Segmüller (Weiterstadt)
Küchen-Herdplatte wird nicht ausgetauscht
Als wir die Küche bestellten war mit dem Berater Herr A. vereinbart worden, dass ich eine Herdplatte mit Sensor Bedienfeld bekomme, da sagte er mir fest zu, er sagte wir schieben es raus bis wir eine in der Fundgrube haben, dann können wir die Herdplatte austauschen.
Ich war jetzt schon mindestens 4x dort und muss mich verarschen lassen, dass kann nicht sein. Jedes Mal muss ich etwas dazu kaufen für die Küche. Ich rief schon 2 Wochen an bei der Küchenabteilung aber Herr A. rufte nicht zurück, heute war ich wieder dort, fand eine Herdplatte, aber Herr Anlauf wollte natürlich wieder 600 Euro!!!
Dann kommt noch ein schreiben, ich soll Lagergebühren bezahlen, davon sagte mir keiner etwas. Herr A. hat ja seine Provision und muss sich ja wohl nicht mehr rumärgern mit den Kunden. Wenn jetzt nichts mehr von Ihnen kommt, werde ich einen Rechtsanwalt beauftragen, meinen Fall zu übernehmen und vom Vertrag zurücktreten. Diese Hertplatte solte 1 zu 1 eingetauscht werden
14.04.2010 | 21:17
Abteilung: Geschäftsleitung
Vorab: Die Angelegenheit konnte bereits letzte Woche zur Zufriedenheit des Kunden geregelt werden.
Lagergebühren: Werden immer erst dann fällig, wenn sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin - wie in diesem Falle - aufgrund verschiedener Terminverschiebungen des Kunden um mehrere Wochen verzögert. Inzwischen ist ein Liefertermin fest vereinbart, sodaß auf die Berechnung von Lagergebühren in diesem Falle aus Kulanz verzichtet wurde.
Bedienfeld: Es war uns möglich, dem Kunden sein gewünschtes Bedienfeld nun doch zukommen zu lassen. Dies haben wir zu einem absoluten Kulanzpreis getan. Der normale Aufpreis zwischen dem ursprünglich erworbenen Bedienfeld und dem jetzt gewählten Bedienfeld beträgt ca. 600.- Euro. Leider haben wir allerdings keinerlei Einfluß darauf, ob nun gerade das bestimmte, gewünschte Bedienfeld als sog. Rücklauf zum Abverkauf in unseren Schnäppchenmarkt kommt. Daher konnten wir dies auch nicht beim Kauf fest zusagen.
Zukauf: Grundsätzlich muss nichts nachträglich zugekauft und bezahlt werden, außer wenn wie diesem Falle Veränderungen auf Wunsch des Kunden durchgeführt wurden, die einen Mehrpreis zur ursprünglichen, verkauften Küchenplanung darstellen.
Haben Sie die Zusicherung für die Sensor-Herdplatte im Kaufvertrag mit vereinbart oder ist diese nur "auf Zuruf" erfolgt? Die "Fundgrube" ist doch ein Mitnahmemarkt, oder?
Wenn Sie nach dem Kauf Ihre Küche dort stehen lassen, kann ich mir vorstellen, dass Lagergebühren fällig werden, nicht die feine, englische Art, aber mal das Kleingedruckte lesen.
Und wieso müssen Sie jedesmal etwas bezahlen? Haben Sie Ratenzahlung oder wie muss man das verstehen? Ein bisschen wirr, wie das hier wiedergegeben wird.
Detailierte Angaben wären sicher hilfreicher.
Zitat: "...Herr Anlauf rufte nicht zurück...". Das sagt ja schon alles. Vermutlich haben Herr Anlauf und Sie aneinander vorbei geredet. Es heißt übrigens "Herr Anlauf RIEF nicht zurück".
Wenn Sie beim Kauf nichts schriftlich vereinbart haben, dann haben Sie leider auch mit Anwalt schlechte Karten.
Ober Schlaumeier.
Warum suchen Sie sich nicht einen Job als Nachhilfelehrer. Da können Sie Schreibfehler ankreiden, so viel wie Sie wollen.
Hier am Board nervt es langsam, daß immer auf den Schreibfehlern anderer herumgeritten wird. Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten und muß auch nicht darüber diskutieren.
Wieso? Er hat doch recht. Ist doch gut, wenn man die Leute drauf aufmerksam macht, dann wissen sie's vielleicht für die Zukunft. Und "Wer Schreibfehler findet..."-Typen wie Sie gehen mir z.B. eher auf die Nerven. Außerdem heißt es "dass", nicht "daß". Nur nebenbei, für nächstes Mal.