1654 Views | 19.03.2010 | 18:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2333534

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (Unterföhring)

Trotz Lastschrifteinzug wird immer wieder zur Kasse gebeten

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

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Medienallee 4
85774 Unterföhring

Betreff: letzte Beschwerde/ Mahnungen seit Nov. 2009

Ergänzung zu meinen Schreiben ab 09.01.2010 und 17.01.2010

Hiermit reiche ich meine Schreiben/Antworten auf das Schreiben Ihrer Mitarbeiterin, Frau XXX, Leiter Kundendienst v. 28.12.2009 letztmalig als Beschwerde ein. Sollte dies wiederrum keine Beachtung und Lösung derart finden, dass diese Mahnungen künftig unterbleiben und endgültig die Lastschriften ordnungsgemäß ausgeführt werden, ist dies als sofortige außerordentliche Kündigung wegen Nichteinhaltung der beidseitigen Vereinbarungen zu betrachten.

Das o.g. Schreiben Ihrer Frau XXX zitiere ich an dieser Stelle:

***************************

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, 22033 Hamburg 2.500.562.080

Herrn Ihre Kundennummer: 2.500.562.080

Ulrich Sachadae Unser Zeichen: BOHNO2

H-XXXstr. 9 Unsere Telefonnummer: 0180 51 100 00*

88480 CCCCC '0,14 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend; powered by BT.

Hamburg, 28.12.2009

Ihr Kundenkonto

Sehr geehrter Herr Sachadae,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Gern informieren wir Sie.

Wir verstehen Ihre Nachfrage. Wir können leider eine korrekte Buchung der Gebühren aus technischen Gründen zurzeit nicht gewährleisten. Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten, durch eine eventuell fehlerhafte Abbuchung, zu ersparen, werden wir diese erst durchführen, wenn die technischen Probleme behoben sind.

Selbstverständlich arbeiten wir bereits mit Hochdruck an einer Lösung. Die offenen Gebühren werden schnellstmöglich in einem Betrag eingezogen. Natürlich entstehen Ihnen dadurch keinerlei Nachteile oder Mahnkosten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Jahreswechsel und ein gesundes Neues Jahr.

XXX

Leiterin Kundenmanagement

********************

Bitte regeln Sie die genannten technischen Probleme freundlicherweise umgehend, wie von Ihrer Leiterin Kundendienst angegeben. Die weitere Verfahrensweise Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Telefon-Service sind unangemessen und inhaltlich falsch.

In der Folge traten trotz der Bearbeitungs- und Verfahrensvorgaben Ihrer Leiterin Kundendienst immer wieder Sperrungen meiner Smartcard auf. Frau Christiane W. bestätigte im o.g. Schreiben, dass die Bearbeitung schnellstmöglichst erfolgt, die technischen Probleme zu beheben und in der Folge die Einziehung der Beträge wie vereinbart und auch bereits am 02.09.2009 „Lastschrift Aufttraggeber: Sky Deutschland; Buchungstag und Wertstellungstag: 02.09.2009 – siehe beigefügtem Beleg - ausgelöst wird. Sie haben bereits den Lastschrifteinzug nachweislich ausgeführt!

Bereits am 05.01.2010 ca. 23:08 MEZ traten trotz Ihres Schreibens weitere Unannehmlichkeiten ein:

HINWEIS 309 – Ihre Smartcard hat noch keine Freischaltung erhalten oder ist abgelaufen.

SCHLAGWORTE

- Sperrung wegen offenem Saldo –

Am 6.1.2010 kurz nach 00 Uhr: ermöglichte - durch Verweis auf Ihr Schreiben - Frau YYY (telefon. Hotline mit weiteren hohen Kosten aufgrund der Sonderrufnummern) durch eine kurzfristige Freischaltung für sechs Tage wieder einen Empfang (Sondernummer*).

Am 11.01.2010 ca. 00:32 MEZ traten trotz Ihres Schreibens und trotz einer kurzfristigen Freischaltung „für sechs Tage“ erneut weitere Unannehmlichkeiten ein:

HINWEIS 309 – Ihre Smartcard hat noch keine Freischaltung erhalten oder ist abgelaufen.

- Sperrung wegen offenem Saldo –

11.1.2010 kurz nach 00 Uhr: Versuche Ihre Hotline (Sondernummer*) zu erreichen; Frau YYY (telefon. Hotline mit weiteren hohen Kosten aufgrund der Sonderrufnummer) hatte am 11.01.2010 - durch Verweis auf Ihr Schreiben - eine kurzfristige Freischaltung für sieben Tage zugesichert.

Am 12.01.2010 ca. 00:32 MEZ traten trotz dieses Schreibens und trotz einer kurzfristigen Freischaltung am 12.01.2010 „für sechs Tage“ erneut weitere Unannehmlichkeiten ein:

HINWEIS 309 – Ihre Smartcard hat noch keine Freischaltung erhalten oder ist abgelaufen.

- Sperrung wegen offenem Saldo –

Ein Mitarbeiter, Herr YYY, schaltete nach telefonischer Beschwerde erneut kurzfristig frei. (Sondernummer*)

Am 17.01.2010 ca. 00:55 MEZ traten trotz dieses Schreibens und trotz einer kurzfristigen Freischaltung vom 12.01.2010 „für sechs Tage“ erneut weitere Unannehmlichkeiten ein: (Sondernummer*)

HINWEIS 309 – Ihre Smartcard hat noch keine Freischaltung erhalten oder ist abgelaufen. - Sperrung wegen offenem Saldo –

Eine telefonische Klärung mit einem Ihrer Mitarbeiter ist nicht möglich (Sondernummer*). Es treten also permanent Probleme und Schwierigkeiten auf, obwohl aufgrund der technischen Probleme uns keine Unannehmlichkeiten oder Mahnkosten entstehen sollten.

Eine Einzugsermächtigung unter o.a. Kundennummer liegt seit Jahren bei Ihnen vor. Bis Dezember 2009 wurde nachgewiesenermaßen auch komplikationslos eingezogen. Die Kundennummer ist ebenfalls übernommen. Der Ausgleich des bestehenden Kundenkontos (siehe Kundennummer) hätte Ihrerseits bereits lückenlos weiter erfolgen können. Uns trifft dabei kein Versehen.

Frau Iris D. ist seit 1992 Kunde von Premiere! Sie hat immer und korrekt gezahlt! Seit 19.03.2008 wurde der Premiere-Vertrag auf mich, Herrn Ulrich Sachadae umgeschrieben; Frau D. hat diese Abo an mich verschenkt und ist weiterhin Kontoinhaber für den Lastschrifteinzug des Beitrages für dieses Abo v. Ulrich Sachadae unter o.g. KD: 2.500.562.080, Vertrags-Nr.: 346747 (siehe Beleg Lastschrifteinzug durch Sky Deutschland).

Zum 18.09.2009 wechselte ich telefonisch (Frau ZZZ) in Ihr Paket Sky-Welt für 16.90 €; dies wurde durch dies zum 01.10.2009 mit dem Sonderangebot für drei Monate mit Sky-Film bestätigt, Kontoverbindung gemäß der erfolgten Lastschrift vom 02.09.09 ebenso bestätigt.

Bis einschließlich September 2009 (siehe Kontobeleg v. 02.09.2009) haben Sie als SKY Deutschland den anstehenden Betrag ordnungsgemäß vom bestehenden Konto per Lastschrift eingezogen. Danach stellten Sie offensichtlich den Lastschrifteinzug aus unerklärlichen Gründen ein.

Es gab für dieses Konto nachweislich nie eine Unterdeckung oder Sonstiges noch eine Lastschrift-Rückweisung (im Gegenteil: einen ausreichenden Dispo-Rahmen)! Dies wird Ihnen die Bank sicher gern auf Ihre Anfrage bestätigen (sofern das Bankgeheimnis dies zulässt).

Sie sind also nachweislich im Besitz der aktuellen Kontodaten von Frau Iris D. Dennoch zogen Sie die anstehenden Beträge nicht mehr ordnungsgemäß ein; im Gegenteil: am 26.11.2009 sandten Sie ein Schreiben zu: „…Es liegt uns leider noch keine Bankverbindung vor…“ sowie einen offenen Betrag des Kundenkontos! Eine Begründung für den nicht mehr erfolgten Lastschrifteinzug ist damit eindeutig nicht gegeben.

Ich lege Ihnen nochmals den Kontobeleg der DKB vom 02.09.2009 in der Anlage vor, aus dem eindeutig durch den von Ihnen – Sky Deutschland - veranlassten Lastschrifteinzug hervorgeht, das Sie im Besitz der aktuellen Kontodaten sind. Natürlich schwärze ich die Kontonummer von Frau D. ein (zudem enthält dieser Beleg noch den alten Tarif). Übernehmen Sie es bitte selbst, schlagen Sie nach und ziehen Sie die offenen Beträge jeweils ein (Konto bekannt).

Trotz der von Frau Iris D. - entgegenkommenderweise doch immer wieder ausgelösten Überweisungen und immer in Hinblick auf die gegebene Aussage, dass ab dann die Lastschrift wieder ausgeführt werde, erhalte ich immer wieder diese Mahnungen mit genau dem gleichen Sachverhalt! Wie auch wieder am heutigen Tage: Ihre Mahnung v. 16.03.2010.

Aus Versehen wurde seitens Frau D. außerdem auch noch ein ungerechtfertigter Mahnbetrag in Höhe von 8.- € angewiesen, der selbstverständlich zurückgefordert bzw. einzubehalten sein wird.

Sollte definitiv diese Angelegenheit nicht bis einschließlich 26.03.2010 in meinem Sinne geklärt sein, wird dieser Vorgang der Rechtsschutzversicherung übergeben. Sicher wird dieser Vorgang dann auch an die zuständige Dienstaufsicht weiterzureichen sein. Delegieren Sie bitte nicht das zu Erledigende auf mich. Veranlassen Sie freundlicherweise, das eine weitere Mahnung oder Entzug der Empfangsberechtigung oder Sperrung ab sofort ausgeschlossen wird.

Im Übrigen ist es einer Beschwerde wert, Sie ausschließlich über kostenintensive Sondernummern 01805 110000 und 01805 110009 (0,14 €/min.) erreichen zu können (Sondernummer*). Dies entspricht in keiner Weise allen Gleichstellungsbemühungen für Schwerbehinderte, die sich gemäß ihren Erkrankungen im Status der vollen Erwerbsunfähigkeit und damit sich im Lebenshaltungsbereich der Grundsicherung gemäß SGB XII befinden.

Logische Forderungen: Sofortige Klärung und Lösung.

Ab sofort keine weiteren Mahnungen oder Sperrungen; Lastschrifteinzug ordnungsgemäß weiterführen; Mahngebühren und alle Kosten für Aufwendungen und Sonderrufnummern inclusive des Ausfalls für die Tage, an denen der Empfang gesperrt worden war (das dürften über die Monate der ersten Mahnung schon Wochen sein), erstatten.

Sehr geehrte Herren Geschäftsführer, wie gedenken Sie nun diesen kritikwürdigen Zustand endgültig und ab sofort zu lösen und eine gütliche Einigung herbeizuführen?

Besten Dank für Ihre freundliche und wohlwollende Unterstützung.

Freundliche Grüße

U. Sachadae

Anlagen: Kopie Beleg Lastschrifteinzug durch SKY Deutschland

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Meine Forderung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG: Ab sofort keine Mahnungen oder Sperrungen; Lastschrifteinzug ordnungsgemäß weiterführen; Mahngebühren und alle Aufwendungen, Kosten und Sonderrufnummern erstatten


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Kommentare und Trackbacks (1)


21.01.2013 | 06:42
von Volker Daniel | Regelverstoß melden
Inkompetenz hat doch einen Superlativ: Sky Deutschland"Kundenservice"



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