1028 Views | 11.11.2008 | 18:35 Uhr
geschrieben von Lucia Klingel

Telekom Deutschland GmbH (Bonn)

Bei Wohnungsaufgabe keine Kündigung des Vertrags möglich

Ein Freund von mir hatte einen 24-Monats-Vertrag für call & surf basic. Aus persönlichen Gründen musste er seine Wohnung aufgeben und hat seither keine eigene Wohnung und keinen eigenen Telefonanschluss mehr.

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Trotzdem besteht Telekom auf die Fortführung des Vertrags, obwohl es den Anschluss nicht mehr gibt! Sämtliche Schreiben von ihm wurden ignoriert. Er wird jetzt mit Mahnungen bombadiert.

Das kann doch nicht wahr sein! Wieso muss man sich an einen Vertrag halten und dafür zahlen wenn die Grundlage dafür gar nicht mehr existiert und Telekom keine Leistung mehr erbringt?

Niemand kann doch wissen, ob er innerhalb der Vertragslaufzeit eines Telekom-Vertrages nicht unvorhersehbar gezwungen sein wird, seine Wohnung inklusive Telefonanschluss aufzugeben.

Ein Vertrag, der dies nicht zuläßt, ist meiner Auffassung nach wider die guten Sitten. Allein schon aus diesem Grund dürfte man bei Telekom keine 2-Jahres-Verträge mehr abschließen.

 

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Kommentare und Trackbacks (3)


14.11.2008 | 08:13
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Wie es sich bei Privatpersonen verhält, weiss ich nicht, aber im geschäftlichen Bereich, reicht es bei einer GbR, also Einzelunternehmung, auch nicht aus, das Gewerbe aufzugeben, um aus Verträgen entlassen zu werden, da diese mit der persönlich haftenden Person und nicht mit dem Unternehmen geschlossen wurden. Dabei ist es leider unerheblich, ob die Leistungen (Geschäftsräume, Telefonanschluss oder sonstiges) weiter genutzt oder benötigt werden.

Vielleicht ist es in dem Fall Ihres Freundes ähnlich, weil die Telekom sich darauf beruft, keinen Vertrag mit der Wohnung, sondern mit Ihrem Freund abgeschlossen zu haben? Wie gesagt, kenne ich mich da nicht aus, aber vorstellbar wäre das.

14.12.2008 | 01:01
von Georg Köhn | Regelverstoß melden
Bei Versicherungen ist es z.B. so, daß man bei Wegfall des Risikos immer ein Sonderkündigungsrecht hat. Keine Ahnung, warum der Gesetzgeber eine ähnliche Regelung nicht auf Dienstleistung wie von Ihnen beschrieben ausgedehnt hat?

02.03.2009 | 10:24
von Claudia Unrath Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Habe genau das selbe Problem.
Keine Reaktion von Telekom, obwohl ich ständig nachfrage.
Sauerei



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