Sparkasse Freising (85354)
Sparkasse Freising, Arroganz und Verleumdung?
Am 02.06.2009 verstarb meine Mutter in einer Rehaklinik in Bad Feilnbach/ Oberbayern. Einen Tag später setzte ich mich mit meiner Partnerin in den Zug von Hamburg nach Bad Feilnbach. Wir erledigten in dieser Klinik alle Formalitäten und fuhren anschließend nach Rosenheim zwecks Erledigung der Bestattungsformalitäten.
Als wir damit fertig waren, fuhren wir nach Freising in die Wohnung, wo meine Mutter lebte, um alles restliche zu erledigen (Wohnungsauflösung,usw.). Dort fanden wir ein Testament zu Gunsten eines uns vollkommen fremden Mannes. Wir fuhren dann wieder von Freising mit der Bahn zurück nach Hamburg.
Das einzigste was wir von meiner Mutter noch hatten war ihre EC- Karte. Wir schickten eine Sterbeurkunde an die Sparkasse Freising, untere Hauptstraße, zwecks Auszahlung des Guthabens.
Dies dauerte natürlich ungewöhnlich lange. Überwiesen wurden gerade mal 538 EURO. Damit waren nicht einmal die Unkosten für die Reise etc. gedeckt, von den Bestattungskosten ganz zu schweigen. Einige Tage später bekamen wir die Nachricht, dass außer Schulden meine Mutter nichts hinterlassen hat.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich ging zum Amtsgericht und stellte den Antrag auf Verzicht der Erbschaft. Auf diesen Verzicht der Erbschaft schienen der Vorstand der Freisinger Sparkasse nur gewartet zu haben. Kurze Zeit später erhielt ich nämlich von dem Vorstand einen Brief, in welchem man mir mitteilte, ich solle das Geld umgehend zurück überweisen. Ich teilte mehrere Male dem Vorstand mit, daß ich das nicht tun werde, und auch nicht kann. Über die Kosten der Fahrt informierte ich diesen Vorstand ebenfalls. Desweiteren informierte ich den Vorstand, daß ich schon 2 Jahre in der Privatinsolvenz bin.
Aber das alles interessierte den Vorstand nicht. Jetzt besaßen sie die Dreistigkeit und eröffneten ein Mahnverfahren wegen "UNERLAUBTER BEREICHERUNG". So eine Überheblichkeit diesen Vorstandes ist ja kaum noch zu übertreffen! Da werden Briefe ignoriert, ich werde wie ein Schwerverbrecher angeklagt.....Aber Banker verzocken Millionen EURO, kassieren Boni usw. Aber den kleinen Mann zieht man zu Rechenschaft!
Vielleicht hätten Sie sich mal zu Lebzeiten Ihrer Mutter absprechen sollen, was denn im Fall der Fälle zu tun ist. Mit einer klaren Regelung hätten Sie sich den ganzen Ärger ersparen können.
Übrigens, Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Institutionen, auf deren Prioritätenliste die Gewinnmaximierung NICHT an Platz 1 steht.
Begünstiger im Testament war doch ein Ihnen völlig fremder Mann...
Ich schätze, das Geld wird die Sparkasse zu Recht zurück fordern.
Die Sparkasse hätte das Geld nämlich nur unter Vorlage einer Vollmacht auszahlen dürfen (Ich kenne das Problem aus Erfahrung)
Entweder Vollmacht oder Erbschein.
Ihre Mutter wird schon Gründe gehabt haben, um einem Wildfremden das Erbe zu überlassen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Vor geraumer Zeit erhielt ich einen Brief von der Sparkasse Freising, Untere Hauptstraße 29. In diesem wurde ich beschuldigt, mich "UNERLAUBT BEREICHERT" zu haben. Ich teilte der Sparkasse Freising darauf hin mit, daß ich mir keiner Schuld bewußt bin. Aber kurze Zeit später erhielt ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg. Ich legte fristgemäß Widerspruch ein. Wenige Tage später besitzt doch ein Herr THOMAS O. von der Sparkasse Freising die Dreistigkeit, oder schon die Frechheit, mir einen Brief zu schreiben, in dem er mich auffordert, meinen Widerspruch zurückzunehmen. Diesen Brief sehe ich schon als Nötigung und Erpressung an! Wo leben wir denn? Wie kann es ein Herr THOMAS O. es wagen, mir meine Rechte aufs Widerspruchsrecht zu verbieten?
Dadurch machen Sie nicht nur sich selbst lächerlich, sondern verursachen auch noch enorme Gerichtskosten, die dann im Endeffekt von Ihnen getragen werden müssen.
Der einzige, der hier falsch handelt, sind leider Sie selbst. Um sich weitere Peinlichkeiten zu ersparen, würde ich an Ihrer Stelle den Widerspruch gegen den gegen Sie beantragen MB sofort zurückziehen und das zu Ihren Gunsten entnommene Kontoguthaben Ihrer Mutter zurücküberweisen.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.
1. Ist die Frage: War das Testament auch notariell beglaubigt? Wenn nicht kann die Gültigkeit durchaus strittig sein.
2. Einen Pflichtteil kann man nicht ausschließen, da müßten schon sehr schwere Gründe angegeben werden.
3. Selbstverständlich war auch das Verhalten der Sparkasse nicht korrekt, ohne Erbschein hätte hier nichts ausgezahlt werden dürfen.
4. Mit dem Verzicht auf die Erbschaft fällt aber auch ganz klar die Forderung das Geld behalten zu dürfen.
Hier sind von verschiedenen Seiten Fehler gemacht worden, das dürfte für Sie durch spannend werden, die zu korrigieren... :(