1040 Views | 02.11.2008 | 00:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4106163
ich will nächstes Jahr eine Ausbildung beginnen und bin durch Zufall auf die Seite www.berufs-wahl.de gestoßen. Obwohl die Seite nicht wirklich gut gemacht ist, habe ich darin herumgestöbert.
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Man kann sich ja nicht gut genug auf seine Berufswahl vorbereiten. Dachte ich. Und dann der Schock. Einige Tage später sollte ich auf einmal 59 Euro für eine absolut wertlose Berufsempfehlung bezahlen. Eine Recherche im Internet ergab, daß eine dubiose Firma namens Online Services Ltd. dahinter steckt.
Wie kann es sein, daß solche Firmen im Internet ihr unwesen treiben und jugendliche abzocken können?
Ich werde diesen Betrag definitiv nicht bezahlen. Nirgends auf der Seite wurde auf irgendwelche Kosten hingewiesen. Wegen solchen Firmen traut man sich bald nicht mehr ins Internet.
Meine Forderung an Online Services Ltd.:
Hört endlich auf, die Leute sinnlos abzuzocken. Verschwendet nicht die Zeit der Leute mit eurem Müll.
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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In den AGB's steht es drin, daß man mit der Firma einen kostenplichtigen Vertrag eingeht, wenn man sich dort anmeldet und sei es nur, für's Gewinnspiel. In diesem Fall wäre es wohl besser gewesen, sich erst das Kleingedruckte durchzulesen.
Und auf dieser Seite ist es ja dann auch noch so, daß man das Häckchen selbst hinmachen muß um zu bestädigen, daß man die AGB's gelesen hat. Und wer sich das lesen sparen will, muß leider auch mit den Konzequenzen leben. Was anderes ist es natürlich, wenn nur Anhand der IP-Adresse die man beim Blick auf jede Webseite hinterläßt, Abgezockt wird.
Mich würde nur interessieren, ob in diesem Fall die persönlichen Daten eingegeben wurden, oder ob die Rechnung nur durch die IP-Adresse erfolgte? Denn dann ist es wirklich nur Abzocke.
17.09.2008 - Verbraucherschutz
Urteile des LG Hanau vom 1.09.2008 (9 O 551/08) und vom 17.09.2008 (1 O 569/08)
Die Firma Online Service Ltd. muss dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) umfangreiche Angaben über seine Geschäfte mit fünf Internetseiten machen, bei denen sie vorsätzlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Das hat das Landgericht Hanau in zwei Teilurteilen im Rahmen von Stufenklagen des vzbv gegen den Anbieter entschieden.
Ziel des vzbv ist es, dass die Firma ihre mit der unlauteren Werbung erzielten Gewinne an den Bundeshaushalt abführen muss. Um den Gewinn beziffern zu können, hatte der vzbv in der ersten Stufe seiner Klage einen Auskunftsanspruch gegen die Firma geltend gemacht.
Online-Service Ltd. war zuvor in mehreren Fällen zur Unterlassung unlauterer Werbung verurteilt worden. Das Unternehmen hatte in Online-Portalen unter anderem für eine Teilnahme an einem Lebenserwartungstest und einem Berufswahltest geworben, den Preis dafür aber im Kleingedruckten versteckt. Dass sie happige 59 Euro für die Aufnahme in die Datenbank zahlen mussten, wurde vielen Verbrauchern erst bewusst, nachdem sie die Rechnung erhielten.
Das Unternehmen muss dem vzbv nun umfangreiche Angaben über seine Geschäfte, insbesondere zu dem mit den Online-Portalen erzielten Umsätzen, machen. Das Landgericht Hanau sah es als erwiesen an, dass der Anbieter vorsätzlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe, da er die Onlineportale auch nach der Abmahnung durch den vzbv unverändert weiter betrieb und sogar ein neues Portal mit dem gleichen Wettbewerbsverstoß eröffnete.
Auch sei der Wettbewerbsverstoß ursächlich für den auf Kosten einer Vielzahl von Abnehmern erzielten Gewinn. Es sei davon auszugehen, dass viele Verbraucher nur deshalb die Leistungen der Firma in Anspruch genommen haben, weil sie von einer Kostenfreiheit ausgegangen seien. Genau auf diese Zielgruppe habe die Werbung des Anbieters gezielt - sonst hätte er die Kostenpflichtigkeit des Angebots samt Preisangabe in den Text mit aufgenommen.
Es kann doch nicht so schwer sein auch das Hirn einzuschalten bevor ich etwas tue.
Die Staatsanwaltscht Mannheim hat zum Beispiel bei der LDT Firma "Openload.de" die Konten gesperrt. Nun taucht die Firma unter "Sofwaresammlung.de" wieder auf. Lach mich weg.
Aber die Leute haben eine Limited und sind daher sehr schwer zu belangen. Dafür können Sie aber beruhigt, Sie kann man auch nicht mit solchen Rechnungen belangen. Ich empfehle mal die Seite "internetabzocker.de", da sind alle solchen Seiten aufgelistet.