Sony Mobile Communications Inc. (München)
Klärung unserer Angelegenheit
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 27.11.2009 kaufte unsere Tochter sich ein neues Handy ein Sony Ericsson C902, sie ist Auszubildene und hat sehr wenig Geld zur Verfügung, so dass sie sehr lange auf dieses Handy sparen mußte.
Im Januar 2010 fiel ihr der Joystick ab, desweiteren hatte sie Software-Probleme. Als wir es zur Reparatur brachten, wurde uns gesagt, wenn sie keine Wertgarantie abgeschlossen hat, muß sie es selber bezahlen.
Wir sind darüber sehr enttäuscht, das ist ein neues Gerät, wir haben uns dann an die Servicestelle von Sony Ericsson gewandt, aber Antwort bekamen wir nicht. Gestern bekamen wir einen Anruf von we-connect.de Marketing und Card Service GmbH in Wismar, dass wir das Gerät abholen können.
25 Euro fürs Öffnen und 4,95 für die die abgefallene Taste, das kann doch wohl nicht mehr wahr sein, das ist ein Garantiefall.
Wir sind sehr enttäuscht und werden das auch veröffentlichen, sowie Freunde und Bekannte von Sony Ericsson abraten, weil sie dort nur aus unserer Sicht abgezockt werden.
Hochachtungsvoll
16.04.2010 | 19:23
Abteilung: Technischer Support
Guten Tag Frau Hessler,
Garantieablehnungen können z.b. bei mechanischen Beschädigungen von aussen bzw. bei Feuchtigkeitsschäden erfolgen.
In dem von Ihnen beschriebenen Fall muss davon ausgegangen werden, dass der Techniker nach Überprüfung Ihres Gerätes zum Ergebnis gekommen ist, dass eine mechanische Einwirkung von aussen am Joystick erfolgt ist.
Leider ist aus Ihrer Beschwerde nicht ersichtlich auf welchem Wege Sie sich mit unserem Service in Verbindung gesetzt haben. Gerne prüfen wir den Vorgang erneut für Sie. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Mailanschrift questions.desupport.sonyericsson.com. Für die erneute Prüfung des Vorganges benötigen wir in jedem Falle die IMEI Ihres Gerätes.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr Sony Ericsson Contact Center
1. Wenn man kein Geld hat, sollte man die Finger vom Mobil-Telefon lassen, das kostet auch Geld, sogar mit Prepaid Karte.
2. Wenn es unbedingt sein muss, tut es auch ein Gebrauchtes (zum Telefonieren), zum "in" sein natürlich nicht -> Punkt 1.
3. Wenn es sich tatsächlich um einen nicht von aussen verursachten Schaden handelt, ist es ein Garantiefall. Können Sie das aber beweisen oder wurde doch (etwas zu) fest der Joystick benutzt?
1. Gegen wen richtet sich die Beschwerde? Ein Mobilfunkanbieter Namens "Cindy" ist mir zumindest nicht bekannt.
2. Wenn das Handy nach so kurzer Zeit schon defekt ist, dann ist das sehr wohl ein Garantiefall, nur sollte sich dann die Beschwerde gegen den richten, der die Garantie verweigert.
Kein Jeck.
Diese dummen Belehrungen können Sie sich wirklich sparen. Es geht Sie wirklich nicht an, wer sich welches Handy kauft.
Abgesehen davon, geht in der Beschwerde eindeutig hervor, dass es sich nicht nur um den abgebrochenen Joystick handelt, sondern auch um Softwareprobleme. Also, erstmal richtig lesen!
Es interessiert mich auch einen (denken Sie sich hier Ihre benutzte Verbalinjurie), wer was für ein Telefon benutzt, aber wenn man so einen Unsinn, der nichts mit der Beschwerde zu tun hat, hier öffentlich postet, der muss auch mit entsprechenen Kommentaren rechnen!
ReclaBoxler-7982258
"Software Probleme" ist ein sehr vielseitiger Begriff, dazu kann man durchaus aus Bedienerfehler oder Unverständnis zählen. Es steht nicht da, welcher Art diese SW-Schwierigkeiten waren. Wenn es z.B. Bedienfehler waren, ist eine Rechnung u.U. durchaus gerechtfertigt gewesen.
Im grossen Ganzen werden durch solche, teilweise unsinnig und mit nutzlosen Angaben versehenen Beschwerden das Instrument Reclabox abgewertet! Oftmals hat man den Eindruck, dass die Reclabox nur noch zum "Frust" Abladen dient.
Eine Beschwerde, die sachlich und fachlich richtig vorgetragen ist, ist hier mittlerweile kaum noch anzutreffen.