Durch PayPal (Europe) endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 292 Views | 16.02.2019 | 12:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1579911

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

PayPal Sicherheitslücke: akzeptiert unautorisierte Abbuchungen

PayPal richtet „automatische Abbuchungen“ ohne aktive Einwilligung der Konto-Inhaber*innen ein und kommt Forderungen der Rückerstattung unautorisierter Zahlungen nicht nach. Die Einzugsermächtigung wird allein auf Meldung von Händler*innen als von Konto-Inhaber*innen erteilt akzeptiert, ohne Prüfung der Rechtsgrundlage des Vertrags.

SCHLAGWORTE

PayPal weist somit eine enorme Sicherheitslücke auf, die Abzocker*innen-Firmen ausnutzen. Der Käufer*innenschutz greift an dieser Stelle meist nicht, es macht jedoch den Anschein, dass bei entsprechenden Anträgen willkürlich gehandelt wird.

Ich bin, so wie eine Vielzahl von PayPal Kunden seit November 2018 bis heute, in die Abofalle von najoba.de (Betreiber: Mitrados GmbH & Co. KG) getappt. Im Prozess einer einmaligen Produktbestellung, abgewickelt über PayPal, wurde ohne mein Wissen, geschweige denn meine Zustimmung eine „automatische Abbuchung“ bei PayPal eingerichtet und rund einen Monat nach dem Kauf der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft im Wert von 59,00€ abgebucht.

Zeitgleich mit der Zahlungsbestätigung von PayPal erhielt ich eine Mitgliedschaftsbestätigung von najoba.de, in der ich auf den Ablauf einer kostenlosen Testphase von 28 Tagen ab Datum der Produktbestellung und die automatische Verlängerung auf eine kostenpflichtige Mitgliedschaft hingewiesen wurde.

Auf meinen sofortigen Widerruf bei najoba.de sowie PayPal, wurde lediglich die Abbuchungsvereinbarung zum nächsten Abbuchungstermin gekündigt. Mehrmalige Käuferschutzanträge inkl. maximaler Widerrufe wurden trotz umfangreicher Darlegung der rechtlichen Sachlage, Dokumentation des Schriftverkehrs, Nachweise in Form von Screenshots etc. abgelehnt.

Laut Aussage von PayPal-Mitarbeiter*innen kann PayPal bei Abo-Fallen nichts machen und der Erfolg eines Käuferschutzantrags hinge von dem im 1. Schritt gewählten Grund bei der Fall-Eröffnung ab.

Zur Auswahl stehen 1) gekauften Artikel nicht erhalten, 2) erhaltener Artikel entspricht nicht der Beschreibung, 3) unbefugter Kontozugriff, 4) Problem mit einer Abrechnung.

Aus Kund*innen-Perspektive greift am ehesten der „unbefugte Kontozugriff“, da keine/r Einzugsermächtigung erteilt bzw. zugestimmt wurde. Dies stellte sich jedoch als am wenigsten erfolgreich heraus, da Händler*innen angeben, bei Kaufabschluss auf den automatischen Abschluss einer Mitgliedschaft hingewiesen zu haben.

PayPal begründet das Zustandeankommen der Abbuchungsvereinbarung durch die Annahme der AGBs. Dass die AGBs auf najoba.de weder konkrete Angaben zu Test-Laufzeit, Beitrags-Wert und Zahlungskonditionen enthalten (es wird auf das "jeweils gültige Angebot" bzw. die "vereinbarte Gebühr / Laufzeit verwiesen), noch dass deren Annahme beim Kauf aktiv bestätigt wurde, schien PayPal nicht zu interessieren.

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Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.: Erstattung des najoba Mitgliedsbeitrags im Wert von 59,00€ sowie Schließung der Sicherheitslücke


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Kommentare und Trackbacks (3)


16.02.2019 | 15:19
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wäre der Text etwas gestrafft und vor allem in normalem Deutsch geschrieben, könnte man ihm sicherlich auch folgen.

28.02.2019 | 20:38
von ReclaBoxler-1579911 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion von PayPal auf die Beschwerde bei Reclabox.

Zuvor hatte ich bereits Beschwerde über das PayPal System eingereicht und wurde mehrmals darauf hingewiesen ich hätte wohl "aus Versehen" eine Abbuchungsvereinbarung erteilt oder es "vergessen".

Mein Geld habe ich auf anderem Wege von najoba.de rückerstattet bekommen. Die Sicherheitslücke bei PayPal bleibt weiterhin bestehen, davor warne ich alle und lösche meinen PayPal-Account.


15.03.2019 | 08:50
von ReclaBoxler-1579911 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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