Durch envia Mitteldeutsche Energie gelöste Beschwerde. | 2850 Views | 03.02.2010 | 22:35 Uhr
geschrieben von Thomas Rief

envia Mitteldeutsche Energie AG (Chemnitz)

Keine Endabrechnung Strom nach umzugbedingter Abmeldung

Bis zum 16. November 2009 habe ich in 09648 Mittweida gewohnt. Strom bezogen habe ich von envia Mitteldeutsche Energie AG, dem für die Grundversorgung in betreffendem Gebiet zuständigen Unternehmen. Bei diesem Unternehmen wurde beziehungsweise werde ich geführt als Kunde 201 9964 461. Am 16. November 2009 bin ich nach 09123 Chemnitz gezogen. Für die Grundversorgung dieses Gebietes ist envia Mitteldeutsche Energie AG nicht zuständig. Das bedeutet einen Wechsel des Stromanbieters weg von envia Mitteldeutsche Energie AG.

SCHLAGWORTE

Die Wohnung in Mittweida habe ich am 25. November 2009 an das betreffende Wohnungsunternehmen zurückgegeben. Bei der Rückgabe der Wohnung haben ein Mitarbeiter des Wohnungsunternehmens und ich gemeinsam unter anderem den Zählerstand für die Stromlieferung abgelesen. Auf einem Formblatt zur Abmeldung der Lieferstelle wurde diese Ablesung protokolliert und von mir unterschrieben. In der Folge wurde dieses Formblatt vom Wohnungsunternehmen zeitnah an envia Mitteldeutsche Energie AG übersandt. Anzunehmen ist, dass envia Mitteldeutsche Energie AG das Protokoll noch im November 2009 erhalten hat. Bestätigt worden ist diese Abmeldung seitens envia Mitteldeutsche Energie AG nicht. Bei zeitnah eintreffender Endabrechnung soll das nicht stören, wenngleich man von einem Unternehmen der "RWE Group" mehr Professionalität erwartet. Dennoch habe ich zusätzlich zur soeben beschriebenen Abmeldung Anfang Dezember eine E-Mail an envia Mitteldeutsche Energie AG gesandt. Ironischerweise ist service spider monkey enviam.de die dazu genutzte Adresse. In dieser E-Mail habe ich meinen Umzug geschildert und explizit danach gefragt ob zusätzlich zur Abmeldung der Lieferstelle eine eingeschriebene Kündigung des Liefervertrages notwendig sei. Nach etwa zehn satten Tagen erst erhielt ich über E-Mail eine Antwort auf diese Anfrage. Darin wurde gesagt, der Vertrag sei zum 25. November 2009 beendet worden. Auch von einer Abrechnung war die Rede, aber kein Termin wurde genannt.

Mitte Januar 2010 lag mir noch keine Endabrechnung seitens envia Mitteldeutsche Energie AG vor. So habe ich mir erlaubt erneut über E-Mail an service spider monkey enviam.de bei envia Mitteldeutsche Energie AG anzufragen. Speziell wollte ich wissen ob die ausgelobte Abrechnung denn noch kommt. Auf diese Anfrage habe ich überhaupt keine Antwort erhalten. Dass diese Anfrage nicht bei genannter E-Mail-Adresse angekommen ist, wird durch die automatisch erzeugte Antwort widerlegt.

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Nun sind wir im Februar, Wohnungsübergabe war Ende November. Ein drittes Mal habe ich nun über E-Mail an service spider monkey enviam.de bei envia Mitteldeutsche Energie AG angefragt. In dieser dritten E-Mail habe ich geschrieben: "Hiermit fordere ich Sie auf unmittelbar eine Abrechnung zu erstellen. Sollten Sie das Papier, welches das Wohnungsunternehmen an Sie übersandt hat nicht oder nicht mehr haben gehen Sie von einem Zählerstand von 6980 kWh aus." Eigentlich ist der Vertrag beendet; und doch wurde im Dezember wie auch im Januar jeweils die mit der Jahresrechnung für 2008 festgesetzte Abschlagszahlung von meinem Konto abgebucht. Da stellt sich mir schon die Frage: Ist es nicht widerrechtlich Geld einzuziehen, wenn der zugrunde liegende Vertrag für beendet erklärt worden ist? Daher habe ich in meiner dritten E-Mail explizit darauf hingewiesen, dass diese beiden den Vetrag übersteigenden Abschlagszahlungen in die Endabrechnung einzubeziehen sind. Für das Erstellen der Endabrechnung habe ich eine Frist bis 10. Februar 2010 gesetzt. Für die Erstellung einer Rechnung sowie zwei Tage Postweg dürfte eine ganze Woche (E-Mail war vom Abend des 1. Februar) mehr als ausreichend sein.

Es ist eine Sünde und eine Schande für einen modernen demokratischen Rechtsstaat wie den unsrigen wenn die Unternehmen ihre Marktmacht derart schamlos ausnutzen und sich nicht in der Lage sehen Kunden ziehen zu lassen. Da ist offenbar und leider Gottes noch ungleich mehr Härte und Regulierung seitens staatlicher Stellen gefragt.

Meine Forderungen sind klar:
-unmittelbare Erstellung der Endabrechnung durch envia Mitteldeutsche Energie AG
-dabei Berücksichtigung aller seitens envia Mitteldeutsche Energie AG eingezogenen Beträge
-als Sühne zudem eine Spende mindestens in Höhe von 500 Euro an eine soziale Organisation in Chemnitz

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Meine Forderung an envia Mitteldeutsche Energie AG: Unmittelbare Erstellung der korrekten (! ) Endabrechnung sowie Spende über 500 Euro an eine soziale Organisation in Chemnitz


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.02.2010 | 17:17
Firmen-Antwort von: envia Mitteldeutsche Energie AG
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrter Herr Rief,

Ihre Verärgerung können wir verstehen. Auch wenn es am Ergebnis nichts ändert, möchten wir Ihnen die Hintergründe für die verspätete Bearbeitung erläutern. In unserem Kundensystem ist ein Fehler aufgetreten. Leider waren Sie davon betroffen. Zu Recht sind Sie darüber verärgert. Zwischenzeitlich liegt Ihnen die Schlussrechnung vor. Das Guthaben wird in den nächsten Tagen auf Ihr Konto überwiesen. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen in aller Form entschuldigen.

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Kommentare und Trackbacks (3)


04.02.2010 | 16:15
von Thomas Rief | Regelverstoß melden
Heute (erst!!!) kam eine E-Mail mit unter anderem folgendem Inhalt:

"Sehr geehrter Herr Rief,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.01.2010. Bitte entschuldigen Sie, dass wir heute erst antworten.
Ihre Schlussrechnung haben wir erstellt.
Sie erhalten die Schlussrechnung in den nächsten Tagen mit der Post."

Gelöst ist damit nichts, denn ich habe kein Versprechen sondern eine Abrechnung gefordert. Aber vielleicht wird es ja.

Jedenfalls dürfte auch das Wohnungsunternehmen ein wenig nachgeholfen haben. Denn wenn auf einmal 1000 Leute den Stromanbieter wechseln ist das vielleicht doch ein zu hoher Preis für Kundenverarsche.

07.02.2010 | 20:27
von Thomas Rief | Regelverstoß melden
Die Schlussrechnung ist bei mir eingetroffen. Die Abrechnung kann ich so akzeptieren. Laut dieser Schlussrechnung steht ein Restguthaben an mich zu überweisen aus. Ein Termin hierfür ist in der Schlussrechnung jedoch nicht genannt. Bleibt zu hoffen, dass die Überweisung nicht weitere zweieinhalb Monate benötigt.

11.02.2010 | 23:26
von Thomas Rief gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Abrechnung und Geld habe ich, dazu ein Schreiben zwecks Bitte um Vergebung; die erhoffte Sühne in Form einer grosszügigen Spende an eine soziale Einrichtung wird aber ignoriert.




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