Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 439 Views | 08.03.2010 | 20:14 Uhr
geschrieben von Der Kunde

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (MAgdeburg)

Statt Rückzahlung - Abbuchung

nachdem meine Beschwerde ID-24132 nun scheinbar geklärt war, überraschte mich "E wie E..." doch einmal mehr.

SCHLAGWORTE

Ich hatte nach der Jahresabrechnung ein Guthaben und dieses mußte nun doch auch auf mein Konto überwiesen werden.
Hierfür übermittelte ich Kontodaten und wies darauf hin das nur dieses Guthaben überwiesen werden darf.
Statt ein Guthaben zu überweisen, buchte "E wie E.." einen, schon von mir bezahlten, Monatsabschlag ab.
Und zu allem Überfluß erhielt ich heute einen formlosen Brief in dem sich "E wie E..." doch für die Bankdaten und die Einzugsermächtigung bedankt.

Ich wies "E wie E..." darauf hin, dass:

1. ich keine Einzugsermächtigung erteilt habe
2. Abbuchnungen ohne erteilte Einzugsermächtigung eine Straftat sind und zur Anzeige gebracht werden können
3. ich eine unverzügliche Annullierung der Buchung erwarte, unter Berücksichtigung des/der üblichen Zinssatzes/Überziehungszins/Überziehungs-/Buchungskosten
4. ich mir bis zur vollständigen Klärung des gesamten Vorgangs rechtliche Schritte vorbehalte
5. nach Überweisung meines Jahresguthabens, eine vollständige Löschung meiner Bankdaten erwarte und mir dies von "E wie E..." schriftlich bestätigt wird
6. ich von "E wie E..." eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Datenmissbrauchsfall erwarte
7. sie den internen Umgang mit Kundendaten überprüfen sollten, da mein Fall einen Beigeschmack von Betrug und Erschleichung hat


KD.220100282214

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Eine unverzügliche Annullierung der Buchung inkl. der mir entstandenen Kosten & eine vollständige Löschung meiner Bankdaten mit schriftlicher Bestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.03.2010 | 10:43
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Kunde,

bitte entschuldigen Sie die nochmals entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir haben die von Ihnen in "Meine Forderung" angesprochenen Punkte selbstverständlich sofort umgesetzt.

Eine erste schriftliche Bestätigung per Mail haben Sie bereits bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Donges
Leiterin Presse/PR

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.03.2010 | 20:12
von Der Kunde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Bettina D.,
es fällt mir sehr schwer, freundlich zu bleiben, da "E wie ..." hat bis heute weder:
- die Buchung annulliert, geschweige denn, unter Berücksichtigung des/der üblichen Zinssatzes/Überziehungszins/Überziehungs-/Buchungskosten
- noch meine Bankdaten gelöscht und mir dies schriftlich bestätigt
- noch eine von "E wie E..." eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Datenmissbrauchsfall geschrieben.

Ich weiß nicht, wie man das Vertrauen der Kunden noch strapazieren kann. Aber wir Kunden können uns sicherlich auf neue ungeahnte Überraschungen von "E wie E..." einstellen.


04.04.2010 | 12:31
von Der Kunde gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 31.03.2010 erhielt ich den "versehentlich" abgebuchten Betrag dann endlich zurück.

Hier die Antwort von "E wie E...": "Wunschgemäß hatten wir Ihre Bankdaten aus unserem System gelöscht. Leider konnte Ihnen aus diesem Grund der fälschlicherweise abgebuchte Betrag noch nicht zurückerstattet werden. Wir haben nun Ihre Bankverbindung für die Guthabenauszahlung einmalig eingepflegt. Der Betrag wird Ihnen in den nächsten Tagen überwiesen. Sofort danach werden Ihre Bankdaten wieder gelöscht."

Nun kann sich jeder aufmerksame Leser seinen Teil denken. Geht´s noch?




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