Main-Kinzig-Kreis (Gelnhausen)
Existenzangst durch Unterlassung von Hilfeleistung
Endlich ist meine kleine Familie unter einem Dach vereint, schon fangen die Probleme an!
Unsere Kinder sind fünf Monate und zweieinhalb Jahre alt. Dem Kindsvater, meinem Lebensgefährten, wurde Betriebsbedingt gekündigt.
Als er bei mir einzog, stellte der Mein-Kinzig-Kreis die Sozialhilfeleistungen ein, mit der Begründung, dass angeforderte Formulare fehlen würden.
Innerhalb von zwei Monaten stellten wir drei Anträge auf Unterstützung. Es passierte nichts! Wir bekommen nicht einmal einen vorläufigen Abschlag.
Wir haben kein Geld und rutschen immer tiefer in die Schulden rein!
Wie kann so etwas passieren? Hätte ich keine Kinder, dann wäre ich mit einem bisschen Wasser und trockenem Brot zufrieden! Aber meine Kinder brauchen doch mehr!
Anhand Ihrer Beschwerde gehe ich davon aus, das Sie die Unterlagen längst eingereicht haben. Legen Sie Widerspruch ein, schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückantwort (damit Sie im Zweifelsfall etwas auf der Hand haben).
Bestehen Sie auf einen Vorschuß, denn dieser steht Ihnen auch laut Gesetz (§42 SGB I) zu (allerdings nur wenn Sie diesen beantragen, dies muß nicht schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich, telefonisch etc. beantragt werden). Im Normalfall können Sie sich den Vorschuß noch am selben Tag abholen.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Caritas. Wenden Sie sich umgehend an die für Ihren Landkreis zuständige Caritas. Die Sozialarbeiter können Ihnen bei Antragstellung/Überprüfung der Formulare etc. helfen, und nehmen meist selbst Kontakt zu der zuständigen Behörde auf, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. AUCH KANN UND WIRD IHNEN SOFORTIGE FINANZIELLE HILFE ANGEBOTEN.