lekker Energie GmbH (Berlin)
Altersdiskriminierung
Am 8.09.08 besuchte mich einer Ihrer Energieberater, der mich davon überzeugte, daß es sinnvoll wäre, meinen jetzigen Stromanbieter zu wechseln und Kunde der Fa. NUON zu werden.
Beim Ausfüllen des Vertrages, u.a. mit meiner Altersangabe (65), wurde mir gesagt, daß es nicht im Interesse von NUON wäre, mit Menschen über 65 Jahren Verträge abzuschließen und ein Vertreter, bei Zuwiderhandlung keine Provision bekäme. Ich finde diese Einstellung diskriminierend und absolut beleidigend und habe der Fa. NUON am 11.09.08 geschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten.
Man hat es bis jetzt nicht für nötig befunden, auf mein Schreiben zu antworten.
02.10.2008 | 10:59
Abteilung: Unternehmenskommunikation
Sehr geehrte Frau Arnold,
lassen Sie mich bitte gleich eingangs mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass einer unserer Vertriebspartner Ihnen offenbar eine solch unangenehme Situation bereitet hat - dafür möchte ich mich persönlich in aller Form bei Ihnen entschuldigen.
Ich darf Ihnen aber versichern, dass es bei Nuon Deutschland keinerlei Diskriminierung gibt und dass der Mann, der bei Ihnen war, mit seinem vonIhnen geschilderten Verhalten auch gegen alle Richtlinien unsererseits verstoßen hätte. Ich habe unseren Vertrieb umgehend damit beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass sich Ähnliches in keiner Weise wiederholen kann.
Selbstverständlich werden Sie von uns -falls Sie es wünschen - genauso sicher und zuverlässig mit Strom beliefert wie jeder andere Kunde von Nuon ebenfalls.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre berechtigten Irritationen ausräumen konnte und würde mich sehr freuen, wenn ich Sie trotz dieser Unannehmlichkeit zu Beginn bald zu unseren Kunden zählen dürfte.
Mit freundlichen Grüßen,
Heikel Klumpe
Leiterin Unternehmenskommunikation
Das ist wirklich eine bodenlose Unverschämtheit und zudem vermutlich noch gesetzeswidrig (Antidiskrimierungsgesetz). Weiß dazu jemand etwas genaues?
Die korrekte Formulierung müßte eigentlich lauten: "Unseren Vertriebspartnern im Direktvertrieb (speziell Haustürgeschäft) ist es nicht gestattet, Aufträge von Kunden über 65 einzureichen, um Mißbrauch vorzubeugen. Selbstverständlich nehmen wir Ihren Auftrag gerne telefonisch entgegen oder wir senden Ihnen die entsprechenden Unterlagen zu!" :o)