430 Views | 12.01.2010 | 23:00 Uhr
geschrieben von Christine Schmitt

DHL (Bonn)

Rückdatierte Benachrichtigungskarte

Nach der Rückkehr aus dem Winterurlaub (vom 23. 12. 2009 - 04. Januar 2010) fand ich eine Benachrichtigungskarte betreffend Paketzustellung in meinem Briefkasten. Als Datum war auf dieser Benachrichtigungskarte der 21. Dezember 2009 angegeben.

SCHLAGWORTE

Am 21. 12. 2009 konnte ich wegen Krankheit das Haus nicht verlassen. Deshalb kann ich bestätigen, daß an diesem Tag kein DHL-Zusteller an der Tür war. Auch fand ich weder am 21. 12. 2009 noch einen Tag später eine Benachrichtigungskarte in meinem Briefkasten.

Am 23. 12. 2009 habe ich vor meiner Abreise gegen 10.00 Uhr nochmals meinen Briefkasten aufgesperrt. Keine Benachrichtigungskarte! Folglich kann der DHL-Zusteller die auf den 21. 12. 2009 rückdatierte Benachrichtigungskarte erst im Laufe des 23. 12. 2009 eingeworfen haben.

Mit meiner Beschwerde wende ich mich gegen diese Praxis, da es sich vorliegend nicht um einen Einzelfall handelt, sondern schon öfters vorgekommen ist. Mit der auf den 21. 12. 2009 datierten Benachrichtigungskarte war ich am Montag, 04. Januar 2010, bei der Postagentur in Heidelberg-Wieblingen.

Dort sagte mir die Mitarbeiterin, daß das Paket bereits an den Absender zurückgeschickt wurde, da die sieben tägige Abholfrist bereits abgelaufen sei.

Da auf der Benachrichtigungskarte nicht angegeben war, von wem das Paket war, kann ich mich auch nicht mit dem Absender in Verbindung setzen und um eine erneute Zusendung (mit einem anderen Paketdienst) bitten.

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