Deutsche Bahn AG (Berlin)
Online ungültiges Ticket bei der Bahn gebucht!
Ich habe für meine Frau online eine Fahrkarte gebucht, jedoch mit meiner VISA-Karte bezahlt.
Dabei habe ich leider überlesen, dass ich hätte auch die z. B. Personalausweisnummer meine Frau zusätzlich eingeben müssen. Man wird jedenfalls von diesem Online-Buchungsportal nicht daran gehindert - obwohl die Angaben eigentlich unvollständig sind - auf "buchen" zu gehen. Damit zieht die Bahn wie selbstverständlich das Geld über VISA ein, obwohl sie mir defakto eine ungültige Fahrkarte verkauft hat.
Aufgefallen ist mir die Sache erst, als ich mir das Online-Ticket (selbst ausgedruckt) vor allem die "Hinweise" angesehen habe. Dort steht wörtlich, dass die Fahrkarte nur gültig ist "mit der beim Kauf angegebenen eigenen gültigen Identifizierungskarte".
Da wurde ich stutzig und rief die Nr. 01805 101111 an. Dort wurde mir glatt gesagt, ich hätte eine üngültige Fahrkarte erworben und könne diese Online für 15,-- € Gebühr wieder stornieren, und dann könne ich mir eine neue Onlinefahrkarte kaufen. Eine andere Möglichkeit bestehe angeblich nicht.
Ich muss sagen, das ich darüber sehr empört bin. In der heutigen Zeit kann man eine WEB-Seite, also auch die Onlinebuchungsseite der Bahn, so gestalten, dass es auch für den Gelegenheitsnutzer, so wie ich, der alle drei Jahre mal etwas bucht, ausgeschlossen ist, eine ungültige Dienstleistung zu buchen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Dass es überhaupt über dieses Portal möglich ist, ungültige Fahrkarten zu buchen, finde ich, ist gelinde gesagt, ein Skandal. Es ist übrigens menschlich, wenn man auf so einer Seite gelegentlich auch mal etwas überliest. Z. B. hätte ein fett in rot gedruckter Hinweis auf die Wichtigkeit der Legitimation per Kreditkarte oder Personalausweis vor dem Drücken auf "buchen" genügt, um mich als Bürger davon abzuhalten, so eine sogenannte "ungültige Fahrkarte" zu buchen.
Ich werde die Sache nicht auf sich beruhen lassen und auf jeden Fall meine Rechtsschutzversicherung. einschalten und die Sache in die Öffentlichkeit tragen.Ich finde es eine Unverschämtheit, dass so etwas in unserem Rechtsstaat möglich ist. Ich lasse mir als Bürger diese Art und Weise jedenfalls nicht gefallen.
www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/onlineticket.shtml
Zitat:
"Anders als Fahrkarten, die Sie am Schalter erwerben, sind Online-Tickets nicht übertragbar. Sie gelten nur für den bei der Buchung angegebenen Reisenden (ggf. mit Mitfahrern) – in Verbindung mit seiner bei der Buchung hinterlegten Identifizierungskarte. Wenn Sie ein Online-Ticket für einen Freund oder ein Familienmitglied buchen möchten, geben Sie im Verlauf der Buchung dessen persönliche Daten und gültige Identifizierungskarte an. Die Zahlungsdaten bleiben Ihre eigenen. Der Reisende muss sein Online-Ticket in ausgedruckter Form im Zug vorzeigen, eine Datei z. B. auf einem Speicher-Stick ist nicht gültig. Zusätzlich zeigt er im Zug seine persönliche, bei der Buchung angegebene Identifizierungskarte vor."
Zitat Ende.
Wer diese Bedingungen nicht versteht, sollte daheim bleiben und nicht über die eigene Ignoranz jammern.
Wenn jemand hier was nicht versteht, dann sind Sie das. Es darf nicht möglich sein, eine Karte ohne diese Angabe zu buchen. Das kann die Software normalerweise ganz einfach verhindern, wenn sie richtig entwickelt wurde.
Das Geld für den Anwalt können Sie sich getrost sparen, es sei denn, Sie wollen sich obendrein noch kräftig blamieren.
Wie ReclaBoxler-3519875 schon so schön beschrieben hat, hilft Ihnen beim Jammern über ihre eigene Ignoranz der Anwalt auch nicht weiter.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Sie können Ihren Namen "Fuchs" schützen, wenn Sie sich offiziell hier anmelden.
Wir haben den anderen "Fuchs" gelöscht.
Der Staat will deinen Schaden nur,
Er möge säuseln oder toben,
Er bleibt dein Gegner von Natur.
Der Feind steht oben.
(von Peter Hacks: "Die drei Gewalten")
Na, Herr Beschwerdeführer, das passt ja wie die Faust auf's Auge!
Es kann und darf einfach nicht sein, dass für offensichtliche Programmierfehler der Bahn nun der Kunde zahlen soll. Wenn die Programmierer der Bahn zu blöd zum Programmieren sind, sollen die das Geld bei denen holen. Für mich ist das eine dreiste Abzocke, was hier von der Bahn versucht wird, nicht mehr und nicht weniger!
IT = Interner Trottel?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Wo bitte steht denn in der Beschwerde etwas von "unvollständigen Daten"? Der Beschwerdeführer hat nun mal die eigenen Daten eingetragen, obwohl er nicht selbst mit dem Zug gefahren ist. Hätte er die Daten seiner Frau eingegeben, dann wäre alles in Ordnung gewesen.
Wäre er selbst mit dem Zug gefahren, dann wäre ja auch alles in Ordnung gewesen. Und woher hätte das Programm denn wissen sollen, daß er gerade die falschen Daten eingibt?
Darum geht es und um nichts anderes. Hätte er vorher richtig gelesen, dann stünde hier mit Sicherheit keine "Beschwerde".
Ich bleib dabei: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Man sollte nicht nur lesen können, sondern das Gelesene dann auch noch verstehen.
Der Satz "wer lesen kann, ist klar im Vorteil" ist soweit richtig, entschuldigt aber andererseits nicht, dass dieses Onlineportal zu solchen gravierenden Fehlbuchungen führen kann - und das gehört geändert, im Interesse zukünftig zufriedener Bahnkunden!
Dies kann einem natürlich keine Software abnehmen, solange man sich anonym als nicht registrierter Bahnkunde, die Fahrkarte ausdrucken will.
Mich würde interessieren, wie unser der ReclaBoxler-3498153 diese "Hellseher- und Kartendatenauslesefunktion" in die Software integrieren möchte. ReclaBoxler-3498153, bitte bei mir melden, wäre echt eine Marktlücke!
Ansonsten kann ich nur, wie schon wiederholt geschrieben, empfehlen, vor jeder Handlung (!nicht nur im Internet!) sich die Bedingungen durchzulesen
in diesem Fall hier zu leicht zu finden: www.bahn.de/hilfe/view/pk/de/benutzerkonto/meine_daten/onlineticket.shtml
die Konsquenzen, Kosten und Vorraussetzungen nachzuvollziehen, zu verstehen und erst dann die Aktion zu beenden. Leider ist es so, dass geschätzte, 95 % aller hier in der Box veröffentlichten Beschwerden, wie auch diese hier, auf dem eigenem Versagen und/oder ausgeschaltetem Gehirn beruhen.
Tausende nutzen z.B. täglich das Online-Ticket der Bahn und kommen damit klar, warum schafft das der Beschwerdeführer nicht?
Gruß C...
Da es in diesem Fall aber dennoch möglich war (event. Fehler auf der Seite oder wie auch immer), kann ich den Beschwerdeführer sehr gut verstehen. Und dann noch 15 Euro für die angebliche Stornierung der ungültigen Karte zu verlangen? Das ist eine Frechheit.
Und auch wenn der Beschwerdeführer (wie viele andere) dieses "Problem" durch das genauere Studieren der AGB's etc. hätte verhindern können, muß ich trotzdem sagen, dass ich es eine Frechheit finde, wie manche User, mit Ihren persönlichen Beleidigungen hier auf den Beschwerdeführer einprasseln.
Es ist schon erstaunlich, wie viele vollkommene Menschen sich doch regelmäßig in der RB zusammen tun. Alle die reinsten Intelligenzbestien und absolut fehlerlos. Respekt!
Es ist UNMÖGLICH ohne eine Ausweisnummer oder Kreditkartennummer zu buchen. Wenn hier die falsche, in diesem Fall die des Beschwerdeführers und nicht die des Reisenden, eingegeben wird, liegt kein Versagen der Software, sondern des Menschen vor.
Wie weiter oben schon geschrieben ist: Tausende kommen täglich mit dieser Software zurecht, warum ReclaBoxler-1543224 nicht? Erst denken und verstehen, dann klicken!
Schade, daß Sie nicht zu den "Intelligenzbestien" gehören, denn sonst würden Sie begreifen, daß es sich hier eindeutig um einen Anwenderfehler handelt. Woher soll denn die Software wissen, daß nicht der Beschwerdeführer, sondern seine Frau reisen will?
Warscheinlich haben Sie die Beschwerde nicht richtig gelesen.
Sie scheinen dann auch nicht zu den "Intelligenzbestien" zu gehören, da Sie nicht mal in der Lage sind, die Texte hier richtig zu lesen. Ich stelle mir Sie grad vor, wenn Sie ein Ticket bei der Bahn buchen wollen. Oje!
"Ich möchte ein Online-Ticket für eine andere Person buchen und akzeptiere die AGB. Die Nutzungshinweise zum Online-Ticket habe ich gelesen und akzeptiert. Der Reisende besitzt die nachstehend angegebene Identifizierungskarte (BahnCard, Kreditkarte, ec- Karte (Maestro) oder Personalausweis) persönlich und ist in Kenntnis gesetzt, dass diese für die gebuchte Reise zusammen mit dem ausgedruckten Online-Ticket mitzuführen ist."
makiert, dann wird man aufgefordert, die Daten und die Identifizierung des Reisenden anzugeben. Wenn man aber, ohne diese Daten des tatsächlich Reisenden anzugeben, auf "weiter" klickt, dann kommen die sogenannten roten Fehlermeldungen. Das bedeutet, dass man nicht einfach so drauflos buchen kann, ohne die erforderliche Daten einzugeben. Es ist auch alles genau erklärt, sodass man eigentlich gar nichts falsch machen kann. Wenn man sich das nicht vorher genau durchliest, was man da bucht, dann ist man wirklich selber Schuld.
Ausserdem konnte ich sogar schon mal ein Ticket direkt am Ticketschalter am Bahnhof zurückgeben und habe den vollen Betrag zurück erstattet bekommen. Das war wohl aus Kulanz der Mitarbeiter. Man kann es ja wenigstens mal versuchen, das falsche Ticket durch ein richtiges Ticket zu tauschen, wenn man den Mitarbeitern es erklärt, dass man "aus Versehen" ein falsches Ticket Online gebucht hatte.
Ich habe im übrigen den Eindruck, dass hier 95 Prozent derer, die einen Kommentar abgegeben haben, völlig unfehlbar sind.
Es ist wohl so, dass Hohn und Spott wichtiger sind, als eine wirklich sachliche Erörterung.
Das, was Sie hier fordern, ist längst vorhanden. Man kann überhaupt nicht online buchen, ohne die Nummer zur Indentifikation des Fahrkarteninhabers anzugeben. Dann kommen doch Fehlermeldungen, wenn Sie das bewußt oder unbewußt ignorieren. Und genau das haben die meisten User versucht, Ihnen hier zu erklären. Es gibt mit Sicherheit keine Software, die erkennen kann, ob die Daten nun richtig oder falsch sind. Es sei denn, dass Sie sich registrieren lassen haben. Aber auch dann kann die Software nur erkennen, ob Ihre Daten richtig oder falsch sind.
Ich kann Ihnen nur raten, dass Sie in Zukunft Ihre Fahrkarten nur noch am Schalter holen, dann müssen Sie sich auch nicht über Onlinebuchungen ärgern, die nicht so funktionieren, wie Sie es sich vorstellen.
Dass dieses Ticket nur einer bestimmten Person zugeordnet ist, hat, wie Sie schreiben, wirklich kaufmännische Gründe, nur geht es dabei nicht um Gezocke, sondern darum, Missbrauch zu verhindern. Mit ein wenig Nachdenken wären Sie auch auf den Grund dieser Beschränkung gekommen.
Diese Tickets werden, wie Sie wissen, vom Kunden persönlich ausgedruckt und wie sollte die Bahn sonst verhindern, dass Sie dieses Ticket nicht nur einmal, sondern 2, 3 oder 100 mal ausdrucken?
Dies ist Ihnen auch schon in der Beschwerde
de.reclabox.com/beschwerde/4690-deutsche-bahn-berlin-online-ticket-ungueltig
versucht worden zu erklären (siehe Kommentare von Hans Albern).
Ich weiß nicht, warum Sie sich immer noch weigern, einen eigenen Fehler einzugestehen, sondern versuchen, die Schuld bei anderen zu abzuladen.
Logisch, bei einer Buchung auf den eigenen Namen hätte die VISA Card als Ausweis gereicht!
Und wer hat Schuld? Die Bahn! Typisch!
Mit welcher der folgenden Karten möchten Sie sich während der Reise als Ticketinhaber ausweisen?
BahnCard
Kreditkarte
ec-Karte (Maestro)
Personalausweis
BahnCard-Nummer* 7081
gültig bis*
Bei einer BahnCard mit Kreditkartenfunktion befindet sich die BahnCard-Nummer auf der Kartenrückseite.
Kreditkartennummer*
gültig bis*
Diese Kreditkarte auch zur Zahlung verwenden
Ich möchte nicht, daß meine Steuern dazu genutzt werden, um die Dummheit meiner lieben Mitbürgen zu untersuchen.
Nun hatte ich vor Wochen meine Rueckfahrt nach einem laengeren Auslandsaufenthalt im Internet auf der super Seite gebucht. Da der Flug schoen frueh da war, bin ich natuerlich einen Zug frueher gefahren. War auch im DB Reisecenter in Frankfurt, die haben mich auch super beraten. Dann kam der "freundliche Bahnbeamte" und zockte mich auch wieder ab. Ich darf halt nur den Zug nehmen, den ich gebucht habe, keinen frueher und auch keinen spaeter. So ein Schwachsinn.
Ein normaler Betrieb wuerde das mit Kunden nicht machen koennen. Die Kunden wuerden gar nichts mehr bei dem Kaufen. Aber die DB hat ja keine Alternative - ausser Auto. Das wissen die ganz genau - und das wird halt ausgenutzt.
Ich hoffe, die bekommen mal eine richtige Quittung fuer ihr arogantes Benehmen gegenueber den Kunden.
Im Zug erklärte mit der Schaffner plötzlich, dass ich "ohne gültigen Fahrschein" unterwegs sei und sofort 202 Euro für einen neuen Fahrschein bezahlen soll. Ich weigerte mich und erklärte, dass ich leider nur 20 Euro dabei hätte. Darauf hin wurden meine Personalien aufgenommen und der Schaffner erklärte mir, ich müsste die Visakarte innerhalb von 14 Tagen im "Fahrgastzentrum" vorzeigen und 15 Euro Strafe bezahlen.
Im Fahrgastzentrum wurde ich zunächst angepflaumt, dann verschwand die Kollegin mit der Visakarte, um diese zu kopieren und wollte meinen Fahrschein und den Strafzettel aus dem Zug einbehalten. Auf dem Strafzettel steht, dass eine "Ermäßigung" gegenüber dem erhöhten Fahrpreis gewährt wird, wenn die Visakarte innerhalb von 14 Tagen vorgelegt wird. Die Mitarbeiterin am Schalter weigerte sich mir schriftlich zu bestätigen, dass ich die Visakarte innerhalb der 14 -tägigen Frist vorgezeigt habe. Als ich sagte, dass ich auf die schriftliche Bestätigung bestehe, drohten mit die Schalterangestellten an, dass sie mich vom Security Service abholen lassen.
Ich habe noch einen Versuch unternommen und wollte mich telefonisch bei der Bahn erkundigen, wie diese Angelegenheit weiter behandelt wird. Der dreiste Mitarbeiter am Telefon erklärte mir, den Weg zum Fahrgastzentrum hätte ich mir sparen können und an der Zahlung von 202 Euro würde kein Weg vorbeiführen.
Resümee: Die Mitarbeiter der Deutschen Bahn sind nicht nur den Kunden gegenüber vollkommen unverschämt, sondern sie sind auch vollkommen inkompetent, denn man bekommt bei jedem Mitarbeiter eine andere Auskunft. Es kann überhaupt nicht sein, dass man eine Leistung bezahlt und anschließend ein zweites Mal bezahlen soll, weil man die Visa Karte nicht vorzeigen kann. Es kann auch nicht angehen, dass mir die Bahn vorschreibt, dass ich die Fahrkarte nur mit meiner eigenen Visakarte bezahlen darf. Die Bahn zieht sich gern mit dem Argument aus der Affäre, der Kunde wäre verpfilchtet, den Kaufvertrag genau zu studieren. Wenn dabei aber Missverständnisse auftreten, kann das Problem nicht auf den Kunden abgewälzt werden.
Ich schließe mich Ihrer Meinung vollkommen an und werde ebenfalls nicht zahlen. Vielleicht können wir uns mit der Klage zusammentun. Ich kenne weiter Opfer des Onlinetickets und es gibt sicher noch viele in Deutschland, die eine Fahrkarte doppelt bezahlt haben.
Ich habe den Thread über eine Suchmaschine gefunden, weil ich nach einer Ersatznummer für die 1805 101111 gesucht habe. ;)
Ich möchte zu dem Thema Folgendes hinzufügen: Wenn man ein Online-Ticket für einen Dritten bestellt, steht u. a. in der Bestätigungsmail, dass der Reisende die bei der Bestellung angegebene Kreditkarte mit dem Ticket dem Kontrolleur vorzuzeigen hat.
Mit dieser Aufforderung fordert die Bahn meines Erachtens den Karteninhaber dazu auf, eine Straftat zu begehen. Die Nutzungsbedingungen des Karteninstituts schließen die Weitergabe der Kreditkarte an einen nicht Bevollmächtigten aus. Und bevollmächtigt ist nur der Kontoinhaber.
Wenn ich die Kommentare vor allem im ersten Teil lese, glaube ich, dass diese zum Großteil von DB-Kontrolleuren verfasst wurden. Unglaublich, wieviele Leute a) nicht das ursprüngliche Anliegen des Autors verstanden haben und b) eine Law&Order-Mentalität an den Tag legen, die eigentlich in diesem Land seit sechs Jahrzehnten keinen Platz mehr haben sollte.
Aus diesem Grund sollte es doch möglich sein, vor Fahrtantritt diesen Fehler richtig zu stellen. Denn man möchte ja garnicht stornieren! So, wie man sich unter Bahn.de seine Buchung aufrufen kann, sollte man gewisse Angaben ändern können (wie z. B. Angaben zur ID etc.). Das würde niemandem weh tun und auch den AGBs nicht unbedingt widersprechen. Aber die Bahn kann sich natürlich auch querstellen, was in diesem Fall meiner Meinung nach nicht kundenfreundlich ist. Denn wie oft habe ich selbst bei die netten Bahn-Kollegen am Schalter korrigieren müssen, was ja auch ganz menschlich ist, und wie oft man Verständnis für den ein oder anderen Zwischenfall oder Verspätung haben muss. Wie gesagt, alles legitim, aber dann kann man dem Kunden ja auch gewissen Zugeständisse entgegenbringen. Der Bahn würde das keine finanziellen Nachteile bringen (nur die entangenen Einnahmen aus den vielen Stornierungen aufgrund von Fehleingaben natürlich).
Ich mache das seit online die Buchung möglich ist und muss immer wieder aufpassen, dass ich nicht meine Kreditkartendaten statt der Bahncarddaten meiner Frau eingebe. Das, obwohl bereits bei Buchung "mit Bahncard" eingegeben wird, wird diese nicht automatisch als Identifizierungskarte übernommen. Großer Blödsinn, oder schlimmer, weil man sie ja dabei haben muss. Ich hoffe nicht, dass man eben hier auf einen Fehler spekuliert.
Ich finde das, was dem BF passiert ist, nicht dumm, etc., sondern für einen Fehler im Eifer des Gefechts. Ich bin sicher, dass das etlichen auch schon so passiert ist.