1295 Views | 15.12.2008 | 10:42 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1519915

Burger King GmbH (Neubrandenburg)

Burger King akzeptiert keine 10-Euro-Münzen

Am Sonntag, 14.12.2008, musste ich mir leider anhören, dass Burger King nicht jedes gesetzliche Zahlungsmittel recht ist.

Falls Ihr versuchen wollt, eine 10-Euro-Münze zur Zahlung zu geben, macht Euch schon mal auf die Worte gefasst: "Die dürfen wir nicht annehmen. Ist von oben angeordnet worden."

Steht Burger King jetzt über dem Gesetz, dass sie selbst entscheiden können, welches Geld sie nehmen wollen?

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Meine Forderung an Burger King GmbH: Einhaltung der Gesetze


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Kommentare und Trackbacks (4)


15.12.2008 | 12:52
von Ralf G. | Regelverstoß melden
Also wenn ich mal (was selten passiert) mit einer 10,- EURO Gedenkmünze bezahle, tauschen die Kassierer immer privat die Münzen um. Kann natürlich sein, dass in diesen Geschäften nur Philatelisten an der Kasse sitzen.

15.12.2008 | 14:50
von David I. | Regelverstoß melden
Der Beschwerdeführer hat absolut recht, Burger King muss dieses gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren. Aber ist es nicht ein wenig schade, eine glänzende 10-Euro Gedenkmünze, die im Wert auch noch steigt, für Fritten und Burger auszugeben? Da muss der Hunger schon groß sein...

15.12.2008 | 18:01
von Rico M. | Regelverstoß melden
Ist so ähnlich mal meinem Cousin passiert. Die GrundkreditBank in der Budapesterstrasse (Berlin-Charlottenburg) hatte an diesem Samstag im Januar 1990 kein Bargeld mehr. Alles vorhandene Bargeld wurde vorher (gegen einen Stempel im Personalausweis) als Begrüssungsgeld, an die vielen Besucher aus dem Osten ausgezahlt. Nach kurzer Diskussion erhielt mein Cousin sein Begrüßungsgeld daher in Form von prägefrischen Silbergedenkmünzen. Alle Versuche danach, damit irgendetwas zu kaufen scheiterten. Niemand wollte die polierten Münzen. Zum Schluss war mein Cousin sogar richtig unsicher, ob der Echtheit des Geldes.

06.01.2009 | 10:57
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Leider schreiben Sie nicht aus welchem Land Ihre Gedenkmünze stammt. Sollte diese nicht in Deutschland geprägt sein, so ist die Ablehnung dieses Zahlungsmittels verständlich. Mit Ausnahme der 2 Euro-Gedenkmünzen sind alle anderen Sondermünzen nur im ausgebenden Land gültiges Zahlungsmittel.



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