2898 Views | 12.09.2008 | 18:27 Uhr
geschrieben von Giancarlo Fava

simyo (Berlin)

Probleme mit Rücklastschrift-Gebühren

Meine Probleme mit SIMYO, hier weiteres als Text !

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Rücklastschrift.

Ein erneuter Einzug der Rücklastschrift vom 18.08.2008 in Höhe von 25 Euro und der zugehörigen Bank- und Bearbeitungsgebühren von 15 Euro ist nicht möglich.

Damit Sie Ihre simyo SIM-Karte wie gewohnt aufladen können, bitten wir Sie den ausstehenden Betrag von 40 Euro an folgende Bankverbindung zu
überweisen:

Empfänger:        simyo GmbH, Düsseldorf
Kontonummer:        012 17 77700
BLZ:        300 400 00
Bank:        Commerzbank Düsseldorf
Verwendungszweck:    016367XXXXX

Bitte achten Sie darauf, im Verwendungszweck ohne Leerzeichen und Bindestrich Ihre persönliche simyo Rufnummer korrekt einzutragen, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.

Auslandstarife gesenkt!

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Kommentare und Trackbacks (5)


12.09.2008 | 18:44
von Sabi | Regelverstoß melden
"Rücklastschriftentgelte können auch nicht als Schadensersatz gefordert werden, da nicht der Kunde, sondern das Kreditinstitut die Entstehung der Kosten zu verantworten hat. Wenn das Kreditinstitut, statt die Lastschrift zunächst einzulösen, die Kontenlage des betreffenden Kunden sofort überprüft und die Einlösung abgelehnt hätte, entfiele der für eine spätere Rückbuchung erforderliche erhebliche Verwaltungsaufwand."
AG Erkelenz, 23.3.1999, 15 C 553/98 - WM 1999, 2403

13.09.2008 | 16:18
von Thomas | Regelverstoß melden
Was soll eigentlich das mit Gebühren für Rücklastschriften?! Solche Abzocke wurde schon vor Jahren vom Bundesgerichtshof verboten. Az. XI ZR 5/97

13.09.2008 | 20:19
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Irgendwie müssen diese "Billiganbieter" ja Ihre Kosten wieder reinholen. Und da scheint man es auch gerne mal mit halblegalen Mitteln zu versuchen. Bin mal auf die Reaktion von Simyo bezüglich der Gerichtsurteile reagiert.

15.09.2008 | 15:07
von Rachel | Regelverstoß melden
Das is ja noch günstig. Germanwings verlangt von seinen Kunden 50,00 EURO (!!!) pro Rücklastschrift.

21.09.2009 | 19:47
von ReclaBoxler-4310611 | Regelverstoß melden
 spider monkey Thomas
Sie verwechseln da was. Ihre Bank, bei der Sie Ihr Konto haben, darf Ihnen keine Gebühren für Rücklastschriften berechnen. Das hier ist was ganz anderes. Wenn eine Firma mit Abbuchungserlaubnis von Ihrem Konto abbucht und das Geld zurückgebucht wird, weil evtl. das Konto nicht gedeckt ist, dürfen von dieser Firma sehr wohl Gebühren berechnet werden, wobei ich auch der Meinung bin, dass diese oft zu hoch angesetzt sind.



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