Durch DPV Deutscher Pressevertrieb gelöste Beschwerde. | 2624 Views | 07.03.2010 | 10:01 Uhr
geschrieben von Kittner

DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH (Hamburg)

Keine Zustellung der Prämie und unwirksame Kündigung ohne Grund

Meine Frau hat beim DPV eine 2-Jahres-Abo der Zeitschrift "Eltern" (Kundennummer 2005 7283 3916) abgeschlossen, mit einer Prämie. Die Bestätigung des Abo kam am 07.01.2010.

SCHLAGWORTE

Die erste Zeitschrift wurde am 20.01.2010 geliefert. Dann passierte ertst einmal nix. Es gabe keine Rechnung und auch keine Prämie.

Am 24.02.2010 nahm ich dann Kontakt zur "Servicehotline" auf, hier sagte man mir, dass es die Prämie erst nach Bezahlung der Rechnung gäbe und diese würde Anfang März zugestellt.

Ich teilte mein Unverständnis mit und wurde Abgewürgt, Sie könne daran auch nichts ändern.

Darauf hin nahmen wir schriftlich Kontakt auf und wollten das Abo mit Ablauf der zwei Jahre kündigen.

Am 27.02.2010 kam die Rechnung, die sofort beglichen wurde.

Am 04.03.2010 kam nun eine Kündigung des Abo zum 24.02.2010. Also noch vor Rechnungsstellung.

Wir haben dann sofort Kontakt mit dem DPV aufgenommen, hier teilte uns der motivierte und nette Mitarbeiter des Callcenter mit, das laut seines PC das Abo noch zwei Jahre läuft, aber die Prämie aus dem System gelöscht worden sei.

Dieses passt ja nun gar nicht zusammen.

Er meinte, dass er die Prämie wieder ins System setze, aber sicherlich noch einmal 4 Wochen ins Land gehen werden, bis die Prämie käme.Die Rechnung sei beglichen, das konnte er im System ebenfalls sehen.

Also eine Sonderkündigung durch den DPV ohne Begründung, trotz das die Rechnung bezahlt war, ist unerklärbar?

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Meine Forderung an DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH: Wir erwarten die sofortige Zustellung der Prämie ohne wochenlanges Warten, Kündigungbestätigung zum Ablauf der zwei Jahre, Kostenrückerstattung für die 50 Versuche, jemand in der kostenpflichtigen Hotline zu erreichen.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


19.03.2010 | 18:10
von Kittner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


23.03.2010 | 08:15
von Kittner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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