838 Views | 16.10.2008 | 22:55 Uhr
geschrieben von Werner Schnitter

Familienkasse Bad Kreuznach (Bad Kreuznach)

Unterlagen werden einfach einbehalten

Meinem Antrag auf Kindergeldzuschlag wurde nicht entsprochen.

Es wurde mir aber von der Familienkasse im Ablehnungsbescheid geraten, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Ich habe natürlich diesen Rat befolgt.

Jetzt benötige ich aber für den Antrag auf Arbeitslosengeld II die gleichen Beweispapiere, wie z.B. Grundbuchauszug, Lohnbescheinigung und viele weitere private Papiere, die ich auch schon zum Antrag auf Kindergeldzuschlag geschickt hatte .

Am 16.10.2008 14 Uhr habe ich die Familienkasse angerufen. Habe die Angelegenheit erklärt und gebeten mir meine Papiere, die ich jetzt für den Antag auf Arbeitslosengeld II benötige, wieder zurück zu schicken. Die Antwort war, es wäre zu viel Arbeit und meine Papiere gehören jetzt der Familienkasse. Ich habe sehr viel Zeit gebraucht und auch Gebühren bezahlt, um alle nötigen Papiere zu beschaffen, deshalb verstehe ich nicht, dass meine privaten Papiere jetzt der Familiekasse gehören sollen.

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Meine Forderung an Familienkasse Bad Kreuznach: Zusendung meiner Papiere


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Kommentare und Trackbacks (1)


17.10.2008 | 11:03
von Isabel Schlitt | Regelverstoß melden
Hi!

jetzt nicht falsch verstehen, aber die originale behält man und schickt kopien hin



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