Durch Segmüller gelöste Beschwerde. | 1360 Views | 01.04.2010 | 10:54 Uhr
geschrieben von Wolfgang Neumann

Segmüller (Weiterstadt)

Küchen-Herdplatte wird nicht ausgetauscht

Als wir die Küche bestellten war mit dem Berater Herr A. vereinbart worden, dass ich eine Herdplatte mit Sensor Bedienfeld bekomme, da sagte er mir fest zu, er sagte wir schieben es raus bis wir eine in der Fundgrube haben, dann können wir die Herdplatte austauschen.

Ich war jetzt schon mindestens 4x dort und muss mich verarschen lassen, dass kann nicht sein. Jedes Mal muss ich etwas dazu kaufen für die Küche. Ich rief schon 2 Wochen an bei der Küchenabteilung aber Herr A. rufte nicht zurück, heute war ich wieder dort, fand eine Herdplatte, aber Herr Anlauf wollte natürlich wieder 600 Euro!!!

Dann kommt noch ein schreiben, ich soll Lagergebühren bezahlen, davon sagte mir keiner etwas. Herr A. hat ja seine Provision und muss sich ja wohl nicht mehr rumärgern mit den Kunden. Wenn jetzt nichts mehr von Ihnen kommt, werde ich einen Rechtsanwalt beauftragen, meinen Fall zu übernehmen und vom Vertrag zurücktreten. Diese Hertplatte solte 1 zu 1 eingetauscht werden

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Meine Forderung an Segmüller: Eine Neff Sensorplatte ohne Bedienknöpfe die TT1599 und keine Lagergebühr


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.04.2010 | 21:17
Firmen-Antwort von: Segmüller
Abteilung: Geschäftsleitung

Vorab: Die Angelegenheit konnte bereits letzte Woche zur Zufriedenheit des Kunden geregelt werden.

Lagergebühren: Werden immer erst dann fällig, wenn sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin - wie in diesem Falle - aufgrund verschiedener Terminverschiebungen des Kunden um mehrere Wochen verzögert. Inzwischen ist ein Liefertermin fest vereinbart, sodaß auf die Berechnung von Lagergebühren in diesem Falle aus Kulanz verzichtet wurde.

Bedienfeld: Es war uns möglich, dem Kunden sein gewünschtes Bedienfeld nun doch zukommen zu lassen. Dies haben wir zu einem absoluten Kulanzpreis getan. Der normale Aufpreis zwischen dem ursprünglich erworbenen Bedienfeld und dem jetzt gewählten Bedienfeld beträgt ca. 600.- Euro. Leider haben wir allerdings keinerlei Einfluß darauf, ob nun gerade das bestimmte, gewünschte Bedienfeld als sog. Rücklauf zum Abverkauf in unseren Schnäppchenmarkt kommt. Daher konnten wir dies auch nicht beim Kauf fest zusagen.

Zukauf: Grundsätzlich muss nichts nachträglich zugekauft und bezahlt werden, außer wenn wie diesem Falle Veränderungen auf Wunsch des Kunden durchgeführt wurden, die einen Mehrpreis zur ursprünglichen, verkauften Küchenplanung darstellen.

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Kommentare und Trackbacks (5)


01.04.2010 | 12:03
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Na, da stimmt doch was von Anfang an nicht. Wieso warten bis "eine in der Fundgrube sei"? Gibt es keine Herdplatte für die Küche und muss eine Notlösung "gebastelt" werden?
Haben Sie die Zusicherung für die Sensor-Herdplatte im Kaufvertrag mit vereinbart oder ist diese nur "auf Zuruf" erfolgt? Die "Fundgrube" ist doch ein Mitnahmemarkt, oder?
Wenn Sie nach dem Kauf Ihre Küche dort stehen lassen, kann ich mir vorstellen, dass Lagergebühren fällig werden, nicht die feine, englische Art, aber mal das Kleingedruckte lesen.
Und wieso müssen Sie jedesmal etwas bezahlen? Haben Sie Ratenzahlung oder wie muss man das verstehen? Ein bisschen wirr, wie das hier wiedergegeben wird.
Detailierte Angaben wären sicher hilfreicher.

01.04.2010 | 13:16
von Ober Schlaumeier | Regelverstoß melden
€ Wolfgang Neumann: Wirres Zeug ohne Zusammenhang, das durch seine Belanglosigkeit durchaus als Schlaftablettenersatz dienen kann.

Zitat: "...Herr Anlauf rufte nicht zurück...". Das sagt ja schon alles. Vermutlich haben Herr Anlauf und Sie aneinander vorbei geredet. Es heißt übrigens "Herr Anlauf RIEF nicht zurück".

01.04.2010 | 13:35
von ReclaBoxler-4215220 | Regelverstoß melden
 spider monkey Wolfgang Neumann.
Wenn Sie beim Kauf nichts schriftlich vereinbart haben, dann haben Sie leider auch mit Anwalt schlechte Karten.

 spider monkey Ober Schlaumeier.
Warum suchen Sie sich nicht einen Job als Nachhilfelehrer. Da können Sie Schreibfehler ankreiden, so viel wie Sie wollen.
Hier am Board nervt es langsam, daß immer auf den Schreibfehlern anderer herumgeritten wird. Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten und muß auch nicht darüber diskutieren.

02.04.2010 | 00:42
von Noch ein Schlaumeier | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4215220
Wieso? Er hat doch recht. Ist doch gut, wenn man die Leute drauf aufmerksam macht, dann wissen sie's vielleicht für die Zukunft. Und "Wer Schreibfehler findet..."-Typen wie Sie gehen mir z.B. eher auf die Nerven. Außerdem heißt es "dass", nicht "daß". Nur nebenbei, für nächstes Mal.

10.04.2010 | 18:57
von Wolfgang Neumann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Segmüller hatt sich gemeldet, ich muß noch 200 Euro zahlen. Ich hoffe, jetzt geht ALLES BESSER.




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