586 Views | 10.04.2010 | 22:12 Uhr
geschrieben von Astrid Hall

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (Unterföhring)

Durch Umzug zu neuem Abo gezwungen, seitdem doppelte Lastschrift

Ich wurde im August 2009 nach Stuttgart versetzt und musste bis Oktober im Hotel wohnen.

SCHLAGWORTE

Daher habe ich sofort Premiere, nach 6 Jahren, gekündigt. Premiere bestätigte die Kündigung als nicht termingerecht und betätigte die Kündigung nur zum August des kommenden Jahres (2010).

Im Oktober zog ich in mein neues Haus in Stuttgart ein und rief bei Sky an, mein Premiere-Abo auf Stuttgart umzustellen. Mir wurde gesagt, dass dies nicht möglich sei, da es nun Sky gebe, ich müsse ein neues Abo anlegen und das alte würde gekündigt.

Nun, ein neues Abo wurde angelegt, aber das alte wurde nicht gekündigt. Sky weigert sich, mir den Namen des Mitarbeiters zu sagen, dies unterliege dem Datenschutz. Seitdem bucht Sky bei mir 2 x im Monat ab, trotz neues Abos weigert sich Sky, den Fehler einzugestehen und weigert sich, die zuviel bezahlte Gebühr zurückzuerstatten.

Mir wurde gestern nun gesagt, ich hätte dies mit Einrichtung des neuen Abos vorhersehen und Einspruch einlegen müssen. Mir wurde jedoch gesagt, dass diese Kündigung des alten Abos stattfinden würde. Mir wurde gestern zum Vorwurf gemacht, dass ich beim neuen Sky-Abo ein Filmpaket hinzugebucht habe, dies tat ich jedoch nur, weil das Premiere-Paket was ich hatte, was von Sky nicht angeboten wird oder unterschiedlich war.

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Meine Forderung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG: Kündigung des alten Abos, die Gebühr seit 1. Oktober zurückerstatten.


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Kommentare und Trackbacks (3)


17.04.2010 | 23:07
von Astrid Hall noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe leider noch nichts gehört.


02.05.2010 | 01:08
von Astrid Hall noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bis heute keine Reaktion von Sky.


23.05.2010 | 10:48
von Astrid Hall noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sky hat sich nicht gemeldet. Das Problem besteht weiterhin.




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