41093 Views | 13.02.2010 | 12:25 Uhr
geschrieben von Sobotta Frieder

VOLKSWAGEN AG (Wolfsburg)

Defekte Schwungscheibe zerstört DSG-Getriebe

ich habe mich vor ca. 2 Monaten für einen gebrauchten Passat 3c 2.0 TDI DSG entschieden, da ich hohes Vertrauen in Qualität und Verarbeitung setzte. Jetzt ist die Schwungscheibe im Getiebe durch Materialermüdung gebrochen und hat das Getriebe zerstört. Und das obwohl der Wagen gerade mal 4 Jahre alt ist. Das darf doch nicht sein.

SCHLAGWORTE

Der Kostenvoranschlag der Fa. VAG-Burkhart in Illertissen beläuft sich auf ca. 6000 EUR!! Habe zwar eine Volkswagen-Gebrauchtwagengarantie, aber bleibe augrund der Laufleistung 129000 km auf dem Eigenanteil von 60% der Materialkosten (ca. 3000 EUR) sitzen, Volkswagen hat heute eine Kulanzanfrage abgelehnt, obwohl es sich nicht um ein Verschleißteil handelt und das nicht das erste mal ist, dass sowas bei DSG Getrieben von VW passiert. Ich finde, so etwas darf einfach nicht passieren, auch nicht nach 129tkm.

Was kann ich denn für den Materialfehler?

Bin echt enttäuscht von VW.

Ein Auto in dieser Preislage sollte schon etwas länger halten, bevor solche Hammer-Reparaturen kommen.

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Kommentare und Trackbacks (16)


13.02.2010 | 12:42
von ReclaBoxler-1439167 | Regelverstoß melden
Hallo,

Sie haben wegen Ihrer Enttäuschung mein vollestes Verständnis. Ich bin Kfz-Meister und halte seit jeher eher wenig von VW und der VW-AG. Dies gerade aufgrund des Verhaltens in Reklamationsfällen. Die VW-AG zieht sich da gerne aus der Schlinge und schiebt den Kunden das Problem zu. So z.B. auch bei den 1 Liter Motoren aus dem Lupe. Diese frieren im Winter zum Teil ein und der Zylinderkopf platzt. Das ist ein VW bekanntes Problem und dennoch wurden die Kunden weder informiert, noch wurde eine Rückrufaktion gestartet. Dies würde ja einen Imageschaden bedeuten. Nur Kunden, die von alleine auf die Idee kommen, sich damit an VW zu wenden, wird eventuell nach Kulanzprüfung und Chekheft-Kontrolle eine Teilübernahme angeboten. Auch hier können die Kunden nichts für die schlechte Qualität der Motoren.
Ein weiters Beispiel sind die Getriebe im Bora. Dort können sich an den Kupplungen die Plomben lösen und diese dann wiederum das Gehäuse der Getriebeglocke durchlagen, was einen Getriebedef. zur Folge hat. Auch hier.. wer hätte es gedacht... ein VW bekanntes Problem, welches nicht abgestellt wurde. Die Betroffenen Kunden dürfen sich ein neues Getriebe kaufen.
Also, ich kann nach wie vor nur davon abraten, ein Fahrzeug aus der VW-AG zu erwerben. Das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kunden ist das allerlezte. Auch dies trägt zu meiner Meinung gegen VW bei.

Noch einmal: Sie haben mein vollstes Verständnis, doch helfen kann ich Ihnen leider nicht. Diesen Kampf müssen Sie alleine mit VW ausmachen.

Gruß

14.02.2010 | 12:03
von ReclaBoxler-6127013 | Regelverstoß melden
Wenn Sie den Wagen bei einem Händler gekauft haben (wovon ich wegen der Gebrauchtwagengarantie ausgehe), dann haben Sie unabhängig von der Garantie zusätzlich noch zwölf Monate Gewährleistung auf Sachmängel.

Am besten zum Anwalt, wenn sich der Händler quer stellt.

14.02.2010 | 15:30
von Sobotta Frieder | Regelverstoß melden
Danke für die Hinweise und die Anteilnahme. Werde mich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden, der soll dann in Sachen Produkthaftung vorgehen, gegen wen auch immer. Normalerweise sollte VW kulant sein und sich die entstandenen Kosten vom Hersteller des defekten Schwungrades wieder holen. Jeder Tier1 Lieferant hat schließlich eine Betriebshaftpflicht.

Aber die Kosten so einfach an den Kunden abzuwälzen.... das ist untere Schublade.

Habe vorher fünf Jahre lang einen großen FIAT gefahren, völlig ohne Probleme, dann wollte ich "das Auto" fahren und nun das...

15.02.2010 | 12:25
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
Das Auto ist nun mal nicht mehr neu; da kann man keine volle Kostenübernahme erwarten. Was glauben Sie denn, wie andere Hersteller in solchen Fällen verfahren? Sicherlich geht es um viel Geld; aber deswegen können wir doch die Hersteller nicht bis in die Unendlichkeit in die Pflicht nehmen!

15.02.2010 | 18:32
von Frieder Sobotta | Regelverstoß melden
Danke für die Anteilnahme, da kann man ja nur hoffen, dass Ihnen mal das selbe passiert. VW seinerseits schnappt sich doch auch alle Lieferanten und verlangt 0-Fehler-Qualität. Nochmal, es handelt sich hier um k e i n Verschleissteil, sondern um ein Teil, dass normalerweise ein Fahrzeuleben halten sollte. Wahrscheinlich muss erst jemand sterben, bevor es eine Toyota-ähnliche Rückrufaktion gibt.
Mein VW-Händler erzählte mir, ich habe Glück gehabt, erst neulich sei ein Touran mit dem gleichen Problem völlig ausgebrannt, der Fahrer hatte Glück, noch rechtzeitig aus dem Auto rauszukommen. Na, denn...
Sein Glück war... die Vollkasko zahlte, und VW war fein raus.

Ausserdem passierte der Schaden völlig ohne Vorwarnung und Vorankündigung. Die Aussage, dass das Auto schließlich nicht mehr neu ist, finde ich ziemlich schwach. Habe heute unabhängig von der ReklaBox meinen Rechtsanwalt mit der Prüfung dieses Falles beauftragt.
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16.02.2010 | 09:12
von Martina Martin-Haas | Regelverstoß melden
Hallo,

tut mir sehr Leid für Sie der Schaden. Der sieht ganz schön deftig aus. Von Audi, den ich fahre, weiß ich, daß das Zweimassenschwungrad eine begrenzte Lebensdauer von ca. 70.000 km besitzt. Habe meines schon das zweite Mal erneuert bis heute. Vielleicht ist das bei VW auch so, dann müßte es eigentlich im Serviceplan liegen.
Würde hier mal unabhängig einen weiteren KFZ- Betrieb, ohne auf die Hintergründe einzugehen, fragen.
Dazu sagen kann ich nur, Gott sei dank, nichts passiert.

16.02.2010 | 18:37
von Robert Zimmermann | Regelverstoß melden
Ich habe gedacht, daß derartige Probleme nur bei Ford auftreten können. Halte gerade Ausschau nach neuem Auto. VW ist von meiner Liste gestrichen. Danke für den Hinweis.

17.02.2010 | 18:18
von Georg Dörner | Regelverstoß melden
CITROEN kaufen! Mein C5 2.0 Hdi läuft seit 2003 schon knapp 240.000km ohne nennenswerte Probleme (Winzigkeiten traten während der Garantiezeit auf, wurden schnell behoben - danach war Ruhe!)

22.02.2010 | 17:20
von Sobotta Frieder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hält es die WV-AG nicht für nötig, sich zu melden oder irgendwie zu antworten.


23.02.2010 | 17:39
von Frieder Sobotta | Regelverstoß melden
Ich möchte der Allgemeinheit die Antwort von VW nicht vorenthalten.... aus meiner Sicht ist der Fall deswegen noch lange nicht abgeschlossen, ich halte Sie auf dem Laufenden:

Sehr geehrter Herr Sobotta,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass Ihnen Ihr Passat Variant Grund zur Beanstandung gibt und jetzt eine
Getriebeinstandsetzung notwendig ist. In diesem Zusammenhang fragen Sie nach der Moeglichkeit einer Kulanzregelung, die den
Eigenanteil der im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie uebernommen wird, verringert.

Die Beurteilung der Schadensursache, das Festlegen des notwendigen Reparaturumfangs und auch die Pruefung einer moeglichen
Kulanzregelung werden von Ihrem Volkswagen Partner vorgenommen. Diese Entscheidung hat dann auch fuer uns bindenden Charakter.

Da es sich bei den Betrieben unserer Organisation um wirtschaftlich und rechtlich eigenstaendige Unternehmen handelt, ist uns
eine Aussage zu Vertragsinhalten im Rahmen eines Neu- oder Gebrauchtwagenkaufes leider nicht moeglich

Deshalb bitten wir Sie, sich zur Klaerung Ihres Anliegens erneut mit dem betreffenden Vertragspartner in Verbindung zu setzen.

Sehr geehrter Herr Sobotta, wir hoffen, dass unsere Stellungnahme fuer Sie nachvollziehbar ist und wuenschen Ihnen fuer die
Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Gruessen
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Volkswagen AG
38436 Wolfsburg
Tel +49 (0) 1805 865579*
Fax +49 (0) 1805 329865*
Mail to kundenbetreuung spider monkey volkswagen.de

02.03.2010 | 18:56
von Sobotta Frieder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Volkswagen hat zwar wie man sehen kann, geantwortet, zieht sich aber galant aus der Affaire, in dem auf den Händler verwiesen wird. Die Sache wird nun wohl endgültig gerichtlich entschieden werden müssen.


15.03.2010 | 18:12
von Sobotta Frieder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe inzwischen 3125,- Euro bezahlt und mein Rechtsanwalt hat Arbeit.


29.03.2010 | 20:27
von Frank V. | Regelverstoß melden
Hallo,

meine Eltern haben mich heute völlig aufgelöst angerufen. Vor zwei Tagen ist ihnen genau das gleiche passiert. 75.000km und 1/2 Jahr nach Ablauf der Gebrauchtwagengarantie. Der Kostenvoranschlag liegt in einer freien Werkstatt bei den bereits beschriebenen ca. 6.000 € . Da es sich offensichtlich um keinen Einzelfall handelt, wäre es sicher interessant, zu untersuchen, ob hier eine fehlerhafte Charge verbaut wurde. Ich habe meinen Eltern empfohlen, einen Kulanzantrag zu stellen, auch wenn Ihr "Erfolg" wenig optimistisch stimmt. Ich werde mich melden, sobald eine Antwort vorliegt. Würde mich auch freuen, wenn Sie Ihrerseits über den Fortschritt berichten könnten.

Viele Grüße, Frank

29.03.2010 | 23:27
von So.botta Frieder | Regelverstoß melden
Erfahhrungsgemäss wird VW ablehnen. Die einzige Chance ist, sich persönlich und direkt an die VAG zu wenden.

Wünsche Ihnen viel Erfolg. Vermutlich werden Sie aber auf den Kosten hängen bleiben.

07.11.2010 | 02:43
von Franz Dichtler | Regelverstoß melden
Bin mit VAG voll zufrieden, manche denken, sie haben ein Formel 1 Auto.
Gruß Franz

12.08.2011 | 19:38
von Deutsche Wertarbeit | Regelverstoß melden
Bei 6000 € Rechnungsbetrag sollte ein Anwalt ran - für den Betrag gibts einen ordentlichen Gebrauchten.

Wenn der Anwalt fit ist, schaut er mal, ob das ein Serienproblem ist (scheint nach den Schilderungen so zu sein) und dann kommt VW mit den üblichen Hersteller-Ausreden "Garantie abgelaufen" oder "muss der Händler prüfen" nicht raus.



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