maxdome GmbH & Co. KG (Unterföhring)
Zockt Maxdome mit allen Mitteln ab?
Ich habe bei Maxdome ein Movie-Paket bestellt mit einem Sonderangebot für 4,99 €/montl. für ein Jahr statt 9,99 €. Nach meiner Anmeldung bekam ich von Maxdome ständig Mails mit neuen Filmen (was nicht so war) und Besonderheiten. Unter anderem bekam ich eine Mail mit einem "Herzlichen Glückwunsch", ich könne aufgrund einer Sonderaktion das Premium-Paket für einen Monat kostenlos mitnutzen.
Wer denkt denn daran, zu einer solchen Werbemail einen Widerspruch einzureichen? Einen Monat später bekomme ich die Rechnung per Mail zugesandt, mit einer Abrechung plötzlich über ein Premium Paket für 14,99 €/montl., welches ich bestellt haben soll, abzüglich der 5,00 € Sonderangebot, also ein Preis von 9,99 €, was ich normalerweise für ein Movie-Paket bezahle. Aha, so bekommen sie also doch ihr Geld zusammen.
Ich habe mich umgehend über das Kontaktformular im Internet beschwert und bekomme folgenden Wortlaut zurück:
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihr Anliegen geprüft. Ihr Movie-Paket wurde wie angekündigt am 9. Februar 2010 auf das maxdome Premium-Paket umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt können Sie die ganze Welt von maxdome genießen - und das zum gleichen Preis, den Sie bisher für Ihr Movie-Paket bezahlt haben.
Sie können nun alle maxdome Inhalte ohne Zusatzkosten nutzen, die mit dem Vermerk "Enthalten im: Premium-Paket" gekennzeichnet sind.
Ich habe niemals eine solche Ankündigung erhalten, andernfalls hätte ich dem sofort widerrufen.
Nun habe ich eine Rücklastschrift schriftlich angekündigt (siehe dazu folgend einen Auszug aus der AGB) und meinen Vertrag via Einschreiben gekündigt. Zudem habe ich an die Geschäftsleitung eine Beschwerde-Mail gesandt, wobei ich hier glaube: Wie der Herr, so das Gescherr - das war eher Zeitverschwendung.
Und nach Durchsicht der AGB finde ich lediglich folgendes:
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Die Ausschlussgründe des § 312 d Absatz 4 BGB bleiben unberührt.
Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 EUR 12 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Ich rate ganz deutlich und mit Nachdruck von Maxdome und die Nutzung ab! Hier ist ein meiner Meinung nach ein Unternehmen am Werk, sich mit unrechten Mitteln an anderen Leuten eine goldene Nase zu verdienen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.
meiner Meinung nach ist hier nach Treu und Glauben §242 BGB ziemlich klar kein Vertragsschluss über das Premium Paket zu Stande gekommen. Nachdem was dir Maxdome zugemutet hat, ist dir als Vertragspartner ein weiteres Festhalten am ersten Vertrag (das kleine Movie Paket) nicht zuzumuten, soweit du das Premium Paket auch nie genutzt hast oder nur versehentlich in Folge des unter geschobenen Angebots von Max Dome, indem es Premium Inhalte zur Verfügung gestellt hat. Soweit du Rechtsschutz versichert bist, ergibt sich dein weiteres Vorgehen. Ansonsten 1&1 die Einzugsermächtigung im Ganzen widerrufen und nur noch den Teil der Rechnung für 1&1 überweisen. Im Folgenden müsste Maxdome gegen dich klagen, um weiterhin an ihr Geld zu kommen. Das werden Sie aber ziemlich sicher unterlassen, wenn sie keine negative PR und einen verlorenen Rechtsstreit wollen.
Du solltest auch vor jedem Amtsgericht diesen Streit gewinnen dürfen.