4603 Views | 09.02.2010 | 17:14 Uhr
geschrieben von Beate Kuhn

Sparda-Bank Nürnberg eG (Nürnberg)

Einzug der EC-Karte

Vorab eine kurze Einleitung: Musste aus privaten Gründen Privatinsolvenz anmelden. Bevor ich dieses tat, erkundigte ich mich bei der Sparda-Bank Nürnberg, ob es Nachteile gäbe, wenn ich Privatinsolvenz beantragen würde.

SCHLAGWORTE

Dort wurde mir von diversen Kundenbetreuern bestätigt, dass dies nicht der Fall sei, solange ein Konto auf Guthabenbasis geführt würde. Ich führe schon seit Jahren ein Konto auf Guthabenbasis und es ist immer ein Plus drauf.

Nun zur eigentlichen Reklamation: Im November 2009 habe ich dann Privatinsolvenz beantragt. Am 17.12.09 wurde mir auf einmal meine Karte eingezogen. Vorher konnte ich immer Geld am Automaten holen. Nach Rückfrage bei der Sparda-Bank gab diese mir zur Antwort: Bei Privatinsolvenz keine EC-Karte. Auch mein Beschwerdebrief an die Geschäftsleitung wurde nur mit dem Hinweis abgewehrt, dass die EC-Kartensperrung rechtens sei.

Was mich am meistens verärgert, ist die Tatsache, dass
mir 1. von div. Kundenbetreuern falsche Auskünfte gegeben wurden
2. das mit keiner einzigen Silbe in den AGB beschrieben ist, dass bei Privatinsolvenz mit Einzug der EC-Karte zu rechnen ist. Im Gegenteil, wenn die EC-Karte eingezogen würde, aus welchen Gründen auch immer, hat die Bank innerhalb einer Woche die Pflicht, den Kunden über die Gründe zu informieren.

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Dies ist bis heute nicht der Fall. Ich habe mehrfach um ein persönliches Gespräch mit kompetenten Mitarbeitern gebeten. Auch wurde ich von den Mitarbeitern hochnässig und arrogant behandelt, so als ob ich ein Schwerverbrecher bin. So unter dem Motto: Holen Sie ihr Geld doch komplett beim Schalter ab.

Ich wehre mich vehement über diese Vorgehensweise. Habe auch schon die Schiedsstelle für Banken in Berlin informiert.

Wie gesagt, es geht hier immer um ein Konto auf Guthabenbasis. Ich kann jederzeit belegen, wie mein Finanzplan aussieht. Nur dies interessiert bei dieser Bank niemanden. Komischerweise habe ich bei Testanrufen auch immer die gleiche Auskunft bekommen: Solange ein Konto auf Guthabenbasis geführt wird, passiert bei Einleitung der Privatinsolvenz gar nichts.

Wie soll ich dieses Vorgehen verstehen?

Bin ansonsten immer mit der Sparda-Bank zufrieden gewesen und möchte ungern die Bank wechseln.

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Kommentare und Trackbacks (11)


09.02.2010 | 19:33
von Opfad | Regelverstoß melden
Ich schätze, Sie erhalten im Austausch eine Service-Karte. Mit dieser können Sie Geld am Automaten abheben, aber nicht mehr bezahlen.
Meine Kollegin, ebenfalls in der Insolvenz, hat diese Karte.
Viele Banken kündigen, trotz ZKA- Empfehlung, bei Insolvenz die Konten.

09.02.2010 | 22:59
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola Ich vermute, dass Sie gar nicht wissen, was eine Privatinsolvenz überhaupt bedeutet und was Sie für Folgen hat. Dass die Bank hier auf Nummer Sicher geht, ist doch wohl verständlich. Immerhin stehen Sie jetzt in der Schufa!


10.02.2010 | 13:08
von ReclaBoxler-9016412 | Regelverstoß melden
 spider monkey Gorgonzola
Aber Sie wissen's. Ehrlich gesagt, würde mich das stark wundern, wenn ich nach dem urteile, was Sie hier so allgemein von sich geben.

17.02.2010 | 20:11
von Beate Kuhn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Sparda Bank Nürnberg hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet. Werde wohl die Bank wechseln!


04.03.2010 | 14:45
von Beate Kuhn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bank verweigert immer noch die EC-Karte. Jetzt ist der Grund nicht mehr das Insolvenzverfahren, sondern das Konto auf Guthabenbasis.


04.03.2010 | 15:11
von ReclaBoxler-9130292 | Regelverstoß melden
Frau Kuhn, ein Bankenwechsel (und dann zu besseren Konditionen) wird Ihnen nicht einfach gemacht. Sie werden keine Bankkarte erhalten, auch von der neuen Bank nicht, sondern lediglich eine Servicekarte, die zum Abheben von Bargeld an den Automaten berechtigt. Sie werden zudem mit höheren Bankgebühren belastet.
Sie haben Schulden, die Sie nicht begleichen können. Nun gucken Gläubiger in die Röhre. Ihre Schufa hat einen miserablen Scorewert, und einen Eintrag, der zukünftige Geschäftspartner warnt, mit Ihnen ein Kreditgeschäft einzugehen. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob Sie zu den Besserverdienern gehören. Sie sind nicht mehr kreditwürdig und für Banken nicht nur unattraktiv, sondern eine regelrechte Last. Sie fangen von vorne an und auch nachdem Ihnen Restschuldbefreiung erteilt wurde, wird in der Schufa auf Ihr abgeschlossenes Insolvenzverfahren hingewiesen - zur Info an alle Ihre Geschäftspartner.
Beschweren Sie sich nicht darüber, dass Sie keine EC(Bank)-Card von Ihrer Bank erhalten. Noch andere Unannehmlichkeiten könnten auf Sie zukommen, wenn beispielsweise Ihnen Ihre Hausbank die Kündigung präsentiert.
Halten Sie lieber die Füße still...

04.03.2010 | 15:17
von ReclaBoxler-9130292 | Regelverstoß melden
Im Übrigen halten sich die Banken über die wahren Gründe der Verweigerung aufgrund der ZKA- Empfehlung sehr bedeckt. Ich glaube, Frau Kuhn, Sie sind sich über die Folgen Ihrer Kreditunwürdigkeit überhaupt nicht bewusst. Eine Insolvenz ist kein Spaziergang, bei dem man die Schulden einfach abschüttelt.

26.07.2010 | 11:49
von Vitalij Sablin | Regelverstoß melden
Wechseln Sie zur Postbank, da kriegen Sie ganz normale EC und keine Servicekarte, auch eine Kredit Prepaid Karte können Sie da beantragen und erhalten.
Service ist auch gut, keine arroganten Affen und das beste, bei Umzug brauchen Sie so gut wie gar nichts machen, Ihre Bank zieht automatisch mit um.
Wollte erst auch zur Sparda wechseln, nach einem Termin und "sehr freundlichem" Gespräch nicht mehr (bin auch in Private Insolvenz) - Arroganz pur. Die wissen es wohl wirklich nicht, was Privat Insolvenz ist.
MfG!
Vitalij Sablin

22.09.2010 | 10:37
von Gitti Guju | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gitti Guju Also, ich würde nicht so schnell aufgeben. Gespräche vor Ort in der Filiale bringen nichts und die falsche Auskunft der Mitarbeiter müssen Sie wohl abhaken. Versuchen Sie es mal beim Vorstand und schildern dort Ihren Fall. Sie sind von den Mitarbeitern falsch beraten worden, haben aber ansonsten Ihr Konto immer im Guthaben geführt, vielleicht gibt es ja noch einen Weg. Spannen Sie auch Ihren Insolvenzverwalter ein. Durch den eingezahlten Genossenschaftsanteil sind Sie doch "Miteigentümer" der Bank.
Einfach mal alles probieren, falls die Nerven noch nicht blank liegen.
Ich bin seit Jahren bei der Sparda und habe gleich am Anfang die Auskunft bekommen, dass bei Pfändungen die Kündigung ausgesprochen wird. Kunden mit negativen Schufa Einträgen werden grundsätzlich gar nicht erst angenommen. Nach mehrmaligen Beschwerden und vielen hin und her konnte ich wenigstens einen festen Dispo herausholen.
Nicht aufgeben, immer wieder kämpfen, egal wie groß der Erfolg sein wird.


23.10.2010 | 20:23
von Claudia | Regelverstoß melden
Schon merkwürdig, bin bei der Sparda in Hamburg und auch in Inso, habe aber nach wie vor eine EC-Karte, aber selbstverständlich nur auf Guthabenbasis, was ja auch völlig in Ordnung ist.

11.08.2012 | 13:01
von Alfred Buschmann | Regelverstoß melden
1) Soviel ich weiß, ist die EC Karte mit Bargeld gleich zu setzen. Somit verstehe ich die Reaktion mancher Banken nicht, gerade bei Guthaben Konten, es sei denn. Unwissenheit.

Es gibt hierbei noch eine Möglichkeit, seitens technischer Probleme was mir dann auch eher einleuchtet.
Die Banken untereinander sind vernetzt, so das man sehen kann, ob Guthaben auf dem jeweiligen Guthaben Konto der fremden Bank exestiert, nach Abfrage am Geldautomat.
Hierbei auch eine einfache Möglichkeit einer zusätzlichen Information eines Geldautomaten, falls dieser nicht vernetzt ist.
"Guthaben Konto von Fremd Bank kann nicht abgefragt werden" dann aber auch mit anschließender Rückgabe der Karte.

2) die Schufa.
Die Schufa ist eine private Institution und keine Behördliche.
Sollte ihr Insolvenzverfahren ordendlich beendet sein (Urteil eines Amtsgerichtes) hat, so meine Auffassung, die Schufa die Eintragung auf Antrag zu löschen und keine weiteren vorherigen Situatuionen zum Nachteil einer Person zu verbreiten.
Dieses kann dann auch per Zwangsverordnung gegen die Schufa durchgebracht werden.
Niemand, auch nicht die Schufa, hat sich höher zu stellen als die Gerichtsbarkeit. So meine Meinung zu dem Thema.



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