Von Gästehaus "Zum Löwen" beantwortete Beschwerde. | 5131 Views | 21.04.2010 | 07:58 Uhr
geschrieben von Tommy

Gästehaus "Zum Löwen" (Heidelberg)

Nachts aus der Ferienwohnung geworfen

Ich fühle mich von dem Ferienhaus Zum Löwen einfach veräppelt. Es wurde mitten in der Nacht mein Zimmer betreten, unter dem Vorwand das Dachfenster zu schließen.

Da es nach Zigarette roch, musste ich sofort das Zimmer räumen und musste mich vom Eigentümer auf letzte beleidigen lassen.

Natürlich war ich in Vorkasse gegangen und habe keinen Cent wieder bekommen, da das Zimmer jetzt angeblich für 300 Euro gereinigt werden müsste. So was Lächerliches...

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Gästehaus "Zum Löwen": Will ich mein Geld zurück


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.04.2010 | 13:24
Firmen-Antwort von: Gästehaus "Zum Löwen"
Abteilung: Eigentümer

Alle Gäste unseres Hauses werden bei Vertragsabschluß und Einzug darauf hingewiesen, dass wir ein absolutes Nichtraucherhaus sind. Das Rauchen ist nur in den Außenbereichen, wie Balkonen, Terrassen, Hof und im Winter in einem speziellen, beheizten Raucherzelt gestattet. Hierfür stehen überall Tische, Stühle und Aschenbecher bereit. Wir sind nicht Raucherfeindlich, erwarten aber von den Rauchern rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Nichtrauchern. Raucher, die zu dieser Rücksichtnahme nicht fähig sind, können bei uns nicht wohnen. Dies steht auch in unseren AGB und in unserer Hausordnung, die in jedem Zimmer aushängen. In diesem speziellen Fall wurde von einer Angestellten sogar darauf hingewiesen, dass im Anschluß die Räume von einem Krebspatienten gebucht waren. Für den neuen Gast war die Rauchfreiheit unseres Hauses ein sehr wichtiges Kriterium bei uns zu buchen. Trotz dieses Wissens wurde in dem Appartement geraucht. Der Rauch war in dem ganzen Appartement und sogar im Treppenhaus zu riechen. Leider mußten wir handeln, wie wir gehandelt haben und würden auch jederzeit wieder so verfahren. Ich habe Herrn Tommy Böhme, xxx, 02935 Burkardtsdorf, mitgeteilt, dass ich mich diesbezüglich gerne einem richterlichen Urteil beuge. Die € 300,-- Vertragsstrafe (siehe unsere AGB) hatten wir Ihm bisher nicht in Rechnung gestellt. Aus pädagogischen Gründen werden wir dies jetzt doch tun.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (29)


21.04.2010 | 08:10
von ReclaBoxler-1112122 | Regelverstoß melden
Tja, ich bin selbst Raucher, aber ich würde mir nie erlauben, eine fremde Wohnung zuzuqualmen. Das gilt auch für Hotelzimmer, zumal da das Rauchen eh verboten ist.
Da brauchen Sie sich dann aber auch nicht an einem öffentlichen Board darüber auslassen, denn den Schuh müssen Sie sich schon selbst anziehen.
Das einzig lächerliche an der Sache sind Sie selbst.

21.04.2010 | 08:39
von ReclaBoxler-9772622 | Regelverstoß melden
Mit 300,- € Reinigungsgebühr kommen Sie noch billig weg! Polster, Stoffe, Vorhänge und Betten müssen komplett gereinigt werden, um den Gestank wieder rauszukriegen, da ein Nichtraucher (75% der Bevölkerung sind Nichtraucher) ein stinkendes Raucherzimmer niemals akzeptieren würden.

21.04.2010 | 08:57
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
Haben Sie sich mal die AGB des Hotels angesehen? Vermutlich nicht; denn dann wäre das nicht passiert:

Auszug:
4. Das Hotel bietet ausschließlich Nichtraucher-Räume an. Im gesamten Innenbereich des Hotels ist Rauchen verboten. Der Kunde akzeptiert und respektiert mit seiner Buchung diese Bestimmung. Beim Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung wird eine sofortige Vertragsstrafe von € 300,-- fällig. Als Beweis ist der Geruch von verbrannten Rauchwaren (Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak, etc.) ausreichend. Außerdem ist das Hotel zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Sollten die Reinigungskosten des gesamten Inventars der vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten durch Nachweis höher, als die vereinbarte Vertragsstrafe, sein, werden diese bei Rechnungsstellung, nach Abzug der schon gezahlten Vertragsstrafe, fällig. Ausfallkosten für Anschlussbuchungen werden separat ausgewiesen und sind ebenfalls sofort bei Abreise des Kunden fällig. Damit zusammen-hängende Mehraufwendungen bei der Beschaffung von alternativen Räumlichkeiten im eigenen Hotel oder bei anderen Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels, Veranstaltungsräumen oder Seminarräumen für Anschlussgäste sind auch vom Kunden zu tragen und sofort bei Abreise des Kunden fällig.

21.04.2010 | 09:42
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Tommy: Raucher wie Sie, die Ihre Nikotinsucht nicht im Griff haben, müssten mit noch viel höheren Beträgen zur Kasse gebeten werden. Damit Ihr's endlich mal kapiert!

21.04.2010 | 10:00
von Sammy | Regelverstoß melden
Was ich halt auch net verstehe ist, ein Raucher sucht sich doch immer ein Plätzchen. Also, so wie ich das sehe, hätten Sie einfach nur vor die Tür gehen müssen, so einfach wäre das gewesen. Mann mann mann.

21.04.2010 | 11:42
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Ja, vollkommen richtig so. Diese Egomanie mancher Raucher ist schlimmer als der Nikotin-Gestank. SIE freuen sich auf ein sauberes, ordentliches Zimmer.
Die Nachfolger dürfen dann in die verräucherte Bude, nur weil SIE zu faul waren, vor die Tür zu gehen?
Und dann noch die Dreistigkeit dieser Beschwerde! Aber danke für den Tipp, das Hotel werde ich mir merken, da ist Rauchfreiheit garantiert! :D

21.04.2010 | 14:25
von Marco M. | Regelverstoß melden
Hm, der Beschwerdeführer hat doch gar nichts davon geschrieben, dass ER in diesem Zimmer geraucht hat.

Solange das nicht feststeht, ist es eine berechtigte Beschwerde. Sollte er aber wirklich in diesem Zimmer geraucht haben, dann hat er natürlich selbst Schuld und diese Beschwerde muss umgehend gelöscht werden, da das zu Unrecht ein vermeintlich schlechtes Bild auf das Hotel wirft.

21.04.2010 | 14:49
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Da hat de Vorposter natürlich recht, aber: würden Sie als Nichtraucher in einem Nichtraucher Hotel ein Zimmer akzeptieren, das nach Nikotin riecht.

Ich glaube nicht, und ich vermute(!), dass dies auch bewußt so wurde.

21.04.2010 | 14:50
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Da fehlte das Wörtchen "geschrieben"...

21.04.2010 | 15:22
von Marco M. | Regelverstoß melden
 spider monkey kein jeck

Da gebe ich Ihnen recht, das würde ich nicht mal als Raucher.

21.04.2010 | 19:16
von Ein Raucher | Regelverstoß melden
 spider monkey Tommy.
Jeder Raucher weiß, dass der Rauch durch jede Ritze zieht. Da können Sie die Türe noch so fest verschließen, der Rauch kommt durch.
Sie haben sich eindeutig falsch verhalten und somit ist das Hotel im Recht. Es steht ja auch klipp und klar in den AGB's des Hotels.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

21.04.2010 | 19:34
von H. M. | Regelverstoß melden
Sie haben geraucht, aber es hat nicht nach Rauch gerochen? Ist klar, als Raucher merkt man eben irgendwann nicht mehr, wie Rauch riecht.
Für Ihre Beschwerde hier gehört Ihnen noch eins reingewürgt, wegen übler Nachrede.
Seien Sie froh, dass die Rechnung nicht noch höher geworden ist.

21.04.2010 | 23:02
von Tom D. | Regelverstoß melden
 spider monkey Tommy,
warum machen Sie sich hier selbst zur Lachnummer? Sie haben geraucht, geben es zu und behaupten, die Beschwerde ist "vollkommen richtig". Sie ist vollkommen daneben und nur peinlich.
Tipp: Lesen und den Inhalt verstehen. Üben, üben, üben ......

22.04.2010 | 07:27
von Marco M. | Regelverstoß melden
 spider monkey Tommy
Sorry, aber so dämlich kann man doch nicht allen ernstes sein, oder? Sie erdreisten sich hier eine Beschwerde zu schreiben wegen einer Sache, die Sie wissentlich selbst verschuldet haben.

Entschuldigen Sie, wenn ich jetzt persönlich werde, aber Nörgler wie Sie kotzen mich an.

Bitte, Reclabox, löscht diese Beschwerde umgehend, und Tommy, bitte denk bei deiner nächsten Zigarette darüber nach, dass du nicht die Schuld bei anderen suchen solltest, sondern immer erst einmal bei dir selber.

22.04.2010 | 09:08
von Ein Gast | Regelverstoß melden
Im diesem Gasthof war ich auch schon mal. Diesem Gasthof können die großen Hotelkette nicht das Wasser reichen. Sehr gute Entscheidung, den Gast rauszuschmeissen.

Das schafft noch nicht einmal das Hotel "Vier Jahreszeiten" mit den rauchenden Politikern, Sportlern und Schauspielern.

Absolut Spitze in den rauchfreien Zimmern.

22.04.2010 | 15:15
von Felix Hofmann | Regelverstoß melden
Die Adresse des Beschwerdeführers hier zu veröffentlichen, war nicht besonders klug. Das wird unter Umständen teurer, als die 300 Euro Vertragsstrafe. Wobei die rechtliche Durchsetzung äusserst schwierig werden dürfte. In meinen Augen ist diese Klausel nichtig.

23.04.2010 | 08:06
von Ein Lungenkrebskranker | Regelverstoß melden
Absolut spitze Entscheidung des Gasthofes! Wenn es zum Prozess kommt, hoffe ich, dass Tommy unterliegt. Das schreibe ich nach 40 Jahren rauchen, sprechen kann ich nicht mehr. Es ist alles kaputt. Der Sensenmann wartet schon auf mich.

23.04.2010 | 08:34
von Marco M. | Regelverstoß melden
 spider monkey Felix Hofmann

Wie so sollte das nicht ok sein, der Beschwerdeführer stellt hier das Gasthaus ja auch öffentlich an den Pranger, völlig ungerechtfertigt, wie ich meine.

Ich hoffe, das Gasthaus macht sich den Spass und berechnet ihm weitaus mehr als die 300,- €.

Ich zitiere aus den AGB des Hotels (steht zwar schon oben, aber erinnern schadet nichts): Außerdem ist das Hotel zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Sollten die Reinigungskosten des gesamten Inventars der vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten durch Nachweis höher, als die vereinbarte Vertragsstrafe, sein, werden diese bei Rechnungsstellung, nach Abzug der schon gezahlten Vertragsstrafe, fällig. Ausfallkosten für Anschlussbuchungen werden separat ausgewiesen und sind ebenfalls sofort bei Abreise des Kunden fällig. Damit zusammen-hängende Mehraufwendungen bei der Beschaffung von alternativen Räumlichkeiten im eigenen Hotel oder bei anderen Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels, Veranstaltungsräumen oder Seminarräumen für Anschlussgäste sind auch vom Kunden zu tragen und sofort bei Abreise des Kunden fällig.

Und bitte, wer so dreist ist und hier versucht, aufgrund seiner eigenen Dämmlichkeit, jemanden in den Schmutz zu ziehen, bitte der gehört richtig bestraft.

23.04.2010 | 10:02
von Ein Raucher | Regelverstoß melden
 spider monkey Felix Hofmann.
1. Es wurde hier keine Adresse veröffentlicht, sondern nur der Ort.
2. Welche Klausel ist denn in Ihren Augen nichtig? §. Es könnte eher für "Tommy" teuer werden, da er hier geschäftsschädigend eine Beschwerde veröffentlicht, die eigentlich keine ist.
 spider monkey Fabian.
Wenn ich nachts um zwölf besoffen Auto fahre und werde kontrolliert, dann ist der Lappen sofort weg und ich darf nicht mehr weiterfahren. So schreibt es das Gesetz vor. Wenn ich im Nichtraucherabteil des Zuges beim Rauchen erwischt werde, fliege ich im Normalfall raus.

Wenn ich in einem Nichtraucherhotel rauche, dann fliege ich umgehend raus. So schreiben es die Hotel-AGB's vor.

Es sei nochmal erwähnt, daß ich selbst Raucher bin, aber grundsätzlich auf Nichtraucher Rücksicht nehme.

23.04.2010 | 10:10
von Lungenemphysem | Regelverstoß melden
An Tommy den Rat, gebe das Rauchen eher auf. Der Wirt ist im Recht und nun steht Deinen Mann.
 spider monkey Krebskranker: Nun jammere nicht rum, weil Du Dich 40 Jahre lang verkehrt verhalten hast. 40 Jahre sündigen und dann auf die Raucher einprügeln - typisch. Lass dich trösten, ich hab 50 Jahre geraucht und mit der kaputten Lunge eine Woche Probe liegen in der Hölle (Koma) gemacht. Der Abschied tut nicht weh; das Wiederkommen war eher unschön. Ich bereue nichts, bis bald..
 spider monkey Ein Raucher: Die Adresse war mal komplett. Finde ich auch nicht witzig vom Wirt.

23.04.2010 | 11:15
von Marco M. | Regelverstoß melden
So so, nicht witzig vom Wirt, ja? Seine Anschrift kann ich auch ohne Probleme aufgrund der Beschwerde komplett erhalten, ist das schön? Grade weil diese Reklamation nicht korrekt ist, sollten wir hier doch mal bei den Tatsachen bleiben.

Diese Beschwerde gehört sofort gelöscht und die beiden sollten das unter sich klären. Das geht die Öffentlichkeit nichts mehr an.

23.04.2010 | 12:10
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Wie bitte? Was ist verwerflich daran, wenn der Betreiber des Hotels den Beschwerdeführer hier namentlich nennt?
Das Hotel ist ebenfalls eindeutig zu erkennen und m.E. hat der Wirt keine schlechten Karten, wenn er wegen "übler Nachrede", evtl. sogar "Verleumdung" gegen Herrn B. vorgeht!
Schliesslich war es Herr B., der hier alles öffentlich gemacht hat, was soll also das Getue. Der Hotelbetreiber hat absolut korrekt gehandelt!

Man kann noch nicht einmal behaupten, dass Herr B. diesen gegen besseres Wissen gemacht hat, er sieht sich nämlich nach wie vor im Recht, unglaublich.

25.04.2010 | 15:09
von Tommy noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


28.04.2010 | 15:10
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Unbelehrbar! Wie dreist muss man eigentlich sein?
300,--€ Reinigungsgebühr sind viel zu wenig für Leute wie Sie!

03.05.2010 | 14:04
von Ohje ohje | Regelverstoß melden
Also, Sie hätten wenigstens Menthol Zig. nehmen können.... So könnten Sie sich mit einer Erkältung und nem Wannenbad rausreden!

03.05.2010 | 14:46
von Raubritterin | Regelverstoß melden
Ich empfinde die Beschwerde des Zwangrauchers als eine Werbung für das Gästehaus! Die Vorgehensweise gegen den Tommy ist mir richtig sympathisch!
Mich ärgert es, wenn ich in Hotelketten in Nichtraucherzimmer eintrete, und der kalte Nikotingestank schlägt mir beim Öffnen der Tür schon entgegen.
Hochkant rausschmeißen alle, die sich in ihrer Sucht nicht disziplinieren können!

02.10.2010 | 00:51
von Mickey Melange
Dieser Kommentar wurde entfernt.

07.10.2010 | 21:02
von H. G. | Regelverstoß melden
Was soll die Anmerkung des Hoteliers: "Aus pädagogischen Gründen werden wir dies jetzt doch tun. "Oberlehrer gibt es in Deutschland genug - und das unerlaubte Betreten des Zimmers erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.

08.10.2010 | 09:00
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
 spider monkey H. G.

Der Mann hat immer noch das Hausrecht und wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird, fliegt der "so genannte Gast".



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Erlebnisrestaurant TARSIU...: Gutschein kann nicht eingelöst werden
Erlebnisrestaurant TARSIU...: Kann meinen Gutschein nicht einlösen
Erlebnisrestaurant TARSIU...: Einlösen Gutschein Wert 200,00 Euro
Erlebnisrestaurant TARSIU...: Gutscheineinlösung nicht mehr möglich
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!