Durch Agentur für Arbeit Rüdesheim gelöste Beschwerde. | 1535 Views | 24.03.2010 | 13:42 Uhr
geschrieben von Mel Köbele

Agentur für Arbeit Rüdesheim (Rüdesheim am Rhein)

Typisch Arbeitsvermittlung

Ich habe im Okt. 2009 meine Lehrstelle verloren, mich umgehend auf dem Arbeitsamt Rüdesheim am Rhein gemeldet, alle Unterlagen eingereicht usw., habe dafür nie einen einzigen Ausbildungs-Vorschlag erhalten. Ich sollte lediglich in eine Bewerbungs-Maßnahme gesteckt werden (wo wahrscheinlich alle hinkommen, damit die Statistik stimmt..).

SCHLAGWORTE

Ich habe bereits 1 Jahr Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten hinter mir und wollte einfach wieder eine Ausbildungsstelle. Bewerbungen schreiben, Vorstellungsgespräche usw. habe ich in der Höheren Handelsschule und 2 jährigen kaufmännischen Berufsfachschule, die ich besucht und abgeschlossen habe, zu genüge gelernt. Ich wurde dann auch krank und habe die Krankmeldungen immer an das Berufsbildungszentrum oder auch ans Arbeitsamt geschickt.

In der Zwischenzeit habe ich zwischen 30 und 40 Bewerbungen selbst gesucht und mich auch beworben.

Ein Bekannter von mir besuchte auch diese Maßnahme. Dort sind ausschließlich ausländische Mitbürger, die nicht einmal die deutsche Sprache beherrschen. Sicherlich macht es irgend einen Sinn, diese Teilnehmer in den Bewerbungsabläufen zu schulen. Aber was macht es für mich einen Sinn? Ich möchte weiter eine Ausbildung absolvieren. Keine Unterstützung in dieser Richtung vom Arbeitsamt. Lediglich ein Aufhebungsbescheid, dass das Arbeitslosengeld nicht mehr gezahlt wird, wegen "Wegfall der Verfügbarkeit". Ich finde das der absolute Hammer, ich bin nach wie vor verfügbar - sollte jedoch sinnvoll sein und mir auch was bringen. Nicht ein einziger Vorschlag für eine Lehrstelle kam vom Amt, obwohl ich selbst genügend gefunden habe. Dann werde ich noch gestraft mit der Einstellung des Arbeitslosengeldes.

Ich habe direkt Widerspruch am 20.022010 per Einschreiben eingelegt und bis heute nicht einmal eine Antwort erhalten.

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Meine Forderung an Agentur für Arbeit Rüdesheim: Stellungnahme, weitere Vermittlungsvorschläge, Zahlung des Arbeitslosengeldes


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Kommentare und Trackbacks (8)


24.03.2010 | 14:09
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
Wenn die Arbeitsagentur keine Stellen zur Vermittlung hat, kann sie auch keine herbei zaubern.

Ob Sie die Maßnahme sinnvoll finden oder nicht, ist leider nicht das Entscheidungskriterium für die Arbeitsagentur (obwohl ich diese Entscheidung nach Darstellung der Sachlage auch etwas seltsam finde). Trotzdem müssen Sie sich wohl fügen, wenn Sie nicht weitere Nachteile in Kauf nehmen wollen.

Wie sieht es denn mit Ihrer Mobilität aus? Städte wie Frankfurt, Wiesbaden, Mainz usw. sind doch ganz in Ihrer Nähe. Haben Sie es dort auch schon mal versucht?

Haben Sie auch schon mal ins Auge gefasst, sich eventuell beruflich neu zu orientieren, also eine andere Ausbildung zu absolvieren?

24.03.2010 | 15:01
von Das Auge | Regelverstoß melden
 spider monkey Moralapostel. Micht immer so schnell fügen! Die Agentur will nicht zahlen, das ist normal. Wer zahlt schon gern?

 spider monkey Frau Köbele. Der Widerspruch ist gut, nur dauert die Bearbeitung standesgemäß länger. Klar, dass die Begründung der Agentur hier Nonsens ist, aber die versuchen es halt gern mal. Wenns bei drei von zehn klappt, wird die oder der Sachbearbeiter wohl befördert. Ich denke mal, als angehend Rechtsanwaltsfachangestellte haben Sie eine RSV. Würde ich gleich mal nutzen, um mit nem Anwalt ins Gespräch zu kommen. Bei sehr viel Tatendrang Ihrerseits bildet dieser Sie dann hoffentlich gleich mit aus.
Mit der sogenannten Bewerbungsmaßnahme nicht so eng sehn. Hingehen ruhig verhalten und gaaaanz interessiert gucken.
Alles Gute für die Zukunft.

MfG Das Auge

25.03.2010 | 09:03
von ReclaBoxler-7860253 | Regelverstoß melden
Im großen und ganzen muß ich "Auge" recht geben. Die netten Damen und Herren der ARGE versuchen immer mal wieder, Leute, die sich hinsichtlich ihrer Rechte nicht auskennen, über den Tisch zu ziehen. Diese sogenannten Maßnahmen sind absolut für den Fuß, denn dort macht man nichts anderes als Zeit absitzen. Ich wurde selbst schon in unzählige solcher Maßnahmen gesteckt. Kann man sich echt schenken.

Da es die ARGE herzlich wenig interessiert, wie lange Sie schon auf das Resultat des Widerspruchs warten, Frist setzen. Mit dem Hinweis, dass Sie (falls die ARGE weiterhin nicht reagieren sollte) rechtliche Schritte gegen den Sachbearbeiter einleiten werden. Tut sich dann auch nix. Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht stellen. Normalerweise reagieren die dann doch recht zügig, wenn man mit "Anwalt" droht, oder der sich dann mit denen in Kontakt setzt.

31.03.2010 | 16:23
von Mel Köbele noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


31.03.2010 | 16:29
von ReclaBoxler-3126517 | Regelverstoß melden
Danke für Eure Kommentare, find ich echt klasse und auch sehr hilfreich. Schön, dass ihr auch meiner Meinung seid und auch schon die Erfahrungen gemacht habt.

 spider monkey Der Moralapostel
Logisch habe ich mich auch in der ferneren Umgebung umgeschaut!

Bin gespannt auf weitere Entwicklung. :-)

Liebe Grüße

15.04.2010 | 12:57
von Mel Köbele noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


26.04.2010 | 13:39
von Mel Köbele gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


11.06.2010 | 17:07
von Heidrun Grams | Regelverstoß melden
Gehen Sie am Besten zu ihrem örtlichen Amtsgericht und holen sich dort einen Schein für den Anwalt (Beratungshilfeschein). Der steht Ihnen zu - letzten Bescheid mitnehmen u. ihren Ausweis und Unterlagen, die die Sachlage belegen. Allein kommen Sie wohl nicht weiter, lassen Sie die Widerspruchsbegründung über einen Anwalt laufen! Mit dem Schein bekommen Sie einen Anwalt (fast) kostenlos, nur zehn Euro müssen Sie dem Anwalt bezahlen. Der Anwalt muss ein Fachanwalt für Sozialrecht sein. Besorgen Sie sich einen Termin und lassen Sie den die ganze Sache überprüfen.

Leider ist in Deutschland keine Arbeit da. Da müssen Sie wohl kräftig weitersuchen und ihre Bemühungen dokumentieren.



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