Von SAP Arena beantwortete Beschwerde. | 1836 Views | 11.10.2008 | 13:54 Uhr
geschrieben von Siegfried Baas

SAP Arena (Mannheim)

* zzgl. Gebühren

Auf dem Prospekt zu dieser Veranstaltung steht "Stehplatz € 37,00 zzgl. Gebühren"

Als ich bestellen wollte, gab man mir den Preis mit € 49,25 plus Porto € 3,50 = 52,75!!!

Jeder Gemüsehändler hat seine Ware mit dem Endpreis anzugeben, und hier werden sogar 33 % Gebühren ohne genauen Ausweis über die Höhe eingefordert! Das ist nach meiner Ansicht echte Gaunerei und ich habe auf die Karte verzichtet.

So ist auch der Veranstalter nur mit dem Vergrößerungsglas zu entziffern .....

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Meine Forderung an SAP Arena: Künftig genau den zu entrichtenden Endpreis anzugeben!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.10.2008 | 16:51
Firmen-Antwort von: SAP Arena
Abteilung: Kundenservice

Hallo Herr Baas,

wir haben Ihre Kritik hier, als auch Ihre Mail an uns gelesen, die Sie an uns gesendet haben. Dazu möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
In dem Fall der Veranstaltung "Udo Lindenberg" verkaufen wir die Tickets auf Namen und Rechnung des Veranstalters, sind also als Vorverkaufsstelle für den Veranstalter tätig. In sämtlichen Portalen der SAP ARENA (eingeschlossen Internet) werden die Kundenendpreise kommuniziert, inkl. Vorverkaufsgebühren (für sämtliche Veranstaltungen, für die SAP ARENA ein Ticketkontingent erhalten hat). Die Gebührenstruktur wird durch den Veranstalter vorgegeben und die Tickets sind an allen Verkaufspunkten deutschlandweit für diese Veranstaltung gleich im Preis. Die einzigste SAP ARENA-bezogene Gebühr, ist die Versandgebühr mit 3,50€ pro Bestellung (nicht pro Ticket). Aber auch hierfür erhalten Sie eine Dienstleistung, die auch die SAP ARENA an ihren Dienstleister bezahlen muss.
Auch die Erstellung der Flyer ist durch Veranstalterseite durchgeführt, so dass wir da keinen Einfluss darauf haben, welche Preise abgedruckt werden. Richtig ist, dass bei Ticketverkäufen immer Gebühren bspw. für die Vorverkaufstätigkeit der Vorverkaufsstellen erhoben werden. Auch ist in den Gebühren eine Gebühr für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel enthalten, damit Sie vor und nach der Veranstaltung mit Ihrer Eintrittskarte diese nutzen können.
In der Hoffnung zu der Klärung beigetragen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Dörte Köhler
Leiterin Ticketing SAP ARENA

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Kommentare und Trackbacks (7)


13.10.2008 | 09:43
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Das ist mitunter sehr schwierig, Herr Baas, da die Gebühren von den einzelnen Vorverkaufsstellen sehr stark variieren. KölnTicket hat andere VVK-Gebühren, als Eventim und Eventim widerum andere als Kartenhaus usw. auch Schwarzhändler (auch Händler von Tickets) haben "Gebühren", auch wenn sich das komisch anhört, aber ist vergleichbar, damit man es besser versteht. Jeder nimmt da einen anderen Preis, bei eBay oder auch vorm Veranstaltungsort. Wer möchte einem Händler auch schon seine Gewinnspanne vorschreiben???

13.10.2008 | 13:29
von ReclaBoxler-4927671 | Regelverstoß melden
Es geht ja nicht darum den Händlern Ihre Gewinnspanne vor zu schreiben. Aber man kann sie schon dazu verpflichten den Endpreis auf ein Produkt zu schreiben.
Auf dem Käse im Supermarkt steht auch der Endpreis. Und wie der Preis zustande kommt ist eine sehr komplizierte Rechnung, die niemanden interessiert beim Käsekauf. Auch hier kommt es durchaus vor, das der gleiche Käse bei Plus einen andere Preis hat als bei Edeka. Aber selbst bei Flugtickets muss mittlerweile klar und deutlich ein Endpreis angegeben werden und kein Fantasiebilligpreis zuzüglich Steuern, Gebühren, Abgaben, Umlagen, Pauschalen und sonstigen Posten.

Bessere Übersicht bringt dieses Verfahren jedenfalls nicht, eher die größtmögliche Verschleierung der Zuschläge, so dass ich als Kunde wohl nie heraus bekomme wo man seine Eintrittskarten wirkllich am günstigsten und ohne Überraschungszuschläge bekommt.

Was spricht gegen einen Endpreis im Angebot des Ticketshops?
Wenn es dem Künstler oder Konzertveranstalter so wichtig ist, kann er ja gerne auf der Eintrittskarte vermerken, dass er nur soundsoviel von dem ganzen Geld bekommt und nicht alles.

13.10.2008 | 14:00
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Ist schwer zu verstehen, ich weiss, aber es gibt nunmal, außer den Originaltickets nur die der einzelnen Ticketshops. ALLE sind mit DEM SELBEN Preis ausgezeichnet (in der jeweiligen Kategorie) eben nur die Gebühr, die von Ticketshop zu Ticketshop erhoben wird ist unterschiedlich (VVK-Gebühr, Systemgebühr, etc.). Woher soll der Veranstalter denn vorher wissen, welche Gebühren der jeweilige Ticketshop hat und bei welchem Ticketshop genau, gerade DIESER Sitzplatz meintewegen ausgedruckt wird? Ihm bleibt nichts anderes übrig, als seinen Veranstalterpreis vorzugeben und dann die Gebühren von der jeweiligen Verkaufsstelle selber berechnen zu lassen.

Ich finde das besser, als dass mir irgendwann einmal ein Ticketshop sagt: "Sorry, aber diesen Platz können sie leider nur bei Ticket Meier in München, für € 59,65, buchen und den danebem bei Konzerte Schröder in Hamburg, für € 61,10."

22.10.2008 | 20:33
von Siegfried Baas | Regelverstoß melden
Die Antwort von Frau Dörte Köhler, SAP Ticketing, ist genau, wie ich erwartet habe! Jeder versteckt sich hinter jemand anderem, KEINER hat Verantwortung, und das wird akzeptiert, weil der Verbaucher eben dumm ist!
Warum soll ich öffentliche Verkehrsmittel bezahlen, wenn ich sie nicht benutze und außerdem noch mit horrenden Parkgebühren wiederum berappe???
Na ja, vielleicht bringt ja jetzt die Wirtschaftslage etwas mehr Vernunft in die Verbraucher und in ihre Verhaltensweise ...
Ich habe jedenfalls gerne auf meine Eintrittskarte VERZICHTET!!!

30.10.2008 | 15:13
von E. Bielefeld | Regelverstoß melden
Ich bin sicher, das die Art und Weise der Preisgestaltung bei Konzerten un Events, noch niemals höchstrichterlich entschieden wurde. Hier gilt das Prinzip, "Wo kein Kläger ist, gibt´s keinen Richter!"
Für mich ist nicht vorstellbar, das für Eintrittskarten zu einem Event nicht das Gebot der Preisgestaltungstransparenz nicht anwendbar sein soll. Das Wettbewerbsrecht regelt, das vor dem ersten Kaufimpuls der Endpreis klar ersichtlich sein muß.
Auch die Art und Weise, wie sich eine Vorverkaufsgebühr zusammensetzt, kann und muß transparent und für den Käufer nachvollziehbar gestaltet sein.
Dies wäre eine Thema für eine Musterklage, z.b. für einen Verbraucherzentralen Landesverband. Das Unwesen mit der Vorverkaufsgebühr ist doch flächendeckend weit verbreitet.

31.10.2008 | 08:20
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Ich sehe das nicht so, dass der Endpreis für mich als Kunde VOR dem Kauf nicht klar ersichtlich ist. Auch kann ich nicht nachvollziehen, inwiefern die Preisgestaltung nicht transparent ist. Der Veranstalter verlangt Summe X für das Event (überall gleich!), die VVK-Stelle verlangt X Gebühren für den Verkauf und für die Nutzung des Systems, bei dem sie angeschlossen ist. Macht in der Summe den Endpreis! Bei welchen Vorverkaufsstellen kaufen Sie? Bei meinen beiden Ticketshops wird der Endpreis klar kommuniziert, bevor das Ticket gedruckt wird und ich besuche SEHR OFT Konzerte und andere Veranstaltungen.

Irgendwie kann ich selbst als Kunde nicht einsehen, warum den Ticketshops und den Systemanbietern die Marge gesetzlich vorgeschrieben werden soll. Konkurenz belebt doch bekanntlich das Geschäft und in der freien Marktwirtschaft tut gesetzliche Verreglementierung nie gut, oder?

Tipp: Wenn eine VVK-Gebühr oder/und eine Systemgebühr bei einem Anbieter zu hoch erscheinen, dann kaufen Sie doch bei einem anderen. :-) Ist es da auch zu hoch, dann sollte man sich mal grundsätzlich fragen, ob solche Veranstaltungen überhaupt das Richtige für einen sind. Wir arbeiten doch alle nicht umsonst, oder?

16.02.2009 | 11:38
von Siegfried Baas noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, aber ich verzichte inzwischen auf Besuche der SAP-Arena Veranstaltungen!
Zumal zusätzliche € 5,-- als Parkgebühr erhoben werden ... Wegelagerer, Geldschinder!




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