Gästehaus "Zum Löwen" (Heidelberg)
Nachts aus der Ferienwohnung geworfen
Ich fühle mich von dem Ferienhaus Zum Löwen einfach veräppelt. Es wurde mitten in der Nacht mein Zimmer betreten, unter dem Vorwand das Dachfenster zu schließen.
Da es nach Zigarette roch, musste ich sofort das Zimmer räumen und musste mich vom Eigentümer auf letzte beleidigen lassen.
Natürlich war ich in Vorkasse gegangen und habe keinen Cent wieder bekommen, da das Zimmer jetzt angeblich für 300 Euro gereinigt werden müsste. So was Lächerliches...
22.04.2010 | 13:24
Abteilung: Eigentümer
Alle Gäste unseres Hauses werden bei Vertragsabschluß und Einzug darauf hingewiesen, dass wir ein absolutes Nichtraucherhaus sind. Das Rauchen ist nur in den Außenbereichen, wie Balkonen, Terrassen, Hof und im Winter in einem speziellen, beheizten Raucherzelt gestattet. Hierfür stehen überall Tische, Stühle und Aschenbecher bereit. Wir sind nicht Raucherfeindlich, erwarten aber von den Rauchern rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Nichtrauchern. Raucher, die zu dieser Rücksichtnahme nicht fähig sind, können bei uns nicht wohnen. Dies steht auch in unseren AGB und in unserer Hausordnung, die in jedem Zimmer aushängen. In diesem speziellen Fall wurde von einer Angestellten sogar darauf hingewiesen, dass im Anschluß die Räume von einem Krebspatienten gebucht waren. Für den neuen Gast war die Rauchfreiheit unseres Hauses ein sehr wichtiges Kriterium bei uns zu buchen. Trotz dieses Wissens wurde in dem Appartement geraucht. Der Rauch war in dem ganzen Appartement und sogar im Treppenhaus zu riechen. Leider mußten wir handeln, wie wir gehandelt haben und würden auch jederzeit wieder so verfahren. Ich habe Herrn Tommy Böhme, xxx, 02935 Burkardtsdorf, mitgeteilt, dass ich mich diesbezüglich gerne einem richterlichen Urteil beuge. Die € 300,-- Vertragsstrafe (siehe unsere AGB) hatten wir Ihm bisher nicht in Rechnung gestellt. Aus pädagogischen Gründen werden wir dies jetzt doch tun.
Da brauchen Sie sich dann aber auch nicht an einem öffentlichen Board darüber auslassen, denn den Schuh müssen Sie sich schon selbst anziehen.
Das einzig lächerliche an der Sache sind Sie selbst.
Auszug:
4. Das Hotel bietet ausschließlich Nichtraucher-Räume an. Im gesamten Innenbereich des Hotels ist Rauchen verboten. Der Kunde akzeptiert und respektiert mit seiner Buchung diese Bestimmung. Beim Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung wird eine sofortige Vertragsstrafe von € 300,-- fällig. Als Beweis ist der Geruch von verbrannten Rauchwaren (Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak, etc.) ausreichend. Außerdem ist das Hotel zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Sollten die Reinigungskosten des gesamten Inventars der vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten durch Nachweis höher, als die vereinbarte Vertragsstrafe, sein, werden diese bei Rechnungsstellung, nach Abzug der schon gezahlten Vertragsstrafe, fällig. Ausfallkosten für Anschlussbuchungen werden separat ausgewiesen und sind ebenfalls sofort bei Abreise des Kunden fällig. Damit zusammen-hängende Mehraufwendungen bei der Beschaffung von alternativen Räumlichkeiten im eigenen Hotel oder bei anderen Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels, Veranstaltungsräumen oder Seminarräumen für Anschlussgäste sind auch vom Kunden zu tragen und sofort bei Abreise des Kunden fällig.
Die Nachfolger dürfen dann in die verräucherte Bude, nur weil SIE zu faul waren, vor die Tür zu gehen?
Und dann noch die Dreistigkeit dieser Beschwerde! Aber danke für den Tipp, das Hotel werde ich mir merken, da ist Rauchfreiheit garantiert! :D
Solange das nicht feststeht, ist es eine berechtigte Beschwerde. Sollte er aber wirklich in diesem Zimmer geraucht haben, dann hat er natürlich selbst Schuld und diese Beschwerde muss umgehend gelöscht werden, da das zu Unrecht ein vermeintlich schlechtes Bild auf das Hotel wirft.
Ich glaube nicht, und ich vermute(!), dass dies auch bewußt so wurde.
Da gebe ich Ihnen recht, das würde ich nicht mal als Raucher.
Jeder Raucher weiß, dass der Rauch durch jede Ritze zieht. Da können Sie die Türe noch so fest verschließen, der Rauch kommt durch.
Sie haben sich eindeutig falsch verhalten und somit ist das Hotel im Recht. Es steht ja auch klipp und klar in den AGB's des Hotels.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Für Ihre Beschwerde hier gehört Ihnen noch eins reingewürgt, wegen übler Nachrede.
Seien Sie froh, dass die Rechnung nicht noch höher geworden ist.
warum machen Sie sich hier selbst zur Lachnummer? Sie haben geraucht, geben es zu und behaupten, die Beschwerde ist "vollkommen richtig". Sie ist vollkommen daneben und nur peinlich.
Tipp: Lesen und den Inhalt verstehen. Üben, üben, üben ......
Sorry, aber so dämlich kann man doch nicht allen ernstes sein, oder? Sie erdreisten sich hier eine Beschwerde zu schreiben wegen einer Sache, die Sie wissentlich selbst verschuldet haben.
Entschuldigen Sie, wenn ich jetzt persönlich werde, aber Nörgler wie Sie kotzen mich an.
Bitte, Reclabox, löscht diese Beschwerde umgehend, und Tommy, bitte denk bei deiner nächsten Zigarette darüber nach, dass du nicht die Schuld bei anderen suchen solltest, sondern immer erst einmal bei dir selber.
Das schafft noch nicht einmal das Hotel "Vier Jahreszeiten" mit den rauchenden Politikern, Sportlern und Schauspielern.
Absolut Spitze in den rauchfreien Zimmern.
Wie so sollte das nicht ok sein, der Beschwerdeführer stellt hier das Gasthaus ja auch öffentlich an den Pranger, völlig ungerechtfertigt, wie ich meine.
Ich hoffe, das Gasthaus macht sich den Spass und berechnet ihm weitaus mehr als die 300,- €.
Ich zitiere aus den AGB des Hotels (steht zwar schon oben, aber erinnern schadet nichts): Außerdem ist das Hotel zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Sollten die Reinigungskosten des gesamten Inventars der vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten durch Nachweis höher, als die vereinbarte Vertragsstrafe, sein, werden diese bei Rechnungsstellung, nach Abzug der schon gezahlten Vertragsstrafe, fällig. Ausfallkosten für Anschlussbuchungen werden separat ausgewiesen und sind ebenfalls sofort bei Abreise des Kunden fällig. Damit zusammen-hängende Mehraufwendungen bei der Beschaffung von alternativen Räumlichkeiten im eigenen Hotel oder bei anderen Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels, Veranstaltungsräumen oder Seminarräumen für Anschlussgäste sind auch vom Kunden zu tragen und sofort bei Abreise des Kunden fällig.
Und bitte, wer so dreist ist und hier versucht, aufgrund seiner eigenen Dämmlichkeit, jemanden in den Schmutz zu ziehen, bitte der gehört richtig bestraft.
1. Es wurde hier keine Adresse veröffentlicht, sondern nur der Ort.
2. Welche Klausel ist denn in Ihren Augen nichtig? §. Es könnte eher für "Tommy" teuer werden, da er hier geschäftsschädigend eine Beschwerde veröffentlicht, die eigentlich keine ist.
Fabian.
Wenn ich nachts um zwölf besoffen Auto fahre und werde kontrolliert, dann ist der Lappen sofort weg und ich darf nicht mehr weiterfahren. So schreibt es das Gesetz vor. Wenn ich im Nichtraucherabteil des Zuges beim Rauchen erwischt werde, fliege ich im Normalfall raus.
Wenn ich in einem Nichtraucherhotel rauche, dann fliege ich umgehend raus. So schreiben es die Hotel-AGB's vor.
Es sei nochmal erwähnt, daß ich selbst Raucher bin, aber grundsätzlich auf Nichtraucher Rücksicht nehme.
Krebskranker: Nun jammere nicht rum, weil Du Dich 40 Jahre lang verkehrt verhalten hast. 40 Jahre sündigen und dann auf die Raucher einprügeln - typisch. Lass dich trösten, ich hab 50 Jahre geraucht und mit der kaputten Lunge eine Woche Probe liegen in der Hölle (Koma) gemacht. Der Abschied tut nicht weh; das Wiederkommen war eher unschön. Ich bereue nichts, bis bald..
Ein Raucher: Die Adresse war mal komplett. Finde ich auch nicht witzig vom Wirt.
Diese Beschwerde gehört sofort gelöscht und die beiden sollten das unter sich klären. Das geht die Öffentlichkeit nichts mehr an.
Das Hotel ist ebenfalls eindeutig zu erkennen und m.E. hat der Wirt keine schlechten Karten, wenn er wegen "übler Nachrede", evtl. sogar "Verleumdung" gegen Herrn B. vorgeht!
Schliesslich war es Herr B., der hier alles öffentlich gemacht hat, was soll also das Getue. Der Hotelbetreiber hat absolut korrekt gehandelt!
Man kann noch nicht einmal behaupten, dass Herr B. diesen gegen besseres Wissen gemacht hat, er sieht sich nämlich nach wie vor im Recht, unglaublich.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
300,--€ Reinigungsgebühr sind viel zu wenig für Leute wie Sie!
Mich ärgert es, wenn ich in Hotelketten in Nichtraucherzimmer eintrete, und der kalte Nikotingestank schlägt mir beim Öffnen der Tür schon entgegen.
Hochkant rausschmeißen alle, die sich in ihrer Sucht nicht disziplinieren können!
Der Mann hat immer noch das Hausrecht und wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird, fliegt der "so genannte Gast".