Von United Cinemas International Multiplex beantwortete Beschwerde. | 5601 Views | 05.01.2010 | 20:18 Uhr
geschrieben von Jörg Klöckner

United Cinemas International Multiplex GmbH (Düsseldorf)

Nepp beim Gutschein des Kinobetreibers UCI?

Ich möchte mich über einen Kinogutschein aus dem Hause UCI beschweren, ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber in meinen Augen ärgerlich und nepp.

SCHLAGWORTE

Ich habe einen Kinogutschein von UCI erhalten, ein sogenanntes Schoko Movie Ticket. Wert: 12,95 inkl. einer Tafel Lindtschokolade. Das ärgerlich daran ist, daß in meinen Augen zu den 12,95 Euro eine sehr ungünstige Gegenwert steht, nämlich ein Kinobesuch.

Um das zu verdeutlichen, hier ein Rechenbeispiel, wie es mir ergangen ist. Ich habe den Gutschein für einen Kinobesuch am Dienstag (Kinotag) eingelöst, Preis für den Film, in meinem Fall 7,50 Euro, da der Film Überlänge hat. Im Normalfall (Normalefilmlänge) würde an diesem Tag oder auch am Montag der Preis bei 5,00 Euro liegen.

Bei einem Besuch am Samstag läge der Normale Eintrittspreis bei 8,00 Euro. Das heißt für mich, dass ich im ungünstigsten Fall mehr als das Doppelte für einen Kinobesuch bezahle als üblich, wenn man von der Tafel Schokolade absieht.

Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter von UCI, dem ich sagte, daß ich diese Art von Gutschein für unseriös halte, hat er mir angeboten, die Karte wieder gegen den Gutschein zurückzutauschen, allerdings sehe ich nicht die Alternative. Eine E-Mail an UCI diesbezüglich blieb unbeantwortet.

Vielleicht sehe ich das zu eng, aber für mich sollte der Wert eines Gutscheins sich schon im angemessenen Rahmen in der Einlösung widerspiegeln, daß heißt nicht, dass ich es auf den Cent genau einlösen will, aber so ein wenig sollte das schon in einer gesunden Relation stehen.

Weder beim Kauf des Gutscheines durch meine Frau noch beim Einlösen, wo ich den Wert noch nicht kannte, wurde darauf hingewiesen, wie ungünstig das Eintauschen sein kann und auch ist. Grundsätzlich halte ich diese Art des Gutscheines für fragwürdig.

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Meine Forderung an United Cinemas International Multiplex GmbH: Rückerstattung in angemessener Weise (da ich den Nepp erst nach Einlösen und Rückinfo meiner Frau merkte, leider wohl nicht mehr praktikabel)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.01.2010 | 16:00
Firmen-Antwort von: United Cinemas International Multiplex GmbH
Abteilung: Operations

UCI Kinowelt bietet eine Auswahl an unterschiedlichen Gutscheinen an, darunter auch das Schoko Movie Ticket. Dieser Gutschein besteht aus einem pauschalen Kinobesuch sowie einer Tafel Lidt Schokolade in einer attraktiven Geschenkverpackung. Die Einlösung des Ticketgutscheins ist an allen Tagen möglich. Aufgrund der Eintrittspreisstrukturen im Kino ergibt sich der Eintrittspreis in Abhängigkeit vom Tag, Sitzplatz und auch individuellen Film. Dies ist auch entsprechend in unserem Angebot berücksichtigt. Eine Einlösung am Wochenende stellt dann den größten Gegenwert in Relation zu den normalen Eintrittspreisen dar.

Wir haben auf den Hinweis bereits per e-mail am 06.01.2010 reagiert und Herrn Klöckner dies nochmals konkret erklärt.

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Kommentare und Trackbacks (7)


05.01.2010 | 22:40
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola Also, ich bitte Sie, Sie konnten sich einen Film Ihrer Wahl ansehen und als i-Tüpfelchen gab's noch eine Tafel Lindt-Schokolade. Was wollen Sie denn noch?

Außerdem, einen Gutschein bekommt man doch von irgend jemanden ausgestellt. Also, haben Sie doch, genau gesehen, überhaupt nichts gezahlt.

Vielleicht gibt es ja auch Regionen in Deutschland, wo man mehr für einen Kinobesuch hinblättern muß. Soll jetzt der Gutscheinaussteller beim Drucken auch noch auf das unterschiedliche Preisniveau in unserem Land Rücksicht nehmen, damit man ja nicht das Gefühl hat, für etwas, was man nicht zahlen mußte, am Ende doch was gezahlt zu haben?

Sie sollten den Differenzbetrag für hungernde Negerkinder in Afrika spenden!


06.01.2010 | 00:16
von ReclaBoxler-6123811 | Regelverstoß melden
Hä? Geht's noch? Nun frage ich mich, was Sie wohl gemacht hätten, wenn der Gutschein nur einen Wert von 7,00 Euro gehabt hätte und sie hätten 50 Cent draufzahlen müssen? Hätten Sie dann die Schokolade eingetauscht?
Sie sollten sich in Ihrem eigenen Interesse mal fragen, was Sie mit dieser Beschwerde bezwecken wollen.
Ich würde mich über so einen Gutschein freuen und den Kinoabend genießen.

06.01.2010 | 11:42
von Fidi Ralla | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Fidi Ralla Wie jetzt?Irgendwie verstehe ich die Beschwerde nicht, beschwert sich Herr Klöckner jetzt darüber, dass er trotz Gutschein noch was drauf bezahlen musste, oder darüber, dass der Gutschein einen geringeren Wert als erwartet bzw. erhofft, hatte?


06.01.2010 | 11:54
von SL | Regelverstoß melden
Das ist definitiv ein Fall für den BGH, wenn nicht sogar EuGH.

08.01.2010 | 21:11
von Jörg | Regelverstoß melden
Die Kommentare meiner Vorgänger hat mich veranlasst, auch einige Gutscheine anzubieten, ,wie ich finde, ein tolles Geschenk sind. :-)

Ein Mc Donald´s Geschenkgutschein für eine Sparmenue für 11,50 Ruro

Ein Geschenktankguschein für 10 Liter Kraftstoff und jetzt kommt es egal ob Diesel, Benzin oder Super Benzin für 25,00 Ruro

Dem beschenkten kann der Preis ja egal sein, er freut sich über das Essen oder die 10 Liter Sprit. Jeder dieser Gutscheine gibt es in einem tollen Geschenkebox.

13.01.2010 | 20:53
von Jörg Klöckner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich aber eine nette Mail erhalten, das fand ich schon mal ok, eine Lösung wird es wohl nicht geben, damit habe ich mich bereits abgefunden. Denke für andere war es einfach eine hilfreiche Info bei der Auswahl des zukünftigen Gutscheines.


03.07.2011 | 20:43
von Ürpsel Bürps | Regelverstoß melden
Mein Sohn hat zu seinem Geburtstag auch so einen Gutschein geschenkt bekommen. Als Kind hat er aber gar keine Möglichkeit, den gezahlten Wert des Gutscheins auszuschöpfen. Natürlich hatte er einen Kinobesuch + Schokolade und darüber hat er sich auch gefreut. Obwohl er aber die Höhe des Gutscheins überhaupt nicht ausgeschöpft hatte, hätte er den 3D Zuschlag in Höhe von 3 € bei Besuch eines 3D Films dazu zahlen müssen. Hätte er aber als Geschenk bares Geld bekommen, hätte es für Kinobesuch + Schokolade + 3D-Zuschlag gereicht. So ging aber die Differenz zwischen bezahltem Preis für das Geschenk und tatsächlichen Kosten für Kinobesuch und Schokolade direkt auf das UCI-Konto. So einen Gutschein kauft nur, wer seinem Geld gegenüber eine gewisse Gleichgültigkeit hegt.



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