Durch Kanzlei Schäfer - Valerio gelöste Beschwerde. | 7114 Views | 23.03.2010 | 17:28 Uhr
geschrieben von Carl Werner Voigt

Kanzlei Schäfer - Valerio (Frankenthal)

Trotz Zahlung ruht die Pfändung nicht

Seit dem 08.02.2010 habe ich eine Pfändung durch die o. g. Anwaltskanzlei auf meinem Bankkonto.

SCHLAGWORTE

Nach mehreren Telefonaten mit recht unhöflichen Sachbearbeiterinnen, Abbruch des Telefonats und einer kniefälligen Entschuldigung meinerseits erreichte ich eine Teilzahlungsvereinbarung über 20,-- €, zahlbar ab sofort.

Allerdings hat meine Bank ohne mein Wissen alles Geld, welches auf meinem Konto war, insgesamt 227,09 €, am 15.03.2010 an die o. g. Kanzlei überwiesen. Ich habe zwei Tage später die Kanzlei angerufen, um zu erfahren, ob durch die Höhe meiner Zahlung ich jetzt erst mit 11 Monaten Verzögerung zu zahlen beginnen müsste.

Diesmal habe ich, nach einigen Versuchen, mit der Sachbearbeiterin vernünftig zu sprechen, das Gespräch von meiner Seite aus abgebrochen, um nicht wegen Beleidigung auch noch strafrechtlich belangt zu werden.

Meine Nachforschungen ergaben, dass das Geld am 16.03.2010 auf deren Konto verbucht wurde.

Bestandteil der Teilzahlungsvereinbarung war, dass nach Zahlungseingang die Pfändung sofort ruhend gestellt werden würde. Zu meinem größten Erstaunen stellte ich heute, am 23.03.2010 fest, dass die Pfändung weder aufgehoben noch ruhend gestellt ist.

Nach Auskunft der Bank erfolgt eine Freigabe des Kontos innerhalb 24 Stunden nach Eingang der Mitteilung des Gläubigers.

Es ist also davon auszugehen, dass eine Freigabe meines Kontos nicht rechtzeitig zur ersten Fälligkeit der Zahlung erfolgen wird. Für mich sieht das Verhalten der Anwaltskanzlei nachlässig aus.

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Meine Forderung an Kanzlei Schäfer - Valerio: Sofortige Freigabe meines Girokontos zur banküblichen Benutzung mit schriftlicher Benachrichtigung an mich.


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Kommentare und Trackbacks (16)


25.03.2010 | 14:36
von Katja-heike Wagner | Regelverstoß melden
Ich kenne die Problematik mit solchen Möchtegern-Anwälten. Es gibt genug schwarze Schafe unter ihnen. Bitte, machen Sie als Opfer von solchen Anwälten eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Anwaltskammer.

30.03.2010 | 16:27
von Carl Werner Voigt | Regelverstoß melden

Am 23.03.2010 habe ich hier eine Beschwerde bezüglich einer Pfändung der o.g. Anwälte eingestellt. Ich hatte gehofft, dass das Konto nunmehr freigeschaltet würde; heute morgen habe ich versucht, per IT-Banking auf das Konto zuzugreifen. Leider funktioniert immer noch nichts.

Stattdessen erhielt ich gestern wieder eine Aufforderung, an die Firma Uniscore 239,85 Euro bis zum 05.04.2010 zu zahlen. Falls nicht, würde man eine weitere Pfändung in Angriff nehmen.

Für mich sieht dies nunmehr so aus, als ob die o.g. Anwaltskanzlei hier eine Drohkulisse aufzubauen versucht; wenn nämlich das Konto nicht bis morgen wieder frei benutzbar ist, werden die Daueraufträge nicht ausgeführt; dann müßte das Konto gar nicht frei gegeben werden, weil ich mich nicht an die Teilzahlungsvereinbarung gehalten habe. Bei Rückstand oder Verfristung einer Rate verfällt nämlich die gesamte Vereinbarung ( very easy :-)). Ich habe keine Ahnung, wie es weitergeht und wie das Ganze enden wird. Ich sollte vielleicht mal über Lösungswege nachdenken.



30.03.2010 | 18:09
von ReclaBoxler-4315026 | Regelverstoß melden
Nehmen Sie Ihre Kontoauszüge und Einkommensnachweise gehen Sie schleunigst zu Ihrem Amtsgericht. Sie selbst können dort anhand der Unterlagen (Einkommen, Kindergeld, Anzahl Kinder, Unterhaltsverpflichtungen usw.) im Rahmen Ihrer persönlichen Pfändungsfreigrenze Ihr Konto freischalten lassen. Ein Gläubiger wird dies nicht tun! Kindergeld kann übrigens überhaupt nicht gepfändet werden, Sozialleistungen teilweise geschützt.

30.03.2010 | 22:32
von Carl Werner Voigt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe heute nachmittag eine weitere Beschwerde gepostet, da überhaupt keine Reaktion erfolgt ist und auch das Konto weiterhin nicht nutzbar ist.


31.03.2010 | 12:11
von ReclaBoxler-6010418 | Regelverstoß melden
 spider monkey ein Harz4: Super Einstellung! Das loben wir uns doch, solch unverfrorene Schmarotzer unter uns zu haben.

31.03.2010 | 13:35
von ReclaBoxler-5717326 | Regelverstoß melden
Ich schätze, bis ein Hartz4 eine neue Bank findet, dauert's doppelt so lange. Einer Pfändung geht der Vollstreckungsbescheid voraus und der Eintrag ins Schufa- Verzeichnis. Bei den Banken ist er also ein nicht gern gesehener Kunde. Insofern ist der Beitrag eher Provokation.
Letztlich ist das Verhalten sicherlich keine Dauerlösung und sehr erniedrigennd für einen Menschen mit Grips, der vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen wurde.
Sobald Hartz4 seinen Namen bei der von ihm begehrten Bank preisgibt, kennt der Kundenbetreuer seine Zahlungsmoral. Wenn ihm dann die Eröffnung eines Kontos ermöglicht wird, erhält er allenfalls eine Servicekarte (Taschengeldkarte) und obendrauf satte Kontoführungsgebühren.
Ist das erstrebenswert?

31.03.2010 | 13:37
von ReclaBoxler-5717326 | Regelverstoß melden
Und zum anderen ist auch jede Pfändung bei der Schufa registriert und jede neue Kontoeröffnung. Ein Hartz4 kann mir nicht glaubhaft machen, dass seine Praktiken von Erfolg gekrönt sind.

10.04.2010 | 08:04
von Carl Werner Voigt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich am 31,03,2010 selbst bei der Kanzlei Schäfer-Valerio angerufen hatte, stellte sich heraus, dass man von dort die Freigabeerklärung für mein Konto an die falsche Bank geschickt hatte. Es wurde mir zugesagt, sofort (am selben Tag) ein Fax an die richtige Bank zu schicken und das Konto freizugeben.

Ob dies so gelaufen ist, weiß ich nicht; jedenfalls war das Konto erst ab dem 07.04.2010 wieder frei zugänglich.

Einziger Nachteil: Die Daueraufträge konnten nicht ausgeführt werden; so besteht jetzt die Möglichkeit, dass die Pfändung wieder errichtet wird. Wir werden sehen.


23.04.2010 | 15:01
von Annette M. | Regelverstoß melden
Ich habe auch das Problem mit denen, habe 30 € drei Monate bezahlt, bin zum 01.03 umgezogen, habe Nachsendeantrag gemacht und es kam nix. Ich habe es auch vergessen, weiterzubezahlen. Ich hatte jetzt zu den Osterfeiertagen Probleme mit Überweisungen und dann kurze Zeit später war die Pfändung da. Hier guckt mal da weiter, schreibe mich hier sonst tot.

www.gutefrage.net/frage/kontopfaendung-trotz-hartz4-geld-weg-weil-online-wirecard-bank-zu-lange-gebraucht-hat

31.05.2010 | 20:44
von ReclaBoxler-4807176 | Regelverstoß melden
Carl Werner Voigt schrieb:

> Nachdem ich am 31,03,2010 selbst bei der Kanzlei Schäfer-Valerio angerufen hatte, stellte sich heraus, dass man von dort die Freigabeerklärung für mein Konto an die falsche Bank geschickt hatte.

Das halte ich mal für grob fahrlässig durch die Anwaltskanzlei.
Mit Sicherheit ist Dir dabei ein Schaden entstanden, schon dadurch, daß nun eine weitere Bank davon Kentnis von dem Pfändungsvorgang hat und nicht zuletzt die durch die nicht eingelösten Abbuchungen und nicht rechtzeitig ausgeführten Daueraufträge, - sollten dadurch Mahngebühren u.ä. entstanden sein.

Ich würde in Deinem Fall zum Amtsgericht gehen, dort gibt es eine Rechtsberatungsstelle, die ist kostenlos, und würde mich mal über die rechtlichen Möglichkeiten und Prozesskostenhilfe usw. erkundigen.
Ebenfalls interessant dürfte für Dich die Pfändungstabelle sein und wie Du Deine Grundbezüge trotz Pfändung erhalten kannst.

Auch ein Brief an die Rechtsanwaltskammer - aber bitte so sachlich wie möglich - würde ich in diesem Falle schreiben.

Ist ´n bissl Arbeit, aber man fühlt sich dabei auch nicht so machtlos. Und letztendlich schadet es auch einem Anwalt nicht, wenn er mal einen kleinen Schuß vor den Bug bekommt. Damit er merkt, daß es nicht in seiner "Ecke" bleibt, wenn er solche Böcke schießt.

22.06.2010 | 11:50
von H. L. | Regelverstoß melden
Profile-Bild von H. L. Ja, schaut im TV an die Anwälte, die nix können und wegen ihrer Dummheit und Unkompetenz und fehlender Geistigkeit nicht ihrem normalen Beruf nachgehen können. Landen in den absurden Gerichtsshows im TV oder sitzen den ganzen Tag vor Internet (wie bei ebay z.b.) und warten auf Beute oder sie verdienen sich nebenbei Taschengeld, indem sie Mahnbescheide für Inkassounternehmen rausschicken.

Nicht beirren lassen, sondern den Fall der Anwaltskammer schicken und weiterhin Verbraucherzentrale oder gr öffentlich publik machen.


28.06.2010 | 21:36
von ReclaBoxler-4316513 | Regelverstoß melden
Hast Du immer noch Probleme mit denen? Ich habe das Problem seit Oktober 2009 und habe auch schon Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer gestellt. Eine Anzeige liegt bei der StA in Frankenthal und die hier bei uns von unseren Freund und Helfern konnten nur noch den Kopf schütteln bei der Aufnahme meiner Aussage. Das ist alles nicht so rechtens, was die abziehen. Wie ich jetzt gelesen habe, sind die von Uniisore noch jemand von den Anwälten bei einer Gerichtsverhandlung gewesen, um wenigstens Stellung zu ihrer Forderung zu nehmen. Es wird doch Zeit, dass solchen das Handwerk gelegt wird. Ich mache jetzt alles nur noch über die StA, weil ich mich auf ein Telefonat mehr mit denen einlasse, es wird so oder so aufgelegt, wenn das Thema Anzeige genannt wird.

07.09.2010 | 14:20
von Manuela Juhre | Regelverstoß melden
Auch ich habe erhebliche Probleme mit o. g. Kanzlei. Ich habe auch die offene Forderung gezalht sowie Dauerauftrag eingerichtet, wie erwartet, von der Anwältin. Dieses ist nun schon über eine Woche her. Aber sie macht mein Konto nicht frei. Ich frage mich mit welchem Recht denn? Selbst am Telefon kann man mit ihr nicht normal sprechen - Zitat: "Hören Sie zu, sonst lege ich auf". Ich lebe nun schon seit mehr als sechs Monaten noch ein ganzes Ende unter der Existenzminimumsgrenze, zahle trotz allem die Raten und muss feststellen, dass die gute Frau die Zahlungsmoral meinerseits erheblich eindämmt, durch dieses zickiges Gehabe. Denn mehr als Auflagen erfüllen, kann ich in diesem Fall nicht - was auch geschehen ist.

15.12.2010 | 15:23
von ReclaBoxler-4325267
Habe auch Probleme und habe alle erforderlichen Maßnahmen, die die o. g Kanzlei wollte. Zudem habe ich gesehen, dass sie mich doppelt verschaukelt haben, indem sie monatlich Geld per Dauerauftrag wollen und von meinem Gehalt pfänden.
Zudem haben sie mein Konto immer noch nicht freigegeben.

28.04.2012 | 00:54
von ReclaBoxler-3111325 | Regelverstoß melden
Die Ruhestellung der Pfändung liegt nicht beim Gläubiger sondern bei den Banken. Die Gläubiger sind bereit bei einer Ratenzahlung das gepfändete Konto zum Ruhen zu stellen, aber die meinsten Banken lehnen das ab. Es liegt also an den Banken.
mfg.

08.09.2015 | 18:16
von Kerstin Sachs | Regelverstoß melden
Auch Kindergeld ist Pfändbar, denn da gibt es eine Gesetzeslücke.
Bei mir ging auf einem gesonderten Konto die Alimente für meine 3 Kinder ein. Das wusste auch die Postbank. Dieser war das aber egal, die haben einfach die Pfändung zugelassen. Da war das Konto gesperrt, das Geld weg und persönlich auch niemand zu sprechen. Denn da gab es keinen Berater, sondern immer nur alles per Telefon. Da wurde man auch nie zurück gerufen. Deshalb niemals auf einer Bank ein Konto haben, wo man keinen persönlichen Ansprechpartner hat.
Übrigens die Behörde, welche einfach gepfändet hat, durtfe das auch nicht, da zu dieser Zeit noch unser Anwalt mit denen in Kontakt stand. Die wurden zwar dazu verdonnert, das Geld wieder raus zu geben, da die gerichtlichen Unterhaltstitel von dem Vater vorgelegt wurden, aber nichts passierte. Schlieslich haben sie jetzt ihr Geld, und wir sollen es uns von dem holen, der es eigentlich hätte zahlen müssen.
ALso gab es dann eine Klage, gegen die Person, welche das Vermessungsamt noch vor seinem Umzug bestellt hatte. Nur war bei dem nichts zu holen, weil der Arbeitslos war, und heute Hartzer ist.
Das sagte uns dann auf das Geld verzichten, was ja für meine Kinder war. Die Behörde hatte es gefreut das Geld von uns zu haben, weil diese ja schon vorher wusste, das bei dem anderen nichts zu holen ist. So ist die Bürokratie nun einmal in DEUTSCHLAND!



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