Von FlexStrom beantwortete Beschwerde. | 436 Views | 10.02.2010 | 16:29 Uhr
geschrieben von Peter Poppinga

FlexStrom AG (Berlin)

Verzögerte Rücküberweisung der Vorauszahlung

Anfang November 2009 leistete ich Vorkasse an Flexstrom für den in Aussicht gestellten günstigen Strombezug für 1 Jahr. Mir wurde zunächst der 1.12.2009 als voraussichtlicher Vertragsbeginn mitgeteilt, im Dezember hieß es dann voraussichtlich zum 1.1.2010. Mitte Januar erhielt ich die Jahresabrechnung meines bisherigen Stromlieferanten mit der Mitteilung über die Höhe der Anfang Februar fälligen Abschläge für Strom etc. Daraufhin fragte ich umgehend bei Flextrom nach, wann die Umstellung erfolgen würde, worauf mir mitgeteilt wurde, daß ich noch über ein halbes Jahr an meinen bisherigen Anbieter gebunden wäre, mein Vertrag sei deshalb storniert und meine Vorauszahlung werde unverzüglich zurücküberwiesen. Darauf warte ich noch heute und kann dieses Geschäftsgebaren nur als unseriös und mit den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns nicht vereinbar bezeichnen. Flexstrom ist nicht empfehlenswert!

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Rücküberweisung meiner Vorauszahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.02.2010 | 10:01
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Poppinga,

die Überweisung Ihrer Forderung wurde bereits veranlasst.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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