Durch AXA Versicherung gelöste Beschwerde. | 4354 Views | 13.04.2010 | 06:45 Uhr
geschrieben von Das Auge

AXA Versicherung AG (Köln)

AXA erkennt meine Kündigung nicht an!

Da ich mich selbständig machen wollte, lud ich einen unabhängigen Berater der Fa. Inpunkto GmbH ein, um mir die privaten Krankenversicherungen zu vergleichen. Dies geschah und mir wurde zur AXA geraten.

SCHLAGWORTE

Laut Ausage von INPUNKTO muss nun ein Antrag bei der AXA gestellt werden, um festzustellen, ob die Versichrung einen überhaupt nimmt. Dieser Antag wurde seitens der AXA positiv entschieden und ich hatte wenig später den fertigen, rechtmäßigen Vertrag im Briefkasten.

Erstens wollte ich noch keinen Vertrag, sondern nur wissen, ob die AXA mich nimmt. Zweitens dürfte die AXA mich laut Aussage von INPUNKTO nicht versicherern, solange noch keine Gewerbeanmeldung vorliegt.

Nach einem Anruf bei INPUNKTO wurde mir gesagt, ich solle den Vertrag einfach binnen zwei Wochen widerufen und damit ist es erledigt.

Dies tat ich und der Widerruf wurde von der AXA zwar bestätigt, nur ist er für die nicht rechtskräftig, da sie erst noch eine Bestätigung meiner gesetzlichen Versicherung benötigen, welche bestätigt, dass ich nach dem 01.09.2010 gesetzlich oder anderweitig versichert bin. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, bin ich rechtskräftig ab dem 01.09.2010 bei der AXA privat versichert.

Auf meherer Emails hin bekam ich von der AXA keine Antwort. Der Nachweis über den 01.09.2010 kann meinerseits ja nicht erbracht werden... Dies ist unmöglich, da es ja nur für zurückliegende Zeiträume Nachweise geben kann.

Wer hat mich nun hier hinters Licht geführt? INPUNKTO hat schlecht beraten und die AXA meldet sich wohl erst wieder, wenn ich nicht zahle.

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Kündigungsbestätigung der AXA und Stellungnahme


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Kommentare und Trackbacks (19)


13.04.2010 | 09:50
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Was haben Sie denn unterschrieben? Einen Antrag auf eine Versicherung oder einen Antrag auf Prüfung zur Versicherung? Von letzterem habe ich - ehrlich gesagt - noch nie etwas gehört.
Vielleicht lesen Sie noch einmal die Kopie des Antrags, WAS Sie damit eigentlich beantragt haben.

Wenn Sie mit so viel Naivität und Fahrlässigkeit in die Selbständigkeit starten, sollten Sie es lieber lassen. Dies ist ehrlich gemeint und keine Häme. Wenn Sie dort "unabsichtlich" Vertragsabschlüsse tätigen, kann Ihre gesamte, weitere berufliche Existenz darunter leiden.

13.04.2010 | 09:52
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Der Autor ist "Das Auge"? Das sonst auch immer alles besser weiss?
Das ist doch ein Fake :(!

Reclabox, quo vadis?

13.04.2010 | 19:03
von Das Auge | Regelverstoß melden
 spider monkey Kein Jeck

Einfach noch mal lesen, habe Vertrag unterschrieben. Steht doch im Text drin... Kann ihn bloß nicht kündigen, anscheinend. Dummes Zeug schreiben, bringt hier gar nix!

13.04.2010 | 19:24
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Wir wollen es mal den anderen überlassen, WER hier dummes Zeug schreibt... Sie schreiben eindeutig, Sie hätten einen Antrag unterschrieben und Sie wollten noch gar keinen Vertrag.
Nun haben Sie auf einmal doch einen VERtrag unterschriebn? So zum Spass? Na dann sehen Sie mal, wie Sie da wieder rauskommen...

13.04.2010 | 20:25
von Das Auge | Regelverstoß melden
 spider monkey Kein Jeck

Oh man... Klar einen Antrag zum Vertrag. Hoffe, es melden sich bald. Leute, die wissen, worum es hier geht. Sie geben ja wirklich zu allem ihren Senf dazu... Aber helfen tut es nicht wirklich... Und nun belegen Sie den Nächsten mit Ihren klugen Ratschlägen. :-) Sie langweilen mich!

13.04.2010 | 21:52
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
Haben Sie selber diese Anfrage, ob Sie überhaupt angenommen werden, bei der AXA gestellt, oder hat das Inpunkto für Sie übernommen?

Wenn letzteres der Fall wäre, würde ich vermuten, dass der Inpunkto-Vertreter auf eine Provision aus war und bewußt einen Antrag gestellt hat. Aber den müssen Sie dann auch unterschrieben haben.

Haben Sie schon mal Ihre jetzige GKV kontaktiert? Vielleicht hat man dort schon Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen gehabt.

14.04.2010 | 06:25
von Das Auge | Regelverstoß melden
 spider monkey Moralapostel

Die Anfrage wurde durch Inpunkto gestellt. Ich hätte aber frei aus 160 Tarifen wählen können. Die AXA hatte aus meiner Sicht für mich das beste Angebot.
Eins ist klar... Inpunkto hat mich falsch beraten. Ganz klare Aussage war: Ohne Gewerbeschein kann man sich nicht privat versichern. Doppelt versichern geht so wie so nicht. Es besteht also keine Gefahr, einen rechtswirksamen Vertrag einzugehen, solange ich in der Gesetzlichen bin. - Erst den Antrag stellen,... wenn man genommen wird, kommt der Vertrag ins Haus, welchen ich unterschieben zurückschicke. Klang logisch, oder? Jetzt aber kam der fertige Versicherungsschein, welchen ich ja bereits widerrufen habe. Also wurde mir ein Vertragsabschluss untergejubelt. Das kläre ich mit Inpunkto noch seperat!

Jetzt geht es um die AXA und einer misteriösen Bestätigung meiner GKV, das ich nach den 01.09.2010 (fiktiver Versicherungsbegin bei der AXA) da versichert bin.

Danke und Gruß

14.04.2010 | 06:36
von Das Auge | Regelverstoß melden
Hier mal der Brief der AXA:

Sehr geehrter Herr ...

Sie haben nach Erhalt der Versicherungsunterlagen Ihre Vertragserklärung widerufen, das bedauern wir.

Ihre Entscheidung respektieren wir natürlich. Damit wir Ihnen bestätigen können, dass wir den Vertrag ab 01.09.2010 aufheben, reichen Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen den dafür erforderlichen Nachweis ein.
Aus den Nachweis muss ersichtlich sein, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für ambulante und stadtionäre Leistungen (Regelleistungen) und die Pflegepflichtversicherung ab dem 01.09.2010 anderweitig besteht.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ohne diesen Nachweis Ihr Widerruf für uns nicht rechtswirksam ist und der Vertrag dann beitragspflichtig weiter besteht.

Mit freundlichen Grüßen
AXA Krankenversicherung GmbH

Stefanie S.

So. Nun schreibe ich diese Frau S. ständig an, da ein derartiger Nachweis nicht möglich ist, aber es kommt keine Reaktion. Meine GKV weiß auch keinen Rat. Klingt komisch, sagen die...

14.04.2010 | 11:18
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Also, mal eben einen Versuchsballon starten... Pech gehabt. Und ja, man kann durchaus ohne Gewerbeschein zur privaten Krankenversicherung wechseln, das ist wirklich absoluter Blödsinn, was man Ihnen erzählt hat. Es gibt auch eine "Beitragsbemessungsgrenze", wenn Sie die überschreiten, steht es Ihnen frei zu PKV zu gehen. Gut, die ist sehr hoch, aber glauben Sie, die Angestellten in der PKV haben alle einen Gewerbeschein? Soweit ich weiss, gibt es bei uns noch keine Pflicht zur Krankenversicherung. Insofern halte ich die Argumente der AXA für fadenscheinig. Wenn Sie allerdings ohne KV gesundheitliche Probleme haben, dann erhalten Sie allenfalls eine Notfall- und Minimalversorgung.

Wenn Sie sich arbeitslos melden (was ich niemanden wünsche), werden Sie übrigens automatisch wieder bei der AOK versichert!

14.04.2010 | 11:50
von U. K. | Regelverstoß melden
Jeck: "Soweit ich weiss, gibt es bei uns noch keine Pflicht zur Krankenversicherung." WO LEBEN SIE?

14.04.2010 | 12:00
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Ja, stimmt. Seit dem 01.04.2007 gilt die Versicherungspflicht für alle gesetzliche Versicherten, seit dem 01.01.2009 für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Mea culpa...

14.04.2010 | 17:27
von Das Auge | Regelverstoß melden
Ich werde bei Arbeitslosigkeit automatisch da versichert, wo ich vorher war. Das muß nicht die AOK sein.

14.04.2010 | 17:45
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Auch gut, bei mir ist es mal die AOK geworden, obwohl ich nie was mit denen zu tun hatte!

14.04.2010 | 18:22
von Das Auge | Regelverstoß melden
So, eine Beschwerde über die INPUNKTO GmbH ist erstellt. Bin ich ja mal gespannt...

16.04.2010 | 19:20
von Das Auge | Regelverstoß melden
Heutiger Brief der AXA:

Sehr geehrter Herr ...,

hiermit nehmen wir Bezug auf Ihre E-mail vom 07.04.2010 und bitten zunächst zu entschuldigen, dass Sie erst jetzt von uns hören.
Nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass wir den Vertrag bei uns zum 01.09.2010 aufheben.
Falls Sie im Besitz einer Privat-Card sind, senden Sie diese bitte an uns zurück, sie darf nicht verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen
AXA Krankenversicherung GmbH

Stefanie Schmitz

So, nun sieh mal einer an... :-)

16.04.2010 | 19:22
von Das Auge gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Genau einen Tag nach Anfrage durch ReclaBox wird mein Vertag aufgehoben. Geht doch...
Danke AXA und danke ReclaBox


14.07.2010 | 07:19
von H. B. | Regelverstoß melden
Hallo,

hätte mich auch sehr gewundert von AXA - nach ihrer DAUERWERBUNG in allen Medienbereichen!

14.01.2011 | 10:29
von Das Auge | Regelverstoß melden
So, nun muss ich feststellen, dass es eben nicht geht. Heute wieder Post von der AXA. Nun möchten sie noch eine Steuernummer von mir haben, da noch Angaben zu meiner (nicht vorhandenen) Kranken- und Pflegeversicherung fehlen. Wie gesagt, zu jenem Vertrag, welcher von der AXA selbst aufgehoben wurde. Was für Handlampen arbeiten denn da?

14.01.2011 | 10:41
von Das Auge | Regelverstoß melden
Wie kann ich aus einer "gelösten Beschwerde" eine ungelöste machen?



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