Durch Sparkasse Freising endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 3107 Views | 26.01.2010 | 11:33 Uhr
geschrieben von Norbert Koch

Sparkasse Freising (85354)

Sparkasse Freising, Arroganz und Verleumdung?

Am 02.06.2009 verstarb meine Mutter in einer Rehaklinik in Bad Feilnbach/ Oberbayern. Einen Tag später setzte ich mich mit meiner Partnerin in den Zug von Hamburg nach Bad Feilnbach. Wir erledigten in dieser Klinik alle Formalitäten und fuhren anschließend nach Rosenheim zwecks Erledigung der Bestattungsformalitäten.

SCHLAGWORTE

Als wir damit fertig waren, fuhren wir nach Freising in die Wohnung, wo meine Mutter lebte, um alles restliche zu erledigen (Wohnungsauflösung,usw.). Dort fanden wir ein Testament zu Gunsten eines uns vollkommen fremden Mannes. Wir fuhren dann wieder von Freising mit der Bahn zurück nach Hamburg.

Das einzigste was wir von meiner Mutter noch hatten war ihre EC- Karte. Wir schickten eine Sterbeurkunde an die Sparkasse Freising, untere Hauptstraße, zwecks Auszahlung des Guthabens.

Dies dauerte natürlich ungewöhnlich lange. Überwiesen wurden gerade mal 538 EURO. Damit waren nicht einmal die Unkosten für die Reise etc. gedeckt, von den Bestattungskosten ganz zu schweigen. Einige Tage später bekamen wir die Nachricht, dass außer Schulden meine Mutter nichts hinterlassen hat.

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Ich ging zum Amtsgericht und stellte den Antrag auf Verzicht der Erbschaft. Auf diesen Verzicht der Erbschaft schienen der Vorstand der Freisinger Sparkasse nur gewartet zu haben. Kurze Zeit später erhielt ich nämlich von dem Vorstand einen Brief, in welchem man mir mitteilte, ich solle das Geld umgehend zurück überweisen. Ich teilte mehrere Male dem Vorstand mit, daß ich das nicht tun werde, und auch nicht kann. Über die Kosten der Fahrt informierte ich diesen Vorstand ebenfalls. Desweiteren informierte ich den Vorstand, daß ich schon 2 Jahre in der Privatinsolvenz bin.

Aber das alles interessierte den Vorstand nicht. Jetzt besaßen sie die Dreistigkeit und eröffneten ein Mahnverfahren wegen "UNERLAUBTER BEREICHERUNG". So eine Überheblichkeit diesen Vorstandes ist ja kaum noch zu übertreffen! Da werden Briefe ignoriert, ich werde wie ein Schwerverbrecher angeklagt.....Aber Banker verzocken Millionen EURO, kassieren Boni usw. Aber den kleinen Mann zieht man zu Rechenschaft!

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Meine Forderung an Sparkasse Freising: Vorstand der Sparkasse Freising:"Laßt mir meine Ruhe und fangt mal bei Euch an!"


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Kommentare und Trackbacks (10)


26.01.2010 | 12:22
von Los Rodeos | Regelverstoß melden
Nein, nein, nein, das ist schon richtig so! Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, haben Sie natürlich auch keinen Anspruch auf die paar Euro, die da noch irgendwo auf einem Konto Ihrer Mutter ihr Dasein fristen. Damit müssen nämlich eventuell vorhandene Gläubiger Ihrer Mutter befriedigt werden.

Vielleicht hätten Sie sich mal zu Lebzeiten Ihrer Mutter absprechen sollen, was denn im Fall der Fälle zu tun ist. Mit einer klaren Regelung hätten Sie sich den ganzen Ärger ersparen können.

Übrigens, Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Institutionen, auf deren Prioritätenliste die Gewinnmaximierung NICHT an Platz 1 steht.

26.01.2010 | 12:34
von Jaja | Regelverstoß melden
Ich bin fast neigt zu sagen, der einzige, der hier dreist, arrogant und überheblich ist, sind Sie selbst (der Sparkasse gegenüber).

26.01.2010 | 18:29
von ReclaBoxler-4517029 | Regelverstoß melden
Sie haben keinen Anspruch auf das Geld. Ich bin auch nicht einmal überzeugt, dass die Sparkasse Ihnen das Geld hätten auszahlen dürfen, nur unter Vorlage der Sterbeurkunde. Warum haben Sie etwas ausschlagen müssen, mit dem Sie überhaupt nicht bedacht wurden?
Begünstiger im Testament war doch ein Ihnen völlig fremder Mann...

Ich schätze, das Geld wird die Sparkasse zu Recht zurück fordern.

26.01.2010 | 20:56
von ReclaBoxler-2328672 | Regelverstoß melden
Vor allem aber könnte die Sparkasse noch ein Problem bekommen, wenn der rechtmäßige Erbe von dem Vorgang erfährt.
Die Sparkasse hätte das Geld nämlich nur unter Vorlage einer Vollmacht auszahlen dürfen (Ich kenne das Problem aus Erfahrung)
Entweder Vollmacht oder Erbschein.

Ihre Mutter wird schon Gründe gehabt haben, um einem Wildfremden das Erbe zu überlassen.

04.02.2010 | 12:33
von Norbert Koch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


17.02.2010 | 14:22
von Norbert Koch | Regelverstoß melden

Vor geraumer Zeit erhielt ich einen Brief von der Sparkasse Freising, Untere Hauptstraße 29. In diesem wurde ich beschuldigt, mich "UNERLAUBT BEREICHERT" zu haben. Ich teilte der Sparkasse Freising darauf hin mit, daß ich mir keiner Schuld bewußt bin. Aber kurze Zeit später erhielt ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg. Ich legte fristgemäß Widerspruch ein. Wenige Tage später besitzt doch ein Herr THOMAS O. von der Sparkasse Freising die Dreistigkeit, oder schon die Frechheit, mir einen Brief zu schreiben, in dem er mich auffordert, meinen Widerspruch zurückzunehmen. Diesen Brief sehe ich schon als Nötigung und Erpressung an! Wo leben wir denn? Wie kann es ein Herr THOMAS O. es wagen, mir meine Rechte aufs Widerspruchsrecht zu verbieten?

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17.02.2010 | 15:06
von GI | Regelverstoß melden
Also, der einzige, der hier falsch gehandelt hat, waren Sie leider selbt, Herr Koch. Da Sie zu keiner Zeit einen rechtlichen Anspruch auf das Erbe ihrer verstorbenen Mutter hatten, kann ich Ihnen nur dringend empfehlen, den Widerspruch gg. den Mahnbescheid der Sparkasse zurückzunehmen.

Dadurch machen Sie nicht nur sich selbst lächerlich, sondern verursachen auch noch enorme Gerichtskosten, die dann im Endeffekt von Ihnen getragen werden müssen.

17.02.2010 | 15:20
von Nemo3478 | Regelverstoß melden
Lieber Herr Koch, obwohl ich bezweifle, dass dies ihr richtiger Name ist, da Sie diesen ja in den Brief der Sparkasse dezent geschwärzt haben, den des Sparkassenmitarbeiters jedoch nicht, was ja ohnehin schon nicht in Ordnung ist!

Der einzige, der hier falsch handelt, sind leider Sie selbst. Um sich weitere Peinlichkeiten zu ersparen, würde ich an Ihrer Stelle den Widerspruch gegen den gegen Sie beantragen MB sofort zurückziehen und das zu Ihren Gunsten entnommene Kontoguthaben Ihrer Mutter zurücküberweisen.

26.02.2010 | 14:43
von Norbert Koch endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.


17.03.2010 | 12:56
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Na ja, ganz sooo eindeutig ist das nicht.
1. Ist die Frage: War das Testament auch notariell beglaubigt? Wenn nicht kann die Gültigkeit durchaus strittig sein.
2. Einen Pflichtteil kann man nicht ausschließen, da müßten schon sehr schwere Gründe angegeben werden.
3. Selbstverständlich war auch das Verhalten der Sparkasse nicht korrekt, ohne Erbschein hätte hier nichts ausgezahlt werden dürfen.
4. Mit dem Verzicht auf die Erbschaft fällt aber auch ganz klar die Forderung das Geld behalten zu dürfen.

Hier sind von verschiedenen Seiten Fehler gemacht worden, das dürfte für Sie durch spannend werden, die zu korrigieren... :(



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