplattform 123recht nachzulesen. Laut meiner Berechnung bekäme der RA Andreas S. noch 61,19 Euro von mir inclusive seiner Anwaltsgebühren, die ich aber nicht bezahlen werde, solange nicht sichergestellt ist, daß er diese nicht wieder für seine unnützen Schreiben und seine unberechtigten Forderungen verwendet.

Die Forderung von 455 Euro, die er noch verlangt, ist ein Betrag, der so niemals stimmen kann, auch wenn er die ihm zustehenden Anwaltsgebühren verlangt. Das Schlimme an der ganzen Sache ist, daß dieser Rechtsanwalt S. hier tun und lassen darf, was er will, ohne daß er dafür bestraft wird. Er darf somit die Leute auf legale Weise über den Tisch ziehen und wird dabei noch vom Amtsgericht und vom Gerichtsvollzieher unterstützt.

Um die ganze Sache richtig zu verteuern, werden natürlich dann Gerichtsvollzieherkosten und Zinsen auf Gerichtsvollzieherkosten und seine unnützen Schreiben verlangt. Dieser Rechtsanwalt wäre wahrscheinlich arbeitslos, wenn er sich auf normale Weise als Rechtsanwalt sein Geld verdienen müßte. Aber es ist eben so, daß man mit diesen Machenschaften als Rechtsanwalt mehr verdient, als wenn man eine Rechtsanwaltspraxis auf normale Weise betreibt.

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Meine Forderung an Rechtsanwalt Andreas Schneider: Endlich keine Forderung mehr, dann wird der Rest von 61,19 Euro von mir beglichen.


 
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Kommentare und Trackbacks (7)


26.11.2009 | 17:39
von ReclaBoxler-7510783 | Regelverstoß melden
Zuerst sind immer die Nebenleistungen zu begleichen. Erst wenn die bezahlt sind, wird die Hauptschuld getilgt. Also laufen die Zinsen für die Hauptschuld auch immer weiter, wenn nur die Nebenleistungen gezahlt werden.

Sie haben ein Recht auf einen aktuellen Kontoauszug mit allen Nebenleistungen. Fordern Sie diesen an. Manche Rechtsanwälte führen grausige Kontoauszüge, die man nur zeitaufwendig nachprüfen kann. Ein Gläubiger hat bei einer ausgeklagten Forderung immer das Recht, jederzeit einen Gerichtsvollzieher - auch mehrmals - loszuschicken (auch diese Kosten - auch mehrmals - müssen Schuldner zahlen). Für jeden neuen Auftrag erhält der Anwalt wieder eine Gebühr. Das ist korrekt.

Ich habe auch kein Mitleid mit Ihnen. Sie hätten es ja gar nicht so weit kommen lassen brauchen. Das haben wir gerne, Menschen, die ihre Schulden nicht bezahlen, beschweren sich noch in der Öffentlichkeit.

26.11.2009 | 18:11
von ReclaBoxler-6327915 | Regelverstoß melden
Also, erst einmal finde ich die Äußerung: "Sie hätten es ja gar nicht so weit kommen lassen brauchen...", eine bodenlose Frechheit dem Beschwerdeführer gegenüber. Wissentlicher jahrelanger Steuerhinterzug und 200 Euro Telefonschulden sind zwei Paar Schuhe. Abgesehen von der Tatsache, daß es heutzutage jedem passieren kann, in die Schuldenfalle abzurutschen, ob Normal-, Geringverdiener oder Hartz 4 Empfänger, spielt absolut keine Rolle. Für wen halten Sie sich denn, sich darüber ein Urteil bilden zu können, das überlassen Sie lieber mal anderen.

26.11.2009 | 20:59
von Ein Gläuber | Regelverstoß melden
Wenn man in die Schuldenfalle rutscht, muss man kein Vodafone haben. Wo soll hier die wissentliche Steuerhinterziehung sein? Lassen Sie es dem Finanzamt wissen.

04.12.2009 | 19:13
von Hans Krönauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es kommt keine Antwort von diesem Rechtsanwalt. Jeder Anruf dort ist zwecklos, da ich nur die Antwort bekomme (das Verfahren geht weiter). Auf seinen Forderungsschreiben ist auch keine E-Mail Adresse angegeben.

Eine vernünftige Besprechung mit diesem Rechtsanwalt ist nicht möglich.


09.01.2010 | 18:02
von Hans Krönauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Anwalt S. hat wiederum 50 Euro, die von mir schon bezahlt waren, nicht berechnet. Ich habe ihm mittlerweile 427,88 Euro überwiesen, dieser verlangt aber 477,88 Euro, da er 50 Euro, die ich schon länger bezahlt habe, nicht angerechnet hat, obwohl er diese in seiner Aufstellung von vorher angegeben hat.
Ich habe insgesamt 427,88 Euro und vorher 308 Euro an diesen Rechtsanwalt überwiesen, dieser gibt aber an, dass er vorher nur 258 Euro erhalten hat.
Dies ist nach meiner Ansicht Betrug. Die Schreiben des Rechtsanwalts habe ich vorrätig und werde diese an meinen Rechtsanwalt übergeben, da ich ja beweisen kann, das alles (auch seine unberechtigten Forderungen) bezahlt sind.

Hans Krönauer


24.02.2010 | 11:51
von Stefan Kistner | Regelverstoß melden
Hallo,

an Ihrer Stelle würde ich ausdrücklich und ausschliesslich auf die Hauptforderung leisten, oder direkt an Vodafone. Dann haben Sie auch recht schnell Ruhe mit Kollegen S.

09.03.2010 | 12:15
von Anonymos | Regelverstoß melden
Wieso kann dieser RA diese Praktiken durchsetzen? Wo ist das Recht diesbezüglich?



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