VOLKSWAGEN AG (Wolfsburg)
Defekte Schwungscheibe zerstört DSG-Getriebe
ich habe mich vor ca. 2 Monaten für einen gebrauchten Passat 3c 2.0 TDI DSG entschieden, da ich hohes Vertrauen in Qualität und Verarbeitung setzte. Jetzt ist die Schwungscheibe im Getiebe durch Materialermüdung gebrochen und hat das Getriebe zerstört. Und das obwohl der Wagen gerade mal 4 Jahre alt ist. Das darf doch nicht sein.
Der Kostenvoranschlag der Fa. VAG-Burkhart in Illertissen beläuft sich auf ca. 6000 EUR!! Habe zwar eine Volkswagen-Gebrauchtwagengarantie, aber bleibe augrund der Laufleistung 129000 km auf dem Eigenanteil von 60% der Materialkosten (ca. 3000 EUR) sitzen, Volkswagen hat heute eine Kulanzanfrage abgelehnt, obwohl es sich nicht um ein Verschleißteil handelt und das nicht das erste mal ist, dass sowas bei DSG Getrieben von VW passiert. Ich finde, so etwas darf einfach nicht passieren, auch nicht nach 129tkm.
Was kann ich denn für den Materialfehler?
Bin echt enttäuscht von VW.
Ein Auto in dieser Preislage sollte schon etwas länger halten, bevor solche Hammer-Reparaturen kommen.
Sie haben wegen Ihrer Enttäuschung mein vollestes Verständnis. Ich bin Kfz-Meister und halte seit jeher eher wenig von VW und der VW-AG. Dies gerade aufgrund des Verhaltens in Reklamationsfällen. Die VW-AG zieht sich da gerne aus der Schlinge und schiebt den Kunden das Problem zu. So z.B. auch bei den 1 Liter Motoren aus dem Lupe. Diese frieren im Winter zum Teil ein und der Zylinderkopf platzt. Das ist ein VW bekanntes Problem und dennoch wurden die Kunden weder informiert, noch wurde eine Rückrufaktion gestartet. Dies würde ja einen Imageschaden bedeuten. Nur Kunden, die von alleine auf die Idee kommen, sich damit an VW zu wenden, wird eventuell nach Kulanzprüfung und Chekheft-Kontrolle eine Teilübernahme angeboten. Auch hier können die Kunden nichts für die schlechte Qualität der Motoren.
Ein weiters Beispiel sind die Getriebe im Bora. Dort können sich an den Kupplungen die Plomben lösen und diese dann wiederum das Gehäuse der Getriebeglocke durchlagen, was einen Getriebedef. zur Folge hat. Auch hier.. wer hätte es gedacht... ein VW bekanntes Problem, welches nicht abgestellt wurde. Die Betroffenen Kunden dürfen sich ein neues Getriebe kaufen.
Also, ich kann nach wie vor nur davon abraten, ein Fahrzeug aus der VW-AG zu erwerben. Das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kunden ist das allerlezte. Auch dies trägt zu meiner Meinung gegen VW bei.
Noch einmal: Sie haben mein vollstes Verständnis, doch helfen kann ich Ihnen leider nicht. Diesen Kampf müssen Sie alleine mit VW ausmachen.
Gruß
Am besten zum Anwalt, wenn sich der Händler quer stellt.
Aber die Kosten so einfach an den Kunden abzuwälzen.... das ist untere Schublade.
Habe vorher fünf Jahre lang einen großen FIAT gefahren, völlig ohne Probleme, dann wollte ich "das Auto" fahren und nun das...
Mein VW-Händler erzählte mir, ich habe Glück gehabt, erst neulich sei ein Touran mit dem gleichen Problem völlig ausgebrannt, der Fahrer hatte Glück, noch rechtzeitig aus dem Auto rauszukommen. Na, denn...
Sein Glück war... die Vollkasko zahlte, und VW war fein raus.
Ausserdem passierte der Schaden völlig ohne Vorwarnung und Vorankündigung. Die Aussage, dass das Auto schließlich nicht mehr neu ist, finde ich ziemlich schwach. Habe heute unabhängig von der ReklaBox meinen Rechtsanwalt mit der Prüfung dieses Falles beauftragt.
tut mir sehr Leid für Sie der Schaden. Der sieht ganz schön deftig aus. Von Audi, den ich fahre, weiß ich, daß das Zweimassenschwungrad eine begrenzte Lebensdauer von ca. 70.000 km besitzt. Habe meines schon das zweite Mal erneuert bis heute. Vielleicht ist das bei VW auch so, dann müßte es eigentlich im Serviceplan liegen.
Würde hier mal unabhängig einen weiteren KFZ- Betrieb, ohne auf die Hintergründe einzugehen, fragen.
Dazu sagen kann ich nur, Gott sei dank, nichts passiert.
Sehr geehrter Herr Sobotta,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass Ihnen Ihr Passat Variant Grund zur Beanstandung gibt und jetzt eine
Getriebeinstandsetzung notwendig ist. In diesem Zusammenhang fragen Sie nach der Moeglichkeit einer Kulanzregelung, die den
Eigenanteil der im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie uebernommen wird, verringert.
Die Beurteilung der Schadensursache, das Festlegen des notwendigen Reparaturumfangs und auch die Pruefung einer moeglichen
Kulanzregelung werden von Ihrem Volkswagen Partner vorgenommen. Diese Entscheidung hat dann auch fuer uns bindenden Charakter.
Da es sich bei den Betrieben unserer Organisation um wirtschaftlich und rechtlich eigenstaendige Unternehmen handelt, ist uns
eine Aussage zu Vertragsinhalten im Rahmen eines Neu- oder Gebrauchtwagenkaufes leider nicht moeglich
Deshalb bitten wir Sie, sich zur Klaerung Ihres Anliegens erneut mit dem betreffenden Vertragspartner in Verbindung zu setzen.
Sehr geehrter Herr Sobotta, wir hoffen, dass unsere Stellungnahme fuer Sie nachvollziehbar ist und wuenschen Ihnen fuer die
Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Gruessen
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Volkswagen AG
38436 Wolfsburg
Tel +49 (0) 1805 865579*
Fax +49 (0) 1805 329865*
Mail to kundenbetreuungvolkswagen.de
meine Eltern haben mich heute völlig aufgelöst angerufen. Vor zwei Tagen ist ihnen genau das gleiche passiert. 75.000km und 1/2 Jahr nach Ablauf der Gebrauchtwagengarantie. Der Kostenvoranschlag liegt in einer freien Werkstatt bei den bereits beschriebenen ca. 6.000 € . Da es sich offensichtlich um keinen Einzelfall handelt, wäre es sicher interessant, zu untersuchen, ob hier eine fehlerhafte Charge verbaut wurde. Ich habe meinen Eltern empfohlen, einen Kulanzantrag zu stellen, auch wenn Ihr "Erfolg" wenig optimistisch stimmt. Ich werde mich melden, sobald eine Antwort vorliegt. Würde mich auch freuen, wenn Sie Ihrerseits über den Fortschritt berichten könnten.
Viele Grüße, Frank
Wünsche Ihnen viel Erfolg. Vermutlich werden Sie aber auf den Kosten hängen bleiben.
Gruß Franz
Wenn der Anwalt fit ist, schaut er mal, ob das ein Serienproblem ist (scheint nach den Schilderungen so zu sein) und dann kommt VW mit den üblichen Hersteller-Ausreden "Garantie abgelaufen" oder "muss der Händler prüfen" nicht raus.