Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 255 Views | 08.12.2009 | 11:20 Uhr
geschrieben von Heike Oehmig

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

315,23 Euro Guthaben wird nicht erstattet

Zum 05.10.2009 hatte ich meinen Schlusszählerstand per 05.10.2009 mitgeteilt und gleichzeitig wegen Auszugs aus der Wohnung meinen Vertrag gekündigt. Die Schlussabrechnung mit dem von mir gemeldeten Zählerstand ergab ein Guthaben von Euro 92,23.

SCHLAGWORTE

Zum 01.10.2009 wurde der bisherige Abschlag noch einmal abgebucht, keine Rückbuchung durch mich (Kundennummer 2290258). Zum 01.11.2009 wurden 141,00 Euro abgebucht, Rückbuchung durch mich, weil Vertrag erloschen und Guthaben vorhanden. Zum 13.11.2009 per Fax erfolgte meine Gegenrechnung wie folgt:

  • Guthaben aus Abrechnung - 92,23
  • bezahlter Abschlag 01.10.2009 - 123,00
  • Verrechnung Sonderabschlag - 100,00

Somit beträgt mein Guthaben ohne Zinsen bei TelDaFax 315,23 Euro. Die Erstattung erfolgte bis heute nicht, statt dessen wurde mir mit Datum 18.11.2009 eine Mahnung über die zurückgebuchten 141,00 Euro geschickt mit Androhung der Versorgungseinstellung und Einschaltung eines Inkassobüros, enstandene Kosten hierfür 5,28 Euro, die ich nicht bezahlen werde.

Mit Schreiben vom 23.11.2009 (vorab per Fax geschickt) habe ich TelDaFax die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung entzogen und eine letzte Frist zur Auszahlung des Guthabens bis 30.11.2009 gesetzt. Ebenfalls am 23.11.2009 wurden noch einmal 36,77 Euro abgebucht wegen Verrechnung des Guthabens aus Jahresabrechnung mit neuer Abschlagszahlung. Auch dieser Betrag wurde zurückgebucht! Wozu eine Abschlagszahlung für einen nicht existierenden Vertrag?

Per 01.12.2009 kam dann auch hierfür die Mahnung, hier dann "nur" 5,06 Euro Gebühren, die ich nicht zahlen werde. Mein Guthaben wurde immer noch nicht ausgezahlt. Briefe an TelDaFax werden nicht beantwortet, wozu auch, der Kunde zahlt ja noch. Ich aber nicht mehr. Die Telefonhotline ist chronisch überlastet, 20 Minuten Wartezeit sind keine Seltenheit und die Auskünfte der Mitarbeiter sind teilweise inkompetent.

Eine Mail an Thomas Müller von TelDaFax wurde auch nicht beantwortet, ich hatte auch nichts anderes erwartet. Nun, mein Guthaben wird vermutlich, wie von mir gefordert, auch nicht am 11.12.2009 auf meinem Konto sein, ich bereite gerade das gerichtliche Mahnverfahren vor. Wollen Sie das wirklich?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Sofortige Auszahlung meines Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.12.2009 | 15:29
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo Frau Oehming,

danke für Ihre Rückmeldung, Ihr Guthaben wurde angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Fall als gelöst markieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr TelDaFax Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


08.12.2009 | 11:30
von So So | Regelverstoß melden
Versuchen Sie doch auch noch Lastschriften von früher zurückzuholen. Sprechen Sie mir der Bank! Nur so kommen Sie m. E. noch zeitnah zu Geld.

18.12.2009 | 16:40
von Heike Oehmig | Regelverstoß melden
Ich darf hierdurch mitteilen, daß TelDaFax zwischenzeitlich eine Schlussabrechnung erstellt hat und den geforderten Betrag korrekt und extrem zeitnah erstattet hat. Vielen Dank.

21.12.2009 | 23:04
von Heike Oehmig gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!