Durch lekker Energie gelöste Beschwerde. | 1425 Views | 29.09.2008 | 00:40 Uhr
geschrieben von Erika Arnold

lekker Energie GmbH (Berlin)

Altersdiskriminierung

Am 8.09.08 besuchte mich einer Ihrer Energieberater, der mich davon überzeugte, daß es sinnvoll wäre, meinen jetzigen Stromanbieter zu wechseln und Kunde der Fa. NUON zu werden.

Beim Ausfüllen des Vertrages, u.a. mit meiner Altersangabe (65), wurde mir gesagt, daß es nicht im Interesse von NUON wäre, mit Menschen über 65 Jahren Verträge abzuschließen und ein Vertreter, bei Zuwiderhandlung keine Provision bekäme. Ich finde diese Einstellung diskriminierend und absolut beleidigend und habe der Fa. NUON am 11.09.08 geschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten.

Man hat es bis jetzt nicht für nötig befunden, auf mein Schreiben zu antworten.

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Meine Forderung an lekker Energie GmbH: Ich möchte sie hiermit noch einmal um ihre Stellungnahme zu diesem empörenden Vorfall bitten...


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.10.2008 | 10:59
Firmen-Antwort von: lekker Energie GmbH
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrte Frau Arnold,

lassen Sie mich bitte gleich eingangs mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass einer unserer Vertriebspartner Ihnen offenbar eine solch unangenehme Situation bereitet hat - dafür möchte ich mich persönlich in aller Form bei Ihnen entschuldigen.

Ich darf Ihnen aber versichern, dass es bei Nuon Deutschland keinerlei Diskriminierung gibt und dass der Mann, der bei Ihnen war, mit seinem vonIhnen geschilderten Verhalten auch gegen alle Richtlinien unsererseits verstoßen hätte. Ich habe unseren Vertrieb umgehend damit beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass sich Ähnliches in keiner Weise wiederholen kann.

Selbstverständlich werden Sie von uns -falls Sie es wünschen - genauso sicher und zuverlässig mit Strom beliefert wie jeder andere Kunde von Nuon ebenfalls.

Ich hoffe, dass ich damit Ihre berechtigten Irritationen ausräumen konnte und würde mich sehr freuen, wenn ich Sie trotz dieser Unannehmlichkeit zu Beginn bald zu unseren Kunden zählen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen,

Heikel Klumpe

Leiterin Unternehmenskommunikation

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Kommentare und Trackbacks (6)


29.09.2008 | 12:48
von ReclaBoxler-6427671 | Regelverstoß melden
Hui, hui, hui, eine ganz heiße Kiste, die Nuon da fährt. Ich finde es sehr gut von Ihnen, dass Sie das hier veröffentlichen. Normalerweise bleiben solche Dinge im Verborgenen, weil die Betroffenen sich nicht wehren.

Das ist wirklich eine bodenlose Unverschämtheit und zudem vermutlich noch gesetzeswidrig (Antidiskrimierungsgesetz). Weiß dazu jemand etwas genaues?

29.09.2008 | 12:53
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Mir ist jetzt aber völlig unklar, warum jemand aus Altersgründen keinen Vertrag bekommen sollte? Leuchtet das irgend jemandem ein? Wenn das stimmt, muß man Nuon für Unzurechnungsfähig erklären.

08.10.2008 | 10:40
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Ich finde die Antwort von Nuon sehr professionell. Hätte mich auch gewundert, warum man alte Leute für eine Stromfirma nicht als Kunden akzeptieren soll.

08.10.2008 | 15:30
von H. Löhrs | Regelverstoß melden
Diese Beschwerde hier hatte mich eigentlich davon abgehalten, das Nuon-Angebot in meine Auswahl für einen Anbieterwechsel zu nehmen. Da Frau Klumpe den Vorfall mit der Altersdiskriminierung jedoch ernsthaft zu bedauern scheint, werde ich mal einen Blick auf die Nuon in meinen Vergleich mit einbeziehen. Hat jemand noch Erfahrungen mit Nuon gemacht?

18.02.2010 | 13:08
von Giugno | Regelverstoß melden
Eine "Altersbeschränkung" ist im Vertrieb grundsätzlich üblich! Es geht für das Unternehmen NICHT darum keine ältere Kunden zu wollen, sondern um Erfahrungen aus der Vergangenheit, in der Vertriebsfirmen und deren Mitarbeiter gezielt ältere Menschen mit Vertragsabschlüssen übervorteilt haben.
Die korrekte Formulierung müßte eigentlich lauten: "Unseren Vertriebspartnern im Direktvertrieb (speziell Haustürgeschäft) ist es nicht gestattet, Aufträge von Kunden über 65 einzureichen, um Mißbrauch vorzubeugen. Selbstverständlich nehmen wir Ihren Auftrag gerne telefonisch entgegen oder wir senden Ihnen die entsprechenden Unterlagen zu!" :o)

30.04.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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