893 Views | 22.04.2010 | 15:42 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2130474

Media Markt (Augsburg)

Kein Umtausch von defekter Software

Nach zwei Tagen Basteln und Installieren entschloss ich mich, das Spiel Grand Theft Auto 4 aufgrund technischer Mängel zurückzugeben, da mein System alle Anforderungen erfüllt, das Programm dennoch nicht läuft.

Beim Rückgabeversuch sprach die unhöfliche Dame nicht einmal mit mir, deutete nur mit dem Finger auf das Schild "Geöffnete Software ist vom Umtausch ausgeschlossen". Da ich aber nicht wegen Nichtgefallen des Produkts, sondern wegen Nichtfunktionieren einen Umtausch verlangte, sehe ich mich im Recht. Um die Funktionalität zu prüfen, muss ich ja logischerweise die Packung öffnen.

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Kommentare und Trackbacks (5)


22.04.2010 | 18:59
von Sven Heinzelmann | Regelverstoß melden
Am besten wenden Sie sich an den Geschäftsführer des Ladens und beschweren Sie sich, was die Mitarbeiterin sich da erlaubt hat. Nach Kundenfreundlichkeit ist dieses Verhalten der Mitarbeiterin auf jeden Fall absolut nicht in Ordnung. Softwaremängel müssen nicht hingenommen werden.
Aber haben Sie sich an den Hersteller gewendet?

23.04.2010 | 06:35
von ReclaBoxler-9232622 | Regelverstoß melden
Das Spiel "Grand Theft Auto 4" läuft bei Millionen von Spielern ohne Probleme. Nur weil Sie anscheinend nicht fähig sind, die entsprechenden Einstellungen an Ihrem PC vorzunehmen, "läuft" es nicht bei Ihnen.
Software aus geöffneten Verpackungen war und ist schon immer vom Umtausch ausgeschlossen. Dieser Regelung ist auch von Gerichten bestätigt worden, da sonst jedermann, auch mit geringen technischen Kenntnissen, sich Kopien des Programms erstellen könnte und die Ware dann zurückgeben würde.
Von jedem Spiel gibt es im Internet Demoversioen, die man sich kostenlos herunterladen kann und somit vorab testen kann, ob das Produkt auf dem heimischen PC zufriedenstellend läuft.
So einfach ist das.

23.04.2010 | 10:11
von ReclaBoxler-4327515 | Regelverstoß melden
Reclaboxler 9232622
Ist ja wirklich toll, wie gut Sie informiert sind, bzw. so tun, als ob Sie es wären. Noch toller, dass Sie mit Millionen von Spielern Kontakt haben und das so gut beurteilen können.
Und wirklich wunderbar, dass Sie so viele Gerichtsurteile kennen.
Aber... (Ironiemodus off)
Das Urteil vom OLG Hamm ist Ihnen wohl entgangen? Urteil des OLG Hamm vom 30.03.2010; AZ 4 U 212/09
Nur weil Sie anscheinend nicht fähig sind, sich richtig zu informieren, müssen Sie hier nicht die Leute dumm von der Seite anmachen.
So einfach ist das!

23.04.2010 | 12:02
von ReclaBoxler-4714188 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4327515
Sie machen's doch genauso (oder ist das bei Ihnen "schlau anmachen").
Im von Ihnen zitierten Urteil geht's um einen speziellen Aspekt bei Internetgeschäften, was mit obigem Fall erstmal nichts zu tun hat. Da müsste der Kunde wohl erneut klagen, und ob sich das lohnt?

23.04.2010 | 21:28
von ReclaBoxler-4120262 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4327515

Dann erklären Sie mir mal, wie man noch Software verkaufen kann, ohne diese "Verpackungseinschränkung".

Diese Millionen ergeben sich aus den Verkaufszahlen (zuzüglich solcher Kandidaten, die das Spiel cracken).

de.wikipedia.org/wiki/Grand_Theft_Auto_4



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