Durch Spiegler Automobile gelöste Beschwerde. | 4147 Views | 29.01.2010 | 20:35 Uhr
geschrieben von Martin Spitzer

Spiegler Automobile GmbH (Aalen)

Enttäuscht worden im Autohaus Spiegler

Ich bin leider gleich im neuen Jahr 2010 total enttäuscht worden bei einem Autokauf.

SCHLAGWORTE

Da ich Andere vor Fehlern schützen möchte und warnen möchte, denke ich das ist einfach etwas das alle was angeht und an die Öffentlichkeit muss!

Ich hoffe und denke, Sie haben dieselbe Meinung daher möchte ich Ihnen den Fall in Kürze (soweit möglich) schildern:

Genau heute vor einer Woche also am Freitag den 22. Januar 2010 ist es zu einer Unterschrift gekommen, die ich noch lang lang bereuen werde.

Länger war ich schon auf der Suche nach einem Jeep (da ich anwertender Jäger bin). Aktuell fahre ich noch einen BMW aus der 5er Reihe Baujahr 2009 also „neu“.

Anfang des Jahres habe ich mich im OPEL Autohaus Spiegler in Aalen umgeschaut und auf den ANTARA in der Ausstellungshalle gestoßen. Leider hat der Verkäufer zu mir gesagt da mein Wagen eine Fremdmarke sei, könnte er mir nicht mehr als 27 000 – 28 000 Euro anbieten. Ein sehr erschreckendes Ergebnis den im Internet wir er noch für 33000 – 35000 angeboten.

Am 22. Januar erhielt ich am Vormittag einen Anruf vom besagten Autohaus Zitat:

„Ich habe eine erfreuliche Nachricht für Sie, wir können uns auf ein Tauschgeschäft einlassen, sie bekommen den ANTARA und wir Ihren BMW.

Am selben Tag gegen 16:00 Uhr für ich mit meiner Lebensgefährtin nach Aalen zum Autohaus um den Wagen Probe zu fahren. Wir waren beide sehr angetan vom Komfort und Platz des PKW´s.

Der Verkäufer bat uns in sein Büro, er meinte ich kann ihnen ganz unverbindlich die Bestellung ausfüllen mit Ausstattung usw. Merkwürdigerweise kam der Verkaufsleiter ebenfalls dazu den der eigentl. Verkäufer meinte Einzelheiten darf er nicht konkret mit uns besprechen.

Nachdem Ausstattung usw. besprochen waren, haben wir eine Anmachung getroffen:

Falls es zum Kauf kommen sollte müssten wir auf den SUV noch zwei Monate und einen Tag warten den Sie müssten den PKW als Vorführwagen zulassen, sei aber kein Problem den wir dürften uns den PKW jederzeit Ausleihen auch übers WE oder zum Urlaub fahren.

SUPER dachten wir…..

Nach etlichen weiteren Detailbesprechungen meinte der Verkäufer dann: Also nun da ich nicht möchte das das Auto doch noch einen anderen Interessenten finden sollte ich doch eine Reservierung unterschreiben.

In eifer des Gefechtes (wie dumm) habe ich eine „verbindliche Bestellung“ und den Ankaufvertrag des BMW´s unterzeichnet.

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Erst zuhause angekommen, war uns bewusst was wir da eigentl. Unterzeichnet haben.

Nichtmal zwei Std. sind vergangen als ich den Anruf bei dem PKW Verk. Tätigte.

Ich habe mit Herrn M. (Verkäufer) telefoniert und ihm gesagt das ich die Reservierung Stornieren möchte! Er sagte Wort Wörtlich: Okay alles klar sehr schade………

Keine 2 Minuten darauf klingelte erneut das Tel. und der Verkaufleiter war am Telefon und meinte mit einem derart Unterton: Sie haben eine verbindliche Bestellung unterzeichnet diese kann man in unseren AGB´s nicht stornieren.

Ich war geschockt, lass mir sofort den Vertrag durch und tatsächlich nach Rücksprache mit meinem RA hatte der Verkaufsleiter recht!

Umgehend habe ich ein Telefax gesendet mit der bitte um Stornierung.

Am Montag darauf habe ich den Verkäufer nochmals angerufen der nur meinte er sei für mich nicht mehr der Ansprechpartner. Immer mehr wurde mir bewusst das ich voll reingelegt wurde, ohne lange nachzudenken fuhr ich nach Aalen um den GF ausfindig zu machen. Dieser war auch da, ich schilderte ihm meine Lage und er meinte nur: Er müsse erst mit beiden Herren reden und er glaube mir nicht und lt. AGB´s könne ich nicht stornieren

Er wollte mich aber am Dienstag wieder anrufen.

Nachdem zwei Tage nichts kam weder ein Telefongespräch noch ein Fax, rief ich nochmals beim OPEL Autohaus an: Die Dame im Büro meinte der Chef lässt ausrichten er wolle nicht mit mir reden…. Daraufhin habe ich nochmals ein Fax mit der Bitte um Bestätigung wie Tel. bereits vom Verkäufer.

Wieder keine Reaktion…..

HEUTE am 29. Januar erhielt ich ein Fax vom Rechtsanwalt des Autohauses in diesem Schreiben stand: In den AGB´s steht drin das man nicht stornieren kann, tut dies der KD jedoch muss er 15% des PKW Wertes bezahlen.

Weiter sei der Verkäufer nicht befugt eine Stornierung zu bestätigen.

Das allerbeste aber ich soll bis 11. Februar die RA – kosten in Höhe von rund 1100€ bezahlen und das Auto muss ich auch nehmen!

Ich frage mich: IST SOWAS SERIÖS?

Wo ist da die Interesse an der Kundenzufriedenheit?

Ich fühle mich belogen, betrogen….

So was kann doch nicht sein bei einem OPEL Autohaus in Aalen der Vertragspartner ist?

Bei Fragen bin ich gerne bereit Ihnen noch weitere Auskunft zu erteilen.

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Kommentare und Trackbacks (5)


31.01.2010 | 15:08
von Tobias | Regelverstoß melden
Servus würde mich mal an Opel wenden und denen mal den fall schildern und fragen ob die sich nicht für dich einsetzen können,

ich weiß die händler reden einen beim´verkaufen so schwindlig das man fast alles unterschreiben würde,... mfg.

31.01.2010 | 20:25
von ReclaBoxler-9714124 | Regelverstoß melden
Servus, habe ich mir auch schon überlegt hoffe das dass was bringt

04.02.2010 | 18:20
von Martin Spitzer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bitte, entfernen Sie den Eintrag, wurde gelöst.


04.02.2010 | 18:25
von Opfad | Regelverstoß melden
Freut mich, dass Sie jetzt zufrieden sind, Herr Spitzer!

Der Eintrag bleibt schön stehen, damit sich die zukünftige Kundschaft VOR dem Kauf bei Spiegler Automobile ein Bild machen kann.
Wäre ja eine Katastrophe, würden alle gelösten Fälle gelöscht!

20.05.2011 | 14:50
von Sigmar Radeler | Regelverstoß melden
Es gibt nicht nur Autohäuser, sondern auch direkt Opel, die Mist bauen, wie in diesem Beitrag sichtbar wird.

Wo es dann schon in Richtung erheblichen Sachmangel geht, der lebensgefährlich und makaber ist.

bit.ly/j9yeoC

www.mein-service-check.de



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