2408 Views | 18.03.2008 | 14:58 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2011918

DEKRA Automobil Gmbh (Berlin)

Rechtens oder Korruption?

Vor ca. 13 Monaten habe ich meinen Führerschein wegen 19 Punkten in Flensburg abgegeben. Nach der einjährigen Sperrfrist war ich bei der ersten MPU bei der DEKRA und bin durchgefallen, weil ich angeblich nicht gut genug vorbereitet war, obwohl ich persönlich das anders sehe.

SCHLAGWORTE

Habe nach dieser MPU ca. 2 Wochen später eine Kopie des Gutachters erhalten, in dem Dinge standen, die ich so nie geäußert habe. Im Gutachten stand auch, ich solle bevor ich noch einmal dorthin komme, einen psychologischen Vorbereitungskurs besuchen und ein entsprechendes Gutachten vorlegen.

Nachfragen bei verschiedenen privaten Psychologen haben ergeben, das ich zwischen 1.500 und 2.000 Euro bezahlen solle, und es wäre zu 100% gesichert, dass ich anschließend ein positives Gutachten bekomme. Vermutlich arbeiten diese mit der DEKRA und/oder anderen Prüfungsstellen zusammen.

Wie kann es sein, dass der Psychologe mir ein positives Gutachten, und den davon abhängigen erhalt des Führerscheines, telefonisch zusichern kann, ohne dass ich dort war. Und das ganze schlußendlich vom Bezahlen des Betrages abhängt?

Ferner wurde mir von den Psychologen gesagt, wenn ich den Schein bei Ihnen abgebe, den ich vom Ordnungsamt erhalte (und das Geld bei Ihnen bezahle) werden Sie mir die richtige Prüfungsstelle nennen, bei der ich auch sicher bestehe.

Der oben genannte Betrag wurde mir telefonisch übermittelt. Kann das rechtens sein? Was hat das Bezahlen von Geld mit meinen Fahrleistungen zu tun? Richten sich psychologische Gutachten und der erhalt des Führerscheins nach der Höhe des Honorars??????

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Meine Forderung an DEKRA Automobil Gmbh: Ich will einen festen transparenten und bezahlbaren Betrag genannt bekommen.


 
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Kommentare und Trackbacks (8)


18.03.2008 | 15:35
von Elke Gutsherr | Regelverstoß melden

das stinkt zum Himmel



18.03.2008 | 20:34
von ReclaBoxler-1615358 | Regelverstoß melden

Ist es da nicht günstiger, sich einfach über eine Fahrschule zur theoret. und prakt. Prüfung anzumelden ?



18.03.2008 | 22:04
von Arndt | Regelverstoß melden

Sie wollen, daß die DEKRA Ihnen einen festen Prüfungsbetrag nennt. Schauen Sie einfach in die Preisliste.



18.03.2008 | 23:03
von Elke | Regelverstoß melden

Hallo Herr Arndt, wenn Sie sich die Beschwerde mal richtig durchgelesen haben, können Sie folgendes herauslesen: offensichtlich läßt man hier jemanden vorsätzlich durchfallen, was wohl dadurch begünstigt wird, daß es keinen standardisierten Test gibt (z.B. multiple choice). Danach soll der betroffene ein teures Gutachten einholen - am besten bei einem ganz bestimmten Gutachter, danach soll alles kein Problem mehr sein. Wenn das mal nicht zum Himmel stinkt !!



19.03.2008 | 11:18
von ReclaBoxler-4927671 | Regelverstoß melden
Ich denke der Tip mit dem Vorbereitungskurs ist in Ihrem Fall gar nicht
so verkehrt.

Die Begutachtungsstellen für Fahreignung sind an
bundesweit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe gebunden, die
veröffentlicht und von der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) verbindlich vorgeschrieben sind.

Wenn Ihnen Psychologen gesagt
haben, dass ihre Vorbereitungsgespräche garantiert zum Erfolg
führen, haben sie damit vermutlich sagen wollen: 15 bis 20
Sitzungen (ca.1500-2000 EURO) reichen uns aus, um auch ihnen klar zu
machen, dass eine Bagatellisierung von Verkehrsdelikten und das Zurückweisen von Fremdkritik beim Gutachtergespräch nicht sinnvoll ist. Alternativ können Sie sich
auch mit einschlägiger Literatur auf des Gutachtergespräch
vorbereiten, das wird dann erheblich preiswerter.

20.03.2008 | 01:49
von Hansi Müller | Regelverstoß melden

Die Garantie bekomme ich aber nur beim Psychologen :-) in Kombination mit der richtigen Prüfstelle und dem entsprechenden Kleingeld. Haben jetzt alle verstanden, oder?



01.04.2008 | 16:06
von ReclaBoxler-2314420 | Regelverstoß melden
Na endlich:

Heute gab es einen Erlass vom Verkehrsministerium: MPU's wurden demnach als verfassungswidrig eingestuft, und dürfen künftig nicht mehr angewiesen werden (www.heise.de/newsticker/meldung/904854/).

Alle 'schwebenden' Verfahren müssen eingestellt werden, und die Betroffenen erhalten die Fahrerlaubnis zurück. Hierfür ist nur ein Anruf beim jeweils zuständigen Ordnungsamt erforderlich (mit Hinweis auf den Erlass vom 01.04.08).

Alles wird gut... :-)

01.04.2008 | 23:09
von Jeremy Schnitzler | Regelverstoß melden

netter Aprilscherz mit dem Erlass des Verkehrsministeriums.





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