2695 Views | 23.03.2010 | 08:35 Uhr
geschrieben von Jean Dettmer

Deutsche Bank AG (FRANKFURT AM MAIN)

Verrechnungsscheck zu spät verfügbar

Lt. dem Scheckgesetz kann man innerhalb acht Tage einen Scheck einreichen, das ist ja auch ok. Sie machen aus den acht Tagen gleich zehn Banktagen und ich bekomme meinen Scheck erst danach zur Verfügung gestellt, super.

Ich habe den VSCheck am 17.3. eingereicht, Buchungs- und Wertstellungsdatum ist der 18.3., also machen sie daraus den 31.3. Ich finde, die Frist ist zu lange. Die Frist, wo ich den Scheck einreichen muss, beginnt am Tag der Ausstellung, binnen der Frist kann doch auch der Scheck nur zurückgefordert werden.

Sie machen ihre eigenen Regeln, umsonst ist ja auch nicht die DB eine der reichsten Banken. Da hat man Guthaben auf dem Konto und kommt nicht ran. Ihr Angestellter konnte es mir ja nicht mal schriftlich zeigen, wo die Frist eingehalten werden muss.

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Kommentare und Trackbacks (5)


23.03.2010 | 11:50
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Ihre Angaben sind für mich absolut nicht nach vollziehbar! Sie haben ein VS bei Ihrer Bank eingereicht und einen Tag später wurde er Ihnen auf das Konto geschrieben. Wie kommen Sie jetzt auf den 31.3.? Sobald der Scheck Ihrem Konto gutgeschrieben wurde, können Sie doch über das Geld verfügen.
Wenn allerdings die Bank, von der der Scheck stammt, die Zahlung verweigert (weil z.B. das Konto der ausstellenden Person/Firma nicht gedeckt ist oder ein Widerspruch vorliegt), wird das Geld zurückgebucht und Ihr Konto kann dadurch (je nach Deckung) in die "roten Zahlen" rutschen...

Was beanstanden Sie jetzt?

23.03.2010 | 13:43
von Ines L. | Regelverstoß melden
Wertstellung 18.03.? Dann können Sie auch verfügen. Wo kommt das Datum 31.03. her?

23.03.2010 | 14:13
von ReclaBoxler-4913311 | Regelverstoß melden
Was heisst: "Binnen der Frist kann doch auch der Scheck nur zurückgefordert werden". Das Geld kann noch nach Monaten wieder von Ihrem Konto abgebucht werden, wenn der Scheck nicht gedeckt ist. Meinen Sie das, oder wie ist Ihre Beschwerde zu verstehen?

23.03.2010 | 19:37
von ReclaBoxler-1014975 | Regelverstoß melden
Zitat aus Wiki:

Ablauf einer Zahlung per Verrechnungsscheck [Bearbeiten]

1. Schuldner bezahlt gegenüber Gläubiger per Scheck.
2. Gläubiger erteilt Einlösungsauftrag an seine Bank.
3. Bank des Gläubigers nimmt vorläufige Gutschrift auf Konto des Gläubigers vor und führt Verrechnung des Schecks mit Bank des Schuldners durch.
4. Bank des Schuldners zieht Scheck ein, und belastet das Konto des Schuldners.
5. Nach Eingang der Zahlung bei der Bank des Gläubigers erfolgt endgültige Gutschrift des Betrages auf dessen Konto.

Der gesamte halbbare und unbare Zahlungsverkehr wird als Giroverkehr bezeichnet.

Zahler zahlt bar bei einem Kreditinstitut oder bei einem Postamt, Empfänger erhält Gutschrift auf sein Konto = halbbar.

Zahler übergibt Scheck, Empfänger kassiert Scheck bar oder lässt ihn auf seinem Konto gutschreiben = halbbar oder unbar.

Zahler erteilt Überweisungsauftrag, Empfänger erhält Gutschrift auf sein Konto = Unbar.

Sonderform: „Dauerauftrag“ – Zahler erteilt Auftrag zu bestimmten Terminen einen gleich bleibenden Betrag an einen gleich bleibenden Empfänger zu überweisen.

Komplett hier nachzulesen:

de.wikipedia.org/wiki/Verrechnungsscheck#Ablauf_einer_Zahlung_per_Verrechnungsscheck

Das Thema ist außerdem hier schon zigmal durchgekaut worden. VS dauert einfach länger, weil es nur ein "Notnagel" ist.

08.07.2010 | 23:43
von Tabe Theodor | Regelverstoß melden
Wenn Sie einen Verrechnungsscheck einzahlen, ist das Geld nicht sofort verfügbar. Dies dauert ein paar Tage.



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